- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte weist die Klage des ungarischen Staatsbürgers Dániel Karsai ab, der sich mit ärztlicher Assistenz selbst töten wollte.
- Das Urteil bestätigt das Recht von 46 Europäischen Staaten (darunter Deutschland, Schweiz und Österreich) ihre Bürger vor Euthanasie und assistiertem Suizid zu schützen.
- ADF International intervenierte in dem Fall und argumentierte, dass Staaten die Pflicht haben, das Recht auf Leben zu schützen. Denn: es gibt kein „Recht zu sterben“.
Straßburg (13. Juni 2024) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Leben gestärkt. Das Gericht wies eine Klage ab, die darauf abzielte, die assistierten Suizid in Ungarn zu erzwingen. Der ungarische Staatsbürgers Daniel Karsai, der an einer fortschreitenden neurodegenerativen Krankheit leidet, hatte gegen Ungarn und dessen Verbot von Suizidbeihilfe geklagt.
"Wir fühlen mit Herrn Karsai und beten dafür, dass er die bestmögliche Behandlung bekommt. Aber das von ihm vor Gericht angestrebte Ergebnis hätte letztlich viele Leben gefährdet. Ein sogenanntes ‚Recht zu sterben‘ gibt es nicht und darf es nicht geben"
- Jean-Paul Van De Walle, Rechtsanwalt ADF International
„Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die den grundlegenden Lebensschutz in Ungarn aufrechterhält. Wir fühlen mit Herrn Karsais und beten dafür, dass er die bestmögliche Behandlung bekommt. Aber das von ihm vor Gericht angestrebte Ergebnis hätte letztlich viele Leben gefährdet. Ein sogenanntes ‚Recht zu sterben‘ gibt es nicht und darf es nicht geben„, sagte Jean-Paul Van De Walle, Legal Counsel bei ADF International und leitender Anwalt in dem Fall.
ADF International intervenierte in dem Fall. In dem Schriftsatz hieß es: „Die Streichung solcher Bestimmungen aus dem Gesetz schafft ein gefährliches Szenario, in dem Druck auf schutzbedürftige Menschen ausgeübt wird, ihr Leben zu beenden, aus Angst (ob gerechtfertigt oder nicht), eine Belastung für Angehörige, Betreuer oder einen Staat zu sein, dem es an Ressourcen mangelt.“
Gericht: Keine Verpflichtung, „Zugang zu assistiertem Suizid zu gewähren“
In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Schluss, dass es, wie von ADF International argumentiert, „keine Grundlage für die Schlussfolgerung gibt, dass den Mitgliedstaaten geraten wird, geschweige denn, dass sie verpflichtet sind, Zugang zu assistiertem Suizid zu gewähren“ (§ 143)
Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, sagte: “Das Urteil aus Straßburg ist deutlich: Kein Staat muss assistierten Suizid legalisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 die Rechtsprechung des EGMR sehr einseitig interpretiert. Verbote von Euthanasie und assistiertem Suizid sind im Einklang mit dem international garantierten Recht auf Leben.”
Weitere Informationen finden Sie hier (auf Englisch).