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Klage gegen Gebetsverbot in deutscher Stadt

Zusammenfassung

  • Die Gruppe „40 Tage für das Leben“ klagt gegen örtliche Behörden 
  • Pforzheimer Gebetsverbot nur eines von mehreren, die europaweit angefochten werden  

PFORZHEIM/KARLSRUHE (9. Februar 2021) – Dürfen deutsche Behörden Gebet auf der Straße verbieten? Diese Frage stellt die Gruppe „40 Tage für das Leben“ in Pforzheim, Deutschland am 15. Februar dem Verwaltungsgericht Karlsruhe . Die Stadtverwaltung verbot den Lebensschützern, sich in der Nähe einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche zu versammeln, um friedlich zu beten. 

 

„Ich möchte dort sein, um zu beten, nicht für mich selbst, sondern für die betroffenen Frauen, die eine Abtreibung in Erwägung ziehen, und für ihre ungeborenen Kinder. Dieses Thema berührt mich sehr, denn ich kenne den Schmerz, ein Kind zu verlieren. Unsere Gesellschaft muss Müttern in solch schwierigen Situationen besser zur Seite stehen. Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ein einfaches Gebet für die Schutzbedürftigen kann doch wohl nicht verboten sein?“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft. 

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Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Genehmigung verweigerte, Gebetswachen in der Nähe des Zentrums abzuhalten.  

Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für die Frauen zu beten, die vor einer Abtreibung standen, und für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetswachen fanden 40 Tage lang jeden Tag statt – schweigend und friedlich. Obwohl Pavica alle erforderlichen Genehmigungen für ihre früheren Gebetswachen erhalten hatte, hat die Gemeinde sie in den letzten zwei Jahren daran gehindert, in der Nähe der Einrichtung zu beten.  

Pavica und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung.  

Die Gebetswachen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetswachen und konnte keine Verstöße feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbrüche, dass die Gebetswachen in einiger Entfernung stattfinden oder ganz verboten werden sollten.    

 

  Zensur des öffentlichen Gebets  

ADF International unterstützt Vojnovićs Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation hofft, dass die Entscheidung die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit wiederherstellt sowie Gebet und Unterstützung für gefährdete Frauen und ihre Kinder ermöglicht.  

„Welche Gesellschaft verbietet das Gebet für hilfsbedürftige Frauen und Kinder? Das Vorstoß der Pforzheimer Behörden, selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle zu verbieten, ist nicht verhältnismäßig. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist die Grundlage jeder freien und fairen Demokratie. Pavica und ihre Gruppe sind zutiefst überzeugt, dass Schwangerschaftsabbrüche moralisch und religiös falsch sind. Eine Überzeugung zu haben, ist ein Grundrecht, ebenso wie das Recht, diese durch friedliche Versammlung auszudrücken. Unabhängig davon, ob man diese Ansichten teilt oder nicht: Darüber, dass sie den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagt Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Senior Counsel für  ADF International. 

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