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“Sie haben uns unsere Kinder genommen“: Christliche Eltern verklagen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

  • Zwei Töchter eines christlichen Ehepaars in Schweden wurden vom Staat von ihren Eltern getrennt, nachdem die ältere Tochter in der Schule eine falsche Aussage gemacht hatte – ausgelöst durch einen Streit mit ihren Eltern über die Nutzung eines Handys und Make-up. Obwohl sie die Anschuldigungen kurz darauf widerrief, sah sich die Familie Vorwürfen des ‘religiösen Extremismus’ ausgesetzt.

  • Seit Dezember 2022 sind die beiden Mädchen ohne jegliche Hinweise auf Misshandlung und trotz ihrer sich verschlechternden körperlichen und psychischen Gesundheit in Pflegefamilien von ihren Eltern – und voneinander – getrennt. Beide Kinder äußern immer wieder den Wunsch, zu ihrer Familie zurückzukehren.

  • ADF International unterstützt Daniel und Bianca Samson juristisch. Ihre Klage gegen Schweden wegen Verletzung der elterlichen Rechte ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig.

Straßburg (15. Oktober 2025) – Mit Unterstützung von ADF International klagen Daniel und Bianca Samson vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Schweden. Die Eltern kämpfen um die Rückkehr ihrer Töchter und werfen den schwedischen Behörden eine schwerwiegende Verletzung ihrer Elternrechte vor.

Nachdem die ältere Tochter des christlichen Ehepaars in der Schule eine falsche Meldung gemacht hatte – ausgelöst durch das elterliche Verbot von Handy und Make-up – nahmen die schwedischen Kinderschutzbehörden die beiden ältesten Mädchen in Obhut. Obwohl die Tochter ihre Aussage kurz darauf widerrief, hielten die Behörden an den Anschuldigungen fest und beschuldigten die Eltern des ‘religiösen Extremismus’.

Das aus Rumänien stammende Ehepaar, das seit fast zehn Jahren in Schweden lebt, wirft den Behörden vor, das Wohl der Kinder zu missachten, da sie eine Wiedervereinigung der Familie verweigern – obwohl die Anschuldigungen fallen gelassen und keinerlei Hinweise auf Misshandlung gefunden wurden. Der Fall wirft schwerwiegende Fragen zu Machtmissbrauch und Diskriminierung christlicher Familien im schwedischen Kinderschutzsystem auf – besonders, da der regelmäßige Kirchenbesuch der Samsons dreimal pro Woche von den Behörden als Zeichen ‘religiösen Extremismus’ gedeutet wurde, obwohl dieser lediglich Ausdruck ihres Glaubens und durch internationales Menschenrecht geschützt ist.

Derzeit dürfen Daniel und Bianca Samson ihre Töchter nur einmal im Monat bei einem begleiteten Besuch sehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mädchen weit entfernt voneinander in unterschiedlichen Pflegefamilien untergebracht sind.

"Dieser Fall trifft das Elternrecht mitten ins Herz—das Recht, seine Kinder zu lieben, zu erziehen und zu schützen. Die Samsons erleben den schlimmsten Albtraum aller Eltern: Seit fast drei Jahren sind sie schon durch den Staat von ihren Kindern getrennt.”

Freigesprochen aber nicht vereint

“Trotz einer umfassenden Untersuchung, die eindeutig gezeigt hat, dass die Anschuldigungen gegen Herrn und Frau Samson unbegründet waren, verlängern die schwedischen Behörden das Leid dieser Familie weiterhin. Die Kinder dürfen weder nach Hause noch zueinander zurückkehren. Es ist tragisch und inakzeptabel, dass ein Kind, das ihre Aussage widerrufen hat und sich nach ihrer Familie sehnt, weiterhin getrennt von ihr leben muss – mit schwerwiegenden Folgen für ihre seelische Gesundheit.“

“Auch der Aspekt religiöser Diskriminierung ist in diesem Fall unübersehbar. Der Staat hat die Familie allein aufgrund ihres aktiven christlichen Glaubens als ‘extremistisch’ eingestuft.“

“Wir vertrauen darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Wiedervereinigung der Familie anordnet, das elterliche Erziehungsrecht der Samsons bestätigt und das Recht der Kinder, von ihren Eltern betreut zu werden, bekräftigt“, sagt Morales Sancho abschließend.

