Todesgefahr bei Abschiebung – Pakistani wendet sich an Europas Höchstgericht

Zusammenfassung

  • Schweizer Behörden verweigern Asyl für verfolgten Christen aus Pakistan
  • Blasphemiegesetze in Pakistan verschlimmern Situation von Minderheiten

STRASSBURG (24. März 2021) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist die letzte Chance für einen pakistanischen Staatsbürger, der in der Schweiz vergeblich um Asyl angesucht hat. Der Mann – bekannt unter den Initialen „M.A.M“ – war vom Islam zum Christentum konvertiert und fürchtet, im Falle einer Abschiebung, religiöse Verfolgung. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt ihn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dokumentiert die Christenverfolgung in Pakistan. Die Entscheidungen des Gerichts wirken sich auf mehr als 800 Millionen Europäer in 47 Ländern aus.

„Niemand soll aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Drakonische Strafen erwarten jedoch jeden in Pakistan, der gegen die bestehenden Blasphemiegesetze verstößt. Christen und andere religiöse Minderheiten leiden dort unter zunehmender Verfolgung. Christliche Konvertiten sind besonders von Gewalt und Diskriminierung bedroht, da der Abfall vom islamischen Glauben mit harten Strafen geahndet wird. Bisher wurden diese Tatsachen im Asylfall von M.A.M. von nationalen Gerichten ignoriert. Wir unterstützen ihn nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagte Jennifer Lea, Juristin bei ADF International und Expertin für Menschenrechte.

Christliche Konvertiten bedürfen des Schutzes der internationalen Staatengemeinschaft

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Konversion von M.A.M. glaubwürdig sei. Sie stehe nicht im Zusammenhang mit seinem Asylantrag. Dennoch, weder sein Leben noch sein Recht auf Glaubensfreiheit stünden im Falle einer Abschiebung in Gefahr. Auch Folter hätte er keine zu befürchten.

Laut World Watch List, gehört Pakistan zu jenen fünf Staaten mit der intensivsten Christenverfolgung.  Auf Blasphemie steht die Todesstrafe.

Prominentestes Beispiel für die Christenverfolgung in Pakistan ist Asia Bibi. Sie war der Gotteslästerung angeklagt und wurde bis zu ihrem Freispruch acht Jahre lang in einer Todeszelle festgehalten. Nach ihrer Freilassung kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen. Asia Bibi erhielt zahlreiche Morddrohungen. Massiver internationaler Druck ermöglichte es ihr schließlich in Kanada Asyl zu erlangen.

Zwangsheirat für Minderjährige

Partneranwälte von ADF International unterstützen derzeit das Gerichtsverfahren von Maira. Das 14-jährige Mädchen wurde aufgrund ihres christlichen Glaubens entführt, erpresst und zwangsverheiratet. Dazu wurde sie gezwungen zum Islam zu konvertieren. Aktuell muss sie sich verstecken und hofft, dass das Gericht ihre Heiratsurkunde annulliert und sie nicht zurück zu ihrem Peiniger schickt.  Leider trifft dieses oder ein ähnliches Schicksal jedes Jahr in Pakistan rund 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten.

„Internationales Recht schützt die öffentliche Ausübung des Glaubens. In Pakistan droht aber schon allein für den Versuch von Christen, mit muslimischen Nachbarn oder Freunden über ihren Glauben zu sprechen, die Todesstrafe. Die Fälle von Asia und Maira haben zwar international Aufmerksamkeit erregt, sind aber bei weitem keine Einzelfälle. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies auch erkennt und M.A.M. vor den Gefahren in Pakistan schützt“, sagte Tehmina Arora. Die indische Anwältin leitet die Arbeit vom ADF International in Asien.

