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X legt beim höchsten europäischen Gericht Berufung ein gegen 120-Mio.-Euro-Strafe ein

  • Im Dezember verhängte die Europäische Kommission gegen X eine Geldstrafe in Höhe von 120 Millionen Euro auf Grundlage des Digital Services Act (DSA), eines EU-Gesetzes zur Regulierung von Online-Inhalten.

    X geht nun mit Unterstützung von Alliance Defending Freedom International vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Entscheidung vor.

    Der Fall gilt als richtungsweisend, da erstmals eine nach dem DSA verhängte Geldstrafe gerichtlich überprüft wird.

LUXEMBURG (20. Februar) – X hat diese Woche rechtliche Schritte gegen die im Dezember verhängte Geldstrafe von 120 Millionen Euro nach dem Digital Services Act (DSA) eingeleitet.

Das Unternehmen legte beim Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage gegen die Entscheidung ein. Dieses Gericht ist für Verfahren gegen Maßnahmen der EU-Institutionen zuständig und Teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

In dem am Montag eingereichten Verfahren macht X geltend, dass die Geldstrafe das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, und wirft der Europäischen Kommission eine voreingenommene Vorgehensweise vor.

X geht mit Unterstützung von Alliance Defending Freedom International gegen die Geldstrafe vor, die die Europäische Kommission am 5. Dezember 2025 verhängt hat.

Der Fall ist wegweisend, weil erstmals eine Geldstrafe nach dem Digital Services Act (DSA) gerichtlich angefochten wird. Das EU-Gesetz aus dem Jahr 2022 verleiht der Kommission weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung sogenannter Inhaltsmoderation bei sehr großen Online-Plattformen wie Meta und Google, also bei Diensten mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU.

Wer gegen die Vorgaben des DSA verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen; im Extremfall können Plattformen sogar vorübergehend gesperrt werden.

Der Digital Services Act (DSA) ist von europäischen und internationalen Experten für Meinungsfreiheit, europäischen Nichtregierungsorganisationen, der US-Regierung sowie dem Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses scharf kritisiert worden, weil er weltweit ein System der Online-Zensur schafft.

X ist in Brüssel wiederholt wegen seiner Haltung zur Meinungsfreiheit in den Fokus geraten. Dadurch entstand der Eindruck, dass die Plattform gezielt ins Visier genommen wird, weil sie sich weigert, die weitreichenden Zensurvorgaben des DSA umzusetzen.

X wirft der Europäischen Kommission vor, Pflichten einseitig auszulegen und grundlegende Verfahrensrechte verletzt zu haben. Das Verfahren gilt zudem auch als wegweisend, da das EU-Gericht erstmals über die Bemessung von DSA-Strafen und deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten entscheiden wird.

Zugleich stellt der Fall die im DSA verankerte Multifunktion der Europäischen Kommission als Regulierungsbehörde, Ermittlungsinstanz und Entscheidungsorgan infrage — eine Rollenbündelung, die erhebliche Zweifel an der Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und fairer Verfahren aufwirft.

Da der DSA für sogenannte „sehr große Online-Plattformen“ gilt, wird ein Urteil des EU-Gerichts Auswirkungen darauf haben, wie alle großen Technologieunternehmen künftig reguliert werden.

In der Klage fordert X die Aufhebung der Geldstrafe. Sollten Teile der rechtlichen Grundlagen des DSA als unvereinbar mit anderem EU-Recht bewertet werden, könnten auch einzelne Bestimmungen des Gesetzes für unwirksam erklärt werden.

Zudem könnten sich künftig weitere große Technologieunternehmen sowie EU-Institutionen und Mitgliedstaaten dem Verfahren anschließen — gestützt auf Artikel 40 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Dr. Adina Portaru, Leiterin der Rechtsabteilung in Brüssel für ADF International, sagte:

„X wird von der Europäischen Kommission ins Visier genommen, weil es eine Plattform für Meinungsfreiheit ist. Soziale Medien sind heute der zentrale Ort der öffentlichen Debatte — und der DSA bedroht die freie Rede in diesem Raum.”

