Pro-Life-Plakate auf slowenischen Bussen zensiert

  • Staatliches Busunternehmen zensiert Pro-Life-Botschaften in Slowenien
  • Nationale Gleichstellungsstelle befand staatliches Busunternehmen der Diskriminierung für schuldig

LJUBLJANA (9. Juni 2021) – In Slowenien hat ein staatliches Busunternehmen Anzeigen entfernt, die von der Pro-Life Organisation Zavod ŽIV!M in Auftrag gegeben worden waren. Sie trugen Botschaften wie „Wir lieben das Leben!“, „Du bist nicht allein“, „Tritt aus der Stille“ und „Ich trauere um mein Kind“. Das staatliche Unternehmen hatte sich 2018 eigentlich dazu verpflichtet die Anzeigen mehrere Monate lang zu veröffentlichen. Doch dann entfernte es die Anzeige nach nur knapp über einer Woche. Es entschied die Plakate mit Bildern einer glücklichen Familie, einer trauernden Mutter und einer Frau, die einen Schwangerschaftstest hält, seien „intolerant“. Die nationale slowenische Gleichstellungsbehörde monierte das und erklärte, dass das Busunternehmen Zavod ŽIV!M diskriminiert habe. Darauf verklagte das Busunternehmen die Gleichstellungsbehörde, um die Entscheidung anzufechten. Ein slowenisches Gericht wird voraussichtlich noch diesen Monat das Urteil verkünden.

„Jedes Leben ist wertvoll. Wir wollen Frauen in Krisen beistehen, besonders jenen, die mit einer ungeplanten Schwangerschaft oder dem Verlust eines Kindes konfrontiert sind“, sagt Darja Pečnik, Direktorin von Zavod ŽIV!M: „Unsere Busanzeigen soll Menschen ermutigen und zeigen, dass sie nicht allein sind. Wir wollen ihnen Hilfe und Unterstützung anbieten.“

 

Sorge um die Meinungsfreiheit

„Im öffentlichen Diskurs sollte jeder in der Lage sein, Überzeugungen frei zu teilen, ohne Angst vor Zensur“, so Tomaž Pisk, führender Anwalt, der Zavod ŽIV!M vertritt: „Die Mitarbeiter von Zavod ŽIV!M sind überzeugt, dass das Leben jedes Menschen wertvoll ist. Indem sie diese Ansicht teilten und für sie warben, haben sie ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ausgeübt. Wir hoffen, dass das Gericht die Feststellungen der Gleichstellungsbehörde bestätigen wird und damit auch, dass die Entfernung der Plakate tatsächlich diskriminierend war.“

Menschenrechtsexperten von ADF International äußerten sich ebenfalls besorgt über diesen Fall:

„Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Warum sollten diese harmlosen Aussagen und Bilder einer glücklichen Familie, einer trauernden Mutter und einer Frau, die einen Schwangerschaftstest hält, als intolerant angesehen werden?“, so Adina Portaru, Juristin für ADF International, eine Menschenrechtsorganisation, die Zavod ŽIV!M unterstützt: „Wir dürfen nicht vergessen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bekräftigt hat, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht nur populäre Ideen schützt, sondern auch solche, die schockieren, beleidigen und verstören. Die Entfernung der Buswerbung ist nichts anderes als Zensur, die das Recht von Zavod ŽIV!M auf freie Meinungsäußerung verletzt.“

 

Staatliche Zensur ein wachsendes Problem in ganz Europa

Staatliche Zensur ist ein zunehmendes Problem in ganz Europa. In einem ähnlichen Fall in Großbritannien nahmen Behörden 2018 Plakate mit einer anderen Botschaft der Hoffnung von Bussen ab. Die Plakate warben für ein geplantes christliches Festival mit Pastor Franklin Graham. Sie trugen lediglich den Titel „A Time for Hope“ (Eine Zeit für Hoffnung), das Datum und den Ort des Festivals, verbunden mit der Aufforderung, Freikarten zu buchen. In diesem Jahr entschied ein britisches Gericht, dass die Zensur dieser Anzeigen diskriminierend gewesen sei.

Weitere Informationen darüber, was ADF International zum Schutz der freien Meinungsäußerung unternimmt, unter: www.adfinternational.org

Religionsfreiheit und Elternrechte stehen in Latein Amerika auf dem Spiel

  • ADF International unterstütz Petition mit 30.000 Unterzeichnern beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Washington D.C. (31. Mai 2021) Über 30.000 Menschen aus 18 lateinamerikanischen Ländern fordern mit ihren Unterschriften die Wahrung der Religionsfreiheit. Unterstützt werden sie von der Menschenrechtsorganisation ADF International, die die Petition beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte.

„Zur Religions- und Glaubensfreiheit gehören die Autonomie der Glaubensgemeinschaften, ihre Lehrer auszuwählen, sowie das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen religiös erziehen zu lassen“, sagte Tomás Henríquez, Leiter der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik für ADF International. ADF International sehe in der Klage eine Bedrohung der Religions- und Glaubensfreiheit, denn „nie zuvor wurde ein Fall zur Religions- und Glaubensfreiheit und den Rechten, die sie schützt, direkt vor den beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht“, so Henríquez.