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Indien: Christenverfolgung im Namen des Gesetzes

Pastor Vimal (Name zum Schutz der Person geändert) leitete eine Gebetsrunde mit zehn anderen Christen in einem Privathaushalt in der indischen Stadt Azamgarh, als die Gruppe plötzlich von der Polizei unterbrochen und die Versammlung aufgelöst wurde. Einige Gegner der Christen hatten die Polizei angerufen und vorgegeben, dass bei dieser Gebetsrunde Menschen gewaltsam zur Bekehrung zum Christentum gezwungen würden. Bald umzingelte auch ein Mob von 60 gewaltbereiten Aufrührern das Haus und forderte die Inhaftierung der Christen.

Obwohl die Polizei anwesend war, gelang es dem Mob, das Haus zu stürmen, die anwesenden Christen zu verprügeln und einige von ihnen sogar mit Gürteln auszupeitschen. Nicht einmal Pastor Vimal konnte vor den Angreifern in Sicherheit gebracht werden. Er flehte die Polizei vergeblich an, wenigstens die Frauen und Kindern vor den Schlägen zu schützen.

Anstatt den Christen zu helfen, verhaftete die Polizei Pastor Vimal und zwei weitere Christen. Gegen sie wurde eine Anzeige nach dem indischen Anti-Bekehrungsgesetz und dem indischen Strafgesetzbuch erstattet.

Im Gefängnis waren die Christen den Schlägen wieder ungeschützt ausgeliefert. Es war so schlimm, dass sie ihre Zeit im Gefängnis als „Hölle auf Erden“ bezeichnen. Pastor Vimal kann die Gewalt gegen ihn und seine Mitchristen immer noch nicht verarbeiten – und das alles nur, weil er gemeinsam mit anderen Christen betete.

Der junge Pastor war im Jahr 2013 – damals noch 25 Jahre alt – nach einem Gebet auf wundersame Weise von einer Krankheit erlöst worden. Nach dieser Erfahrung wollte er sein Leben Jesus schenken und in Seinem Namen den Mitmenschen dienen. Nun muss er befürchten, durch das Anti-Bekehrungsgesetz in seinem durch die indische Verfassung eigentlich geschützten Recht auf Religionsfreiheit verletzt zu werden.

Partneranwälte von ADF India reagierten auf das Hilfegesuch eines Freundes von Pastor Vimal und beantragten seine Freilassung auf Kaution. Nach zwei Wochen konnten Pater Vimal und die zwei anderen Christen am 5. Jänner 2021 das Gefängnis endlich verlassen.

ADF India unterstützt Pastor Vimal und seine Freunde nach ihrer Freilassung. Das Eindringen in die Gebetsrunde, die Inhaftierung der Christen und die ihnen zugefügte Demütigung ist eine direkte Verletzung ihrer verfassungsrechtlich geschützter Freiheitsrechte. Es ist besonders besorgniserregend, dass von den 279 gezählten Gewalttaten gegen Christen, die im Jahr 2020 in Indien gezählt wurden, ganze 70 auf den Bundesstaat Uttar Pradesh entfallen.

„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. Die indische Verfassung schützt das Recht auf Religionsfreiheit“, sage Tehmina Arora, Leiterin von ADF India. Partneranwälte von ADF India haben die Vertretung von Pastor Vimal und seinen Freunden übernommen und beantragt, das Anti-Bekehrungsgesetz für rechtswidrig zu erklären sowie weitere Bestimmungen aufzuheben. Doch solange das Gesetz in Kraft ist, wird es weiterhin für die Verfolgung der christlichen Minderheit missbraucht.

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Internationaler Frauentag: 14-jährige Maira hofft endlich auf Freiheit

Zusammenfassung

  • Jedes neunte Mädchen in Entwicklungsländern wird bereits vor ihrem 15. Geburtstag verheiratet; Mädchen aus religiösen Minderheiten sind besonders gefährdet
  • 14-jährige Maira, Opfer einer erzwungenen „Konvertierung“, muss sich verstecken, während ein Anwaltsteam mit Unterstützung von ADF International daran arbeitet, die Heiratsurkunde zu annullieren

WIEN (5. März 2021) – Auch an diesem Internationalen Frauentag müssen christliche Mädchen in Pakistan immer noch um ihre Sicherheit fürchten. Maira Shabaz weiß um die Realität der Gefahren in ihrem Land leider nur zu gut. Ihr gelang es zwar, ihrem Entführer gerade noch zu entkommen – aber erst nachdem dieser sie verprügelt, erpresst, gegen ihren Willen geheiratet und sie zur Abkehr von ihrem christlichen Glauben gezwungen hatte.

