Freispruch für fünffache Mutter: wegen „Blasphemie“ im Gefängnis
- Wer: Rhoda Jatau
- Wo: Nigeria
- Team: Sean Nelson
Thema | Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit
Rhoda Jatau, eine nigerianische Christin und Mutter von fünf Kindern, musste sich jahrelang einem Strafverfahren stellen – darunter 19 Monate Haft– wegen angeblicher „Blasphemie“. Ihr Verbrechen? Ihr wurde vorgeworfen auf WhatsApp ein Video geteilt zu haben, in dem sie den Lynchmord an Deborah Emmanuel Yakubu verurteilte.
Nach zweieinhalb Jahren wurde Rhoda im Dezember 2024 schließlich vollständig von allen Vorwürfen freigesprochen. Sie befindet sich nun an einem unbekannten Ort in Sicherheit.
ADF International unterstützte Rhodas juristisches Verfahren mit der Hilfe von Partneranwälten vor Ort.
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Mehr Informationen„Niemand sollte aufgrund friedlicher religiöser Äußerungen bestraft werden. Wir sind dankbar, dass Rhoda Jatau vollständig freigesprochen wurde,aber sie hätte gar nicht erst verhaftet werden dürfen. Wir werden uns weiterhin für Gerechtigkeit für Christen und andere religiöse Minderheiten in Nigeria einsetzen, die zu Unrecht inhaftiert sind und unter den drakonischen Blasphemiegesetzen leiden.“
- Sean Nelson, Rechtsanwalt bei ADF International im Team für weltweite Religionsfreiheit
Zusammenfassung des Falls
Rhoda Jatau, Krankenschwester und Mutter von fünf Kindern, wurde von Mai 2022 bis Dezember 2023 inhaftiert, weil sie angeblich ein Video auf WhatsApp geteilt hatte, in dem sie den Lynchmord an Deborah Emmanuel Yakubu verurteilte. Die nigerianische Studentin war im Mai 2022 von einer Gruppe ihrer Kommilitonen ermordet und verbrannt worden, weil sie ihren christlichen Glauben bekundet hatte.
Rhoda wurde gemäß den Abschnitten 114 (Störung der öffentlichen Ordnung) und 210 (Beleidigung einer Religion) des Strafgesetzbuchs des Bundesstaates Bauchi angeklagt und musste im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen.
Rhoda wurde während ihren 19 Monaten Haft wiederholt die Kaution verweigert. Sie wurde in Isolationshaft gehalten und hatte nur sporadisch während der Gerichtstermine Zugang zu ihrem Rechtsbeistand und Familienmitgliedern.
Bevor die Kaution bewilligt wurde, hatte ein Richter im nigerianischen Bundesstaat Bauchi abgelehnt, die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Rhoda abzuweisen. Nachdem die Staatsanwaltschaft aufgrund schwerwiegender Beweisprobleme eine Pause eingelegt hatte, stellten Rhoda Anwälte einen Antrag den Fall nicht weiter zu verfolgen. Rhoda Anwälte wiesen auf erhebliche rechtliche Mängel in der Anklage hin und argumentierten, dass die Anklage gegen Rhoda nicht begründet sei. Trotzdem fiel die Entscheidung, die Anklage fortzuführen.
Nach weitverbreiteter internationaler Empörung über Rhodas Inhaftierung wurde die Kaution schließlich gewährt. Zusammen mit anderen Organisationen, die sich für die Religionsfreiheit einsetzen, appellierte ADF International an die internationale Solidarität. Daraufhin verfassten Experten der Vereinten Nationen Anfang des Jahres ein gemeinsames Anschuldigungsschreiben an die nigerianische Regierung, in dem sie auf Rhoda und Deboras Fälle hinwiesen. Das Schreiben unterstreicht die Gefahr, die Blasphemiegesetze für internationale Menschenrechte darstellen und machte auf Rhodas ungerechtfertigte Inhaftierung aufmerksam.
Im Dezember 2024 wurde Rhoda nun vollständig freigesprochen. Sie ist nun auch weiterhin an einem unbekannten Ort in Sicherheit.
Christenverfolgung in Nigeria
Die Fälle von Rhoda Jatau und Deborah Emmanuel Yakubu sind keine Einzelfälle. Im Norden Nigerias herrscht weit verbreitete Gewalt gegen religiöse Minderheiten, einschließlich der Christen.
Die Christenverfolgung und die Verfolgung anderer religiöser Minderheiten sind in Nigeria besonders schwerwiegend. 2022 wurden weltweit über 5.500 Christen aufgrund ihres Glaubens getötet. 90 % davon waren Nigerianer.
Mehr zu unserer Arbeit in Nigeria erfahren sie hier.



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