Aus vorübergehender Pflege wurde dauerhafte Trennung

Im Dezember 2022 nahmen die Kinderschutzbehörden die beiden ältesten Töchter des Ehepaars – Sara (11) und Tiana (10) – in Obhut, nachdem Sara in der Schule eine falsche Misshandlungsmeldung gemacht hatte. Obwohl sie ihre Aussage rasch widerrief und die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen fehlender Beweise einstellte, blieben die Kinder von ihren Eltern getrennt. Die Samsons willigten zunächst in eine befristete Pflegeunterbringung ihrer Kinder ein, um die Ermittlungen zuzulassen. Doch trotz ihrer Kooperation lehnten die Behörden anschließend eine Familienzusammenführung ab und beantragten stattdessen den Entzug des Sorgerechts. Nachdem sich die Misshandlungsvorwürfe als unbegründet erwiesen, beschuldigten die Behörden die Eltern des ‘religiösen Extremismus’, da sie den Mädchen Make-up verboten und gemeinsam dreimal pro Woche die Kirche besuchten.

Seit Juni 2023 wurden Sara und Tiana mindestens dreimal in unterschiedliche Pflegefamilien verlegt – stets getrennt voneinander. Zwischen Januar und Juni 2024 absolvierten die Eltern ein verpflichtendes Erziehungsprogramm, während sie sich gleichzeitig um ihre fünf jüngeren Kinder kümmerten. Nach Abschluss des Kurses bestätigten die beiden Kursleiterinnen, beides Therapeutinnen, die Erziehungskompetenz und elterliche Eignung von Daniel und Bianca Samson. Dennoch verweigerten die Behörden die Rückkehr von Sara und Tiana zu ihren Eltern.

Sara, die ihre ursprünglichen Anschuldigungen widerrufen hat, äußert seitdem immer wieder den tiefen Wunsch, nach Hause zurückzukehren. Tragischerweise hat sich ihr Gesundheitszustand während der staatlichen Obhut erheblich verschlechtert. Sie leidet inzwischen an schweren körperlichen und psychischen Problemen, und nach Angaben ihrer Eltern haben beide Mädchen bereits versucht, sich das Leben zu nehmen.

Elterliche Bemühungen um Wiedervereinigung scheitern

Nachdem die Samsons alle rechtlichen Instanzen in Schweden ausgeschöpft hatten – einschließlich der Ablehnung des Falls durch das Oberste Gericht im März 2025 –, wurde auch ihr Antrag abgelehnt, ihre Töchter in die Obhut des rumänischen Kinderschutzsystems ihres Herkunftslandes zu überführen. Unterdessen hat Daniel Samson sich an rumänische Parlamentarier gewandt und die rumänischen Medien mobilisiert, um für das Recht seiner Familie auf Wiedervereinigung einzutreten.

“Wir bringen diesen Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil alle innerstaatlichen Rechtsmittel versagt haben, unsere Elternrechte wiederherzustellen“, erklärte Daniel Samson. “Wir lieben unsere Kinder. Wir haben Schweden vertraut, dass es sie schützt – und als sich die Wahrheit herausstellte, haben wir erwartet, dass unsere Töchter nach Hause zurückkehren dürfen. Doch sie sind noch immer von uns getrennt, und ihre psychische Gesundheit verschlechtert sich zunehmend.“

Die Eltern werden aufgrund ihres Glaubens diskriminiert

In den Gerichtsverfahren warfen die Anwälte des schwedischen Staates den Eltern ‘religiösen Extremismus’ vor, weil sie regelmäßig an kirchlichen Veranstaltungen teilnahmen und ihren Töchtern Handys, Make-up und bestimmte Kleidung nur eingeschränkt erlaubten.

Das Anwaltsteam der Eltern betonte hingegen, dass dieses Verhalten Ausdruck ihrer familiären Werte und religiösen Überzeugungen sei – und somit durch internationales Menschenrecht geschützt werde. Es verwies dabei auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die bestätigen, dass solche familiären Entscheidungen Teil des Privatlebens sind und durch das Recht auf Glaubensfreiheit gemäß Artikel 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt werden.

Strukturelle Verstöße in den Kinderschutzsystemen Europas

In ganz Europa wachsen die Bedenken über die Praktiken staatlicher Kinderschutzbehörden – insbesondere in Norwegen (Barnevernet), Schweden und den Niederlanden, wo Familien vor staatlichen Eingriffen sogar ins Ausland geflohen sind, wie im Fall einer niederländischen Familie, die in Polen Zuflucht suchte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wiederholt mehrere Staaten – darunter Spanien, Portugal, Italien, Kroatien und Rumänien – wegen systematischer Verletzungen in Fällen von Familientrennungen und Kinderschutzverfahren verurteilt. In wegweisenden Urteilen wie Van Slooten gegen die Niederlande (2025), Strand Lobben gegen Norwegen (2019) und R.M.S. gegen Spanien (2013) stellte der Gerichtshof fest, dass nationale Behörden ihre Befugnisse überschritten und teils sogar EGMR-Urteile ignoriert haben. Diese Fälle offenbaren ein besorgniserregendes Muster von Machtmissbrauch und fehlender Verantwortung innerhalb der europäischen Kinderschutzsysteme.

Bilder zur kostenlosen Verwendung in Print- oder Online-Medien ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Geschichte.

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