Dennoch ordnete das Höchstgericht in Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer „zurückgegeben“ werden muss.

Nun ist sie seit einigen Monaten mit ihrer Familie untergetaucht. In Zusammenarbeit mit der örtlichen Anwältin Sumera Shafiq versucht ADF International, die Heiratsurkunde zu annullieren.

„Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt werden. In Pakistan werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsverheiratung konvertiert, nur wegen ihrer Religionszugehörigkeit. Der Fall von Maira ist nur eines von vielen schockierenden Beispielen für diese Praktiken. Wir hoffen, dass die internationale Gemeinschaft endlich die Augen öffnet und hilft, Christen und andere Minderheiten zu schützen, die zu den verletzlichsten Gruppen im Land gehören“, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung für ADF International in Asien.

 

Internationale Gemeinschaft muss Mädchen wie Maira schützen

Nach Angaben von UN Women sind weltweit bereits 700 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet worden. In Entwicklungsländern wird sogar jedes dritte Mädchen vor seinem 18. Geburtstag und jedes neunte Mädchen vor seinem 15. Geburtstag verheiratet.

Für christliche Frauen zählt Pakistan zu den gefährlichsten Orten weltweit. Der Fall von Maira Shabaz zeigt das schreckliche Problem der Zwangskonvertierung durch Heirat, von dem jedes Jahr um die 1.000 Mädchen aus religiösen Minderheiten in dem asiatischen Land betroffen sind.

Die Täter entführen die Mädchen, um sie anschließend zu vergewaltigen und zu erpressen. Lokale Behörden helfen den Opfern jedoch nur selten, sondern sind häufig sogar mitschuldig. Tatsächlich gibt es in Pakistan sogar ein Gesetz, das das gesetzliche Mindestheiratsalter für Mädchen bei 16 Jahren festlegt. Leider wird diese Bestimmung von den Gerichten kaum beachtet.

„Die internationale Gemeinschaft muss endlich Maßnahmen ergreifen, um solche grausamen Verletzungen der Grundrechte in Pakistan zu verhindern. Mairas Fall ist nur eines von vielen Beispielen dafür, womit religiöse Minderheiten in dem Land tagtäglich zu kämpfen haben, und das darf nicht länger unbemerkt bleiben. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Glauben frei wählen und ausüben zu können, ohne Angst vor Gewalt. Jeder Staat ist dafür verantwortlich, dass die nationalen Gesetze und ihre Anwendung im Einklang mit dem völkerrechtlich festgelegten Schutz auf Religionsfreiheit stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.

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Öffnet die Tore: Katholische Priester kämpft gemeinsam mit anderen Glaubensführern gegen Kirchenschließungen in Schottland

Zusammenfassung

  • “Dank sei Gott!“ – Glasgower Pfarrer begrüßte Gerichtsentscheid 
  • “Gläubige müssen in Krisenzeiten nicht ohne Kirchen als Quellen der Hoffnung und des Trostes auskommen.” 

EDINBURGH (24. März 2021) – Die kategorische Schließung schottischer Kirchen während der Pandemie ist rechtswidrig. So entschied heute das oberste schottische Zivilgericht. Anders als in Deutschland und Österreich, oder dem Rest des Vereinigten Königreichs, mussten Kirchen in Schottland trotz Bereitschaft zur Einhaltung aller Hygienemaßnahmen schließen. Der Pfarrer einer verarmten Gemeinde in Glasgow wollte jedoch mitten in der Pandemie seinen Gläubigen einen geistlichen Zufluchtsort bieten. Tom White ging vor Gericht und gewann.   

