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Großbritannien: Christin wegen stillen Gebets strafrechtlich verfolgt

  • Die ehrenamtliche Helferin Isabel Vaughan-Spruce, die zuvor vor Gericht freigesprochen wurde und von der Polizei eine Entschädigung für zwei ungerechtfertigte Festnahmen erhielt, wurde erneut angeklagt.
  • Vaughan-Spruce wird am 29. Januar vor Gericht erscheinen, unterstützt von ADF International.

BIRMINGHAM (17. Dezember 2025) – Die Polizei der West Midlands und die Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service) haben Isabel Vaughan-Spruce strafrechtlich angeklagt, weil sie „außerhalb“ einer Abtreibungseinrichtung stand, in deren Umgebung „Einflussnahme“ verboten ist.

Die ehrenamtliche Helferin wird von den Behörden schon seit Januar 2025 beobachtet, weil sie auf einer öffentlichen Straße in der Nähe einer Abtreibungsklinik in Birmingham still gebetet hat.

„Stilles Gebet und persönliche Überzeugungen dürfen kein Verbrechen sein. Jeder Mensch hat das Recht auf Gedankenfreiheit.“

Es handelt sich um die erste Anklage und zugleich um den ersten bekannten Fall, der auf den neuen landesweiten sogenannten Zensurzonen (engl. buffer zones) beruht. Diese Regelung trat am 31. Oktober 2024 in Kraft und wurde durch Paragraph 9 des Public Order Act 2023 eingeführt.

Der Generalstaatsanwalt bestätigte am 16. Dezember in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der ehemaligen Innenministerin Suella Braverman, dass die Crown Prosecution Service seit Inkrafttreten des Paragraphen 9 in genau einem einzigen Fall ein Strafverfahren eingeleitet habe – nämlich gegen Isabel Vaughan-Spruce.

Zum Zeitpunkt dieser schriftlichen Antwort hatte Vaughan-Spruce noch keine Kenntnis über die Anklage. Erst wenige Stunden später wurde sie in einem Schreiben der Polizei der West Midlands darüber informiert.

Alle früheren Gerichtsverfahren zur rechtlichen Bewertung stillen Gebets fanden im Zusammenhang mit lokalen Zensurzonen statt, die mittels einer lokalen Verordnung zum Schutz öffentlicher Räume (engl. Public Spaces Protection Orders (PSPOs)) durchgesetzt wurden – nicht auf Grundlage dieses neuen nationalen Gesetzes.

Nach britischem Recht (Public Order Act) ist es derzeit strafbar, innerhalb eines Umkreises von 150 m um eine Abtreibungsklinik die Entscheidung einer Person zum „Zugang“ zu Abtreibungsdiensten zu „beeinflussen“. Stilles Gebet wird im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Die Leitlinien der Staatsanwaltschaft (CPS) stellen klar, dass stilles Gebet alleine nicht ausreicht, um die Schwelle zur Strafbarkeit zu überschreiten, es sei denn, es geht mit „offensichtlichem“ (aktivem) Verhalten einher.

Wegen eines „Gedankenverbrechens“ angeklagt

Am 18. März 2025 informierte die West Midlands Police Isabel Vaughan-Spruce darüber, dass wegen stillen Gebets an mehreren Tagen gegen sie ermittelt werde, darunter auch am 27. Januar. Vaughan-Spruce betet dort seit über zwanzig Jahren regelmäßig und friedlich.

Mit der Unterstützung von ADF International stellte sie in den folgenden Monaten zahlreiche Anfragen zur Klärung des Status ihres Verfahrens. Dabei wies sie darauf hin, dass das Gesetz weder ihre bloße Anwesenheit noch christliche Pro-Life-Überzeugungen verbietet.

Wiederholte Ungerechtigkeit wegen stiller „Gedankenverbrechen“

Im Jahr 2023 wurde die ehrenamtliche Helferin vor Gericht freigesprochen, nachdem sie wegen stillen Gebets in einer lokalen Zensurzone festgenommen worden war. Der Bereich um die Einrichtung, in deren Nähe sie betete, unterlag einer lokalen Verordnung zum Schutz öffentlicher Räume (engl. PSPO), die das Beten, das Verteilen von Informationen über Schwangerschaftshilfe und andere Aktivitäten, die als „Protest“ angesehen werden, verbietet. Die Abtreibungsklinik war während der Zeit, in der Isabel anwesend war und betete, geschlossen. Die Staatsanwaltschaft war jedoch nicht in der Lage, vor Gericht Beweise für das „Gedankenverbrechen“ vorzulegen, sodass das Amtsgericht Birmingham Isabel im Februar 2023 von allen Anklagepunkten freisprach.

Doch nur drei Wochen später, im März 2023, wurde Isabel erneut wegen stillen Betens verhaftet. Im August 2024 setzte sie sich erfolgreich gegen ihre zwei ungerechtfertigten Festnahmen zur Wehr und erhielt von der Polizei von West Midlands eine Entschädigung in Höhe von 13.000 £ als Anerkennung für ihre ungerechte Behandlung und die Verletzung ihrer Menschenrechte.

Die Polizei der West Midlands hat damit begonnen, zwei Polizeibeamte zu entsenden, um sie beim stillen Beten zu beobachten. Regelmäßig wird sie von Beamten angesprochen und gefragt, ob sie betet.

Isabel Vaughan-Spruce kommentierte:

„Obwohl ich vollständig freigesprochen wurde, nachdem ich zu Unrecht wegen meiner Gedanken festgenommen wurde, ist es unglaublich dass ich nun erneut angeklagt werde – nur weil ich an einem öffentlichen Ort stehe und Pro-Life-Überzeugungen habe. Stilles Gebet und persönliche Überzeugungen dürfen kein Verbrechen sein. Jeder Mensch hat das Recht auf Gedankenfreiheit.“

Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF UK, der die juristische Verteidigung von Vaughan-Spruce unterstützt, sagte:

„,Zensurzonen’ gehören zu den besorgniserregendsten Formen moderner Zensur im Westen. Wir alle lehnen Belästigung und Einschüchterung ab, aber die Zensurzonen-Gesetzgebung verbietet weit gefasst jede „Beeinflussung“, die von Polizeibeamten so ausgelegt wird, dass unschuldige Personen ins Visier geraten, die zufällig an einem bestimmten Ort stehen und bestimmte Überzeugungen haben. Wir werden diese ungerechte Zensur weiterhin entschieden anfechten und Isabels Recht unterstützen, frei zu denken und zu glauben, wie es jedem Menschen im Vereinigten Königreich zusteht“

Zur kostenlosen Verwendung in Print- oder Online-Medien ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Berichterstattung.

Abgebildet: Isabel Vaughan-Spruce, Jeremiah Igunnubole.“

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was crucified, died, and was buried;
On the third day he rose again;
he ascended into heaven,
he is seated at the right hand of the Father,
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I believe in the Holy Spirit,
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the forgiveness of sins,
the resurrection of the body,
and the life everlasting.
Amen.