Gerichtshof muss handeln

„Die Religions- und Glaubensfreiheit steht für Eltern auf dem amerikanischen Kontinent auf dem Spiel“, so Robert Clarke, stellvertretender Direktor von ADF International: „Es ist wichtig, dass der Gerichtshof handelt, um diese grundlegende Freiheit zu schützen. Die Menschenrechtsgesetze garantieren das Recht der Eltern, die moralische und religiöse Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen zu gestalten. Dementsprechend sollte der Religionsunterricht diese Garantie widerspiegeln. Dazu gehört auch die Ernennung von Lehrern, die treue Vertreter dieser Überzeugungen sind.“

Religionsfreiheit verdient höchsten Schutz

Die Petition mit 30.000 Unterzeichnern unterstreicht, dass Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das den höchsten Schutz verdient. Sie fordert dazu auf, dieses Grundrecht, wie es von der amerikanischen Konvention und dem Interamerikanischen System zum Schutz der Menschenrechte garantiert wird, zu wahren.

Zu den Unterzeichnern gehören Eltern, Gläubige verschiedener Konfessionen und andere besorgte Bürger. Sie verlangen den Schutz der Religionsfreiheit und das Recht der Eltern, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen. Das internationale Recht schütze die Autonomie der Religionsgemeinschaften, zu entscheiden, wer ihren Glauben in ihrem Namen lehren darf, heißt es.

Zum Hintergrund: Anlass für die Petition ist die Klage einer Lehrerin gegen die katholische Kirche in Chile. Diese hatte der Lehrerin, die eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, die Lehrerlaubnis für den Religionsunterricht entzogen. Schließlich reichte die Lehrerin eine Klage beim Interamerikanischen Gerichtshof gegen den Staat Chile ein, da er der katholischen Kirche recht gegeben hatte.

Die Klägerin, Sandra Pavez, unterrichtete katholischen Religionsunterricht in San Bernardo, Chile. Als die örtliche Diözese erfuhr, dass sie eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen war, wurde ihr die Berechtigung entzogen, den katholischen Glauben im Namen der Kirche zu lehren. Sandra Pavez konnte ihre Beschäftigung dann ohne Unterbrechung in anderer Funktion fortsetzen und wurde sogar befördert. Dennoch erhob sie in verschiedenen Gerichtsinstanzen Klage gegen die Kirche. Sie behauptete, diskriminiert worden zu sein.

Oberste Gerichtshof in Chile bestätigt Kirche

Der Oberste Gerichtshof in Chile bestätigte die Freiheit der Kirche, ihre Lehrer selbst zu bestimmen, ebenso wie das Recht der Eltern, ihre Kinder von Lehrern unterrichten zu lassen, die in Übereinstimmung mit ihrem Glauben leben. Damit fand sich Sandra Pavez nicht ab und reichte vor dem Interamerikanischen Gerichtshof Klage gegen den Staat Chile ein.

Es wird nun befürchtet, dass ein eventuelles Urteil dieses Gerichts zugunsten der Klägerin erhebliche Auswirkungen auf die Religionsfreiheit haben könnte. Daher hat sich eine breite Koalition von Organisationen und Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen, um dieses Grundrecht zu verteidigen und das Gericht aufzufordern, die entsprechenden Gesetze des Staates aufrechtzuerhalten. Zu dieser Koalition gehören die jüdischen, muslimischen, orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Gemeinden Chiles sowie das Oberhaupt des Rates der katholischen Bischöfe Lateinamerikas (CELAM). Sie alle haben eine gemeinsame Forderung beim Gerichtshof eingereicht.

Deutsches Gericht toleriert Gebetsverbot vor Abtreibungsorganisation – „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

  • Deutsches Gericht verabsäumt das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen
  • Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Initiative plant Berufung

PFORZHEIM/KARLSRUHE (14. Mai 2021) – Stille Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation dürfen also verboten werden? Darauf deutet das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hin, welches heute die Klage der Leitern der “40 Tage für das Leben”- Gruppe abwies. Die Gruppe in Pforzheim hatte die Auflage unter Berufung auf ihr Recht auf Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit angefochten. Es war ihnen verboten worden, sich in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle von Pro Familia, dem deutschen Ableger der International Planned Parenthood Federation, einer weltweiten milliardenschweren Abtreibungslobby, zu versammeln, um friedlich zu beten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Es bedrückt mich, dass das Gericht unsere Klage abgewiesen hat, und somit indirekt dem Verbot unserer Stillen Gebetsmahnwachen in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zustimmt. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich habe viele Frauen durch diesen Schmerz begleitet. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob Gebetsfreie-zonen existieren dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten.

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetsmahnwachen erhalten hatte, gestattete die Gemeinde ihr während der letzten zwei Jahre nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetsmahnwachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

 

Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit muss geschützt werden

„Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts, welche die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit einschränkt. Wir erwarten noch die Urteilsbegründung, doch die Abweisung der Klage verkennt offenbar, dass die Meinungsfreiheit die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie ist. Welche Gesellschaft verweigert hilfsbedürftigen Frauen und Kindern ein Gebet? Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese Überzeugung durch friedliche Versammlung auszudrücken oder in der Öffentlichkeit still zu beten. Unabhängig davon, ob man ihre Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Felix Böllmann, Jurist bei ADF International.