„Ich bin froh, dass das Gericht das unverhältnismäßige und rechtswidrige Verbot von öffentlichen Gottesdiensten aufgehoben hat. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Glaubens für die Gesellschaft. Jetzt können wir darauf vertrauen, dass Gläubige in Krisenzeiten nicht mehr ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der lebenswichtigen geistigen Nahrung ausharren müssen. Ich bin allen zutiefst dankbar, die für die Öffnung der Kirchentüren gebetet und meinen Fall unterstützt haben. Ich danke Gott für diese wundervollen Neuigkeiten!“ sagte Pfarrer White, als er von der Entscheidung erfuhr.

 

Ungleichbehandlung der Kirchen 

Eine überkonfessionelle Koalition aus 27 Kirchenleitern hatte zusammen mit dem Pfarrer aus Glasgow, Tom White, die Verhältnismäßigkeit des Gottesdienstverbots vor Gericht angefochten. Das Gericht hörte den Fall am 11. und 12. März. Dieses Urteil könnte verhindern, dass die schottische Landesregierung in Zukunft ähnliche pauschale Verbote von öffentlichen Gottesdiensten verhängt.

Das Gericht stellte fest, dass Kirchen im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen, die offen halten durften, ungerecht behandelt worden waren. Textilreinigungen, Spirituosengeschäfte und Fahrradhändler hatten die Erlaubnis zu öffnen. Das Gerichtsurteil ermöglicht den Kirchen dies nun ebenso zu tun.

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Zugeständnisse  

Bereits vor der Urteilsverkündung machte die Regierung bereits ein Zugeständnis: Kirchen sollen diesen Freitag mit einer Obergrenze von 50 Besuchern wieder öffnen dürfen. Das Gerichtsurteil macht dem einen Strich durch die Rechnung. Selbst diese Regelung ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Menschenrechte.

Das Gericht wies auch das Argument der Regierung zurück, dass Gläubige einfach Online-Gottesdienste besuchen könnten. Die katholische Kirche, zum Beispiel, betrachte die Sakramente, die persönlich stattfinden müssen, als wesentlich.

 

Das Recht auf Glaubensfreiheit wird gewahrt 

Der Pfarrer der St. Alphonsus Church in der Region Calton in Glasgow hatte seine „trauernde“ Gemeinde als Grund genannt, den Fall vor Gericht zu bringen. Pfarrer White kümmert sich um eine der wirtschaftlich am stärksten benachteiligten Gemeinden Großbritanniens, wo die Lebenserwartung von 53 Jahren unter jener des Iraks und des Gaza-Streifens liegt.

Menschenrechtsexperten von ADF UK, die den Fall unterstützten, begrüßten die Entscheidung des Gerichts:

„Wir freuen uns über die Entscheidung mit Pfarrer Tom White, weil das Gericht anerkannte, was die Regierung verabsäumte: Religions- und Glaubensfreiheit sind Menschenrechte, welche im höchsten Ausmaß geschützt werden müssen. Das Gericht erklärte die Kirchenschließungen für rechtswidrig. Die Rechte gläubiger Menschen dürfen nicht mehr auf diese Weise untergraben werden. Wir gratulieren dem Pfarrer und den anderen beteiligten Kirchenleitern zu ihrem Mut, dieses notwendige Gerichtsverfahren voranzutreiben, um zukünftig den Schutz der Kirchen in ganz Schottland zu sichern,“ sagte Ryan Christopher, Direktor von ADF UK.

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Eltern wehren sich gegen Homeschooling-Verbot der französisschen Regierung

Zusammenfassung

  • Regierung plant Verbot des Heimunterrichts
  • Französische Familien starten Kampagne zum Schutz der Rechte von Eltern

STRASBOURG (17. Februar 2021) – Die französische Nationalversammlung möchte, das Recht, seine Kinder zuhause unterrichten zu dürfen, aufheben.