„X ist ein Ort, an dem Millionen Menschen ihre Meinungen frei äußern. Das Vorgehen der Behörden gegen X richtet sich gegen eine Plattform der Meinungsfreiheit, die sie offenbar als Bedrohung für ihre vollständige Kontrolle über Online-Narrative betrachten. Indem sie X angreifen, greifen sie die Meinungsfreiheit von Menschen auf der ganzen Welt an, die ihre Gedanken ohne Zensur teilen wollen.“

„Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass das Unternehmen mit der ersten, jemals nach dem DSA verhängten, Geldstrafe belegt wurde.“

„Im Kern geht es in diesem Verfahren darum, ob die enormen Befugnisse, die der Europäischen Kommission durch den DSA übertragen wurden, mit dem Rechtsstaat vereinbar sind. Nach dem DSA kann die Kommission die Regeln für die sogenannte Inhaltsmoderation festlegen, Untersuchungen einleiten, diese durchsetzen und bei Verstößen massive Strafen verhängen — und das alles ohne Kontrolle oder ausreichende Gegengewichte. Die Gefahr für die Meinungsfreiheit ist erheblich.”

„Wenn diese Machtkonzentration der Kommission nicht in Frage gestellt wird, wird sie den höchst problematischen Maßstab für die Kontrolle von Meinungsäußerungen in der EU und darüber hinaus weiter verfestigen.“

In einer Online-Erklärung sagte X:

„X hat beim Gericht der Europäischen Union Berufung gegen die am 5. Dezember 2025 von der Europäischen Kommission verhängte Geldstrafe in Höhe von 120 Millionen Euro eingelegt — die erste Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen den Digital Services Act (DSA).”

„Diese Entscheidung der EU beruht auf einer unvollständigen und oberflächlichen Untersuchung, gravierenden Verfahrensmängeln, einer verzerrten Auslegung der Pflichten aus dem DSA sowie systematischen Verstößen gegen Verteidigungsrechte und grundlegende rechtsstaatliche Garantien, die auf ein voreingenommenes Vorgehen hindeuten.“

„Dieser wegweisende Fall ist die erste gerichtliche Anfechtung einer Geldstrafe nach dem DSA und könnte wichtige Maßstäbe für dessen Durchsetzung, die Bemessung von Sanktionen und den Schutz der Grundrechte nach der Verordnung von 2022 setzen. X bleibt der Sicherheit seiner Nutzer und der Transparenz verpflichtet und verteidigt zugleich den freien Zugang zu einem globalen öffentlichen Marktplatz.“

Hintergrund zur DSA-Geldstrafe

Die Kommission begründete die im Dezember 2025 verhängte Strafe mit mutmaßlichen Verstößen gegen Transparenz- und Verfahrensvorgaben des DSA. X bestreitet die Vorwürfe.

Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes hat das Unternehmen erheblichen Zensurdruck aus Brüssel erlebt.

Als Reaktion auf den Rückzug von X (ehemals Twitter) aus dem freiwilligen EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation erklärte der damalige EU-Kommissar Thierry Breton:

„Twitter verlässt den freiwilligen EU-Verhaltenskodex gegen Desinformation. Doch die Verpflichtungen bleiben bestehen. Man kann davonlaufen, aber man kann sich nicht verstecken. Über freiwillige Selbstverpflichtungen hinaus wird die Bekämpfung von Desinformation ab dem 25. August eine gesetzliche Pflicht nach dem #DSA sein. Unsere Teams sind bereit für die Durchsetzung.“

Gegen X laufen derzeit weitere Untersuchungen der Kommission im Zusammenhang mit dem DSA, unter anderem wegen des Vorwurfs, nicht ausreichend gegen „Desinformationen und rechtswidrige Inhalte“ vorzugehen. Diese Verfahren könnten künftig zu weiteren Geldstrafen führen.

Nach europäischem Recht umfasst der Begriff „rechtswidrige Inhalte“ eine Vielzahl drakonischer Gesetze gegen freie Meinungsäußerung und „Hassrede“. In Deutschland ist es beispielsweise illegal, Politiker online zu beleidigen.

Die rechtliche Anfechtung durch X erfolgt vor dem Hintergrund einer weltweit zunehmenden Verfolgung der Plattform. Die französischen Behörden haben diesen Monat die Büros des Social-Media-Unternehmens in Paris durchsucht, ein spanischer Minister hat die Möglichkeit eines landesweiten Verbots von X ins Spiel gebracht, und auch im Vereinigten Königreich laufen mehrere Ermittlungen.

Weltweite Sorgen um die Meinungsfreiheit durch den Digital Services Act

Der DSA birgt eine klare Gefahr extraterritorialer Auswirkungen über die EU hinaus.

Ein aktueller Bericht des Justizausschusses des US-Repräsentantenhaus zeigt, dass Plattformen unter Druck gesetzt wurden, ihre weltweiten Regeln zur Inhaltsmoderation anzupassen, um den Zensur-Vorgaben des DSA zu entsprechen.

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I believe in the Holy Spirit,
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