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EU-Kommissar a.D. klagt: Verfahren um Gottesdienstverbote während Corona am Europäischen Höchstgericht geht weiter 

  • Der Spitzenpolitiker und ehemalige EU Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Dr. Ján Figeľ, klagt gegen das Verbot von Gottesdiensten, Messen und religiösen Versammlungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 
  • Covid-Restriktionen: Verbote von Gottesdiensten waren „illiberal, undemokratisch und unverhältnismäßig“, sagt Figeľ, der von der Menschenrechtsorganisation ADF International vor Gericht co-vertreten wird.  
  • Der Präzedenzfall betrifft DE/AT/CH und weitere 43 Europäische Länder 

Straßburg (31. Juli 2023) – Sind pauschale Verbote von Gottesdiensten mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit vereinbar? 2020 und 2021 waren in weiten Teilen Europas religiöse Versammlungen durch Covid-Restriktionen untersagt.  

Der ehemalige EU-Sonderbeauftragte für Religions- und Glaubensfreiheit, Dr. Ján Figeľ, klagt seit zwei Jahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die 2021 beschlossenen Einschränkungen und Verbote für Gottesdienste in der Slowakei. Jetzt geht der Fall weiter: Figeľ, der durch die Menschenrechtsorganisation ADF International und den slowakischen Anwalt Martin Timcsak vertreten wird, hat auf die Stellungnahme der slowakischen Regierung reagiert und dem Gericht seine rechtlichen Argumente dargelegt. 

Das erste EGMR-Urteil zu Gottesdienstverboten? 

„Religionsfreiheit verdient als Menschenrecht den höchsten Schutz. Gottesdienste und religiöse Versammlungen zu verbieten ist zutiefst illiberal und undemokratisch. Gottesdienstverbote sind unverhältnismäßig. Die Argumente, die wir dem Gericht vorgelegt haben, zeigen klar, dass pauschale Gottesdienstverbote eine Verletzung des internationalen Rechts auf Religionsfreiheit darstellen,“ sagte Dr. Ján Figeľ. 

Der Fall könnte das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Gottesdienstverboten während Corona nach sich ziehen. Der Präzedenzfall hätte dann Auswirkungen auf 46 Europäische Staaten mit 676 Millionen Einwohnern.   

„In Krisenzeiten müssen Grundrechte geschützt und nicht aufgeweicht werden“ 

2021 verlängerte die Slowakei ihre Corona-Restriktionen und verbot Gottesdienste. Dr. Ján Figeľ und die zuständige Anwältin bei ADF International, Dr. Adina Portaru, sehen in dem Verbot eine drastische Verletzung von Verfassung und internationalem Recht.  

„Das Völkerrecht schützt Religionsfreiheit als ein Recht, dass allen zugute kommt – Menschen mit und ohne Glauben. Wichtige Grundfreiheiten gelten für alle. In Krisenzeiten müssen Grundrechte geschützt und nicht aufgeweicht werden. Wir unterstützen Dr. Ján Figeľs Verteidigung der Religionsfreiheit,“ sagte Dr. Adina Portaru, Senior Counsel bei ADF International.  

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Digitale oder individuelle Angebote keine Rechtfertigung für Gottesdienstverbote 

In dem nun eingereichten Schriftsatz legt Figeľ dar, dass Religionsfreiheit ausdrücklich auch die gemeinschaftliche Religionsausübung schützt. Die slowakische Regierung hatte zuvor argumentiert, dass Religion rein individuell gelebt werden könne. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt jedoch eindeutig die „Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft … durch Gottesdienst … auszuüben.“ (Artikel 9 EMRK) 

Die slowakische Regierung verwies auch auf digitale Glaubensangebote um das Gottesdienstverbot nachträglich zu rechtfertigen. Europaweit kommen Gerichte jedoch zu einem anderen Schluss: das höchste Zivilgericht Schottlands urteilte, dass digitale Optionen „am besten als Alternative zum Gottesdienst und nicht als Gottesdienst selbst zu betrachten sind.“ 

Restriktionen waren nicht „verhältnismäßig, angemessen und notwendig“ 

Die Restriktionen für Gottesdienste waren weder verhältnismäßig, noch angemessen oder notwendig. Schon bei der Einreichung der Klage wies Figeľ darauf hin, dass keine der Kriterien für eine legitime Grundrechtseinschränkung erfüllt war.  

„Niemand sollte daran gehindert werden, friedlich nach seinen Überzeugungen zu leben. Es war offensichtlich, dass Gottesdienste auch während der Pandemie sicher gefeiert werden konnten. Pauschalverbote ignorieren die zentrale Rolle von Religion im Leben gläubiger Menschen. Für Gläubige kann der Gottesdienst – spirituelle Nahrung – so wichtig sein wie Essen und Trinken.  

Deswegen hat die Religionsfreiheit im europäischen Recht und in unserer Verfassung einen besonderen Schutz. Ich erwarte, dass der EGMR dies ganzheitlich und unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Menschenrechte in einer demokratischen Gesellschaft betrachten wird,“ sagte Dr. Ján Figeľ bei der Einreichung der Argumente.   

EU-Kommissar und EU-Sonderbeauftragter für Religionsfreiheit  

Ján Figeľ war von 2004 bis 2009 in mehreren Positionen als EU-Kommissar tätig. 2016 ernannte ihn der Kommissionspräsident zum Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU. 

„Als Sonderbeauftragter war mir klar, dass die EU nicht glaubhaft für Religionsfreiheit einstehen kann, wenn die Mitgliedsstaaten Grundrechte im eigenen Land verletzen,“ fügte Figeľ hinzu.  

Ein neues Video zeigt Dr. Ján Figeľ und ADF International-Anwältin Dr. Adina Portaru in Bratislava/Slowakei.  

Weltweite Arbeit für Religionsfreiheit 

Figeľs Klage wurde von verschiedenen Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik mit unterschiedlichem Glaubenshintergrund unterstützt. Auch die slowakische Bischofskonferenz begrüßte die Initiative. 

ADF International setzte sich in mehreren Fällen von Gottesdienstverboten für Religionsfreiheit ein. In Uganda unterstützte ADF International eine Koalition von Christen und Muslimen, die gegen ein diskriminierendes Verbot religiöser Versammlungen vorging. Darüber hinaus war ADF International erfolgreich bei der Öffnung von Kirchen in Irland, Schottland und der Schweiz beteiligt. 

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