Nun setzen sich französische Pädagogen für den Schutz dieses Rechts ein und müssen dabei gegen neue Gesetzesbestimmungen ankämpfen, wonach dieses Recht nur in vier Ausnahmefällen zustehen soll. Die französische Regierung kündigte ihren umstrittenen Schritt im Oktober an und begründete die Änderung der Rechtslage mit dem Kampf gegen den „Separatismus“. Der Vorschlag würde auch neue Einschränkungen der Unabhängigkeit von Privatschulen mit sich bringen. Ein solche Maßnahme würde Freiheitsrechte schwer verletzen, die nicht nur bereits seit 1882 im französischen Recht verankert sind, sondern auch durch internationales Menschenrecht geschützt werden.

„Das Völkerrecht anerkennt das Recht der Eltern, über Erziehung und Bildung ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Kinder werden den Eltern geboren, nicht dem Staat, und es sollten die Eltern sein, die Entscheidungen über die Ausbildung ihrer Kinder treffen“, sagte Jennifer Lea, Rechtsberaterin von ADF International in Straßburg.

Jedes Kind ist einzigartig und sie alle in einen Topf zu werfen, widerspricht einer vernünftigen Förderung der nächsten Generation. Homeschooling kann Kindern enorme Vorteile bringen – etwa jenen mit einer außergewöhnlichen Begabung in Musik, Tanz oder Leichtathletik und die daher zusätzliche Zeit brauchen, diese Fähigkeiten zu fördern; oder anderen Kindern, die mehr individuelle Betreuung brauchen und Schwierigkeiten haben, mit dem Tempo einer Klasse zu mitzukommen”, ergänzte sie.

Familien aus dem ganzen Land haben sich zur “Französischen Homeschool-Gemeinschaft” zusammengeschlossen, um in einer öffentlichen Videokampagne den Schutz der Elternrechte zu fordern.

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In ganz Europa schließen sich Aktivisten den Eltern an und kämpfen für ein freies Wahlrecht der Eltern für die Bildung und Erziehung ihrer Kinder.

Während fast jeder andere europäische Staat das Recht schützt, seine Kinder zu Hause zu unterrrichten, hält Frankreichs Nachbarland Deutschland an einem pauschalen Verbot fest. 2015 klagten Dirk und Petra Wunderlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weil die deutschen Behörden ihnen das Sorgerecht für ihre vier Kinder – das jüngste war erst vier Jahre alt – von einem Tag auf den anderen entzogen hatten, nur weil sich Familie Wunderlich dazu entschieden hatten, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Die Kinder durften nur unter der Bedingung, dass sie eine staatliche Schule besuchen, wieder zu ihren Eltern zurückkehren.

Diese Einschränkung der Rechte von Eltern wurde international kritisiert. Beim UN-Menschenrechtsrat in Genf haben Saaten wie Spanien, Norwegen und Schweden gefordert, das Recht der Eltern, die Art der Erziehung, die sie für ihre Kinder richtig halten, frei wählen zu können, zu stärken.

“Der französische Vorschlag zum Homeschooling steht in völligem Widerspruch zu anderen Demokratien, die die Heimerziehung als Teil ihrer freien und pluralistischen Gesellschaft anerkennen. Außerdem ist Heimunterrricht ein natürliches, fundamentales und geschütztes Menschenrecht. Frankreich hat sich in internationalen Verträgen verflichtet, dieses Recht zu schützen, und darf seine Verpflichtungen nicht ignorieren. Den Eltern die Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder zu nehmen, untergräbt ihre enorme Verantwortung und ist eine Schlag ins Gesicht für Millionen von Müttern und Vätern, auf die sich Frankreich während der Pandemie bei der Heimerziehung verlassen konnte. Gleich im angrenzenden Nachbarland Deutschland zeigt der herzzerreißende Fall der Familie Wunderlich die verherrenden Folgen solch einer Politik, die die elterliche Verantwortung zu untergraben versucht. Frankreich darf nicht den gleichen Fehler begehen. Stattdessen sollte die Regierung die Gelegenheit nutzen und sich wieder auf ihre freiheitsliebenden Wurzeln, auf ihr Prinzip der liberté zurückbesinnen”, sagte Robert Clarke, stellvertretender Geschäftsführer von ADF International, der federführend für den Fall Wunderlich zuständig war.

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