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„40 Tage für das Leben“ – Gruppe begrüßt Gerichtsurteil zugunsten des Rechts auf Versammlungs- und Religionsfreiheit in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle

„40 Tage für das Leben“ – Gruppe begrüßt Gerichtsurteil zugunsten des Rechts auf Versammlungs- und Religionsfreiheit in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle

  • Deutsches Gericht kippt in der Berufung das Verbot einer stillen Gebetsversammlung vor einer Abtreibungsberatungsstelle

  • Vojnović in ihrem Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Gebetsversammlung bestätigt

PFORZHEIM (31. August 2022) – Die stillen Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle durften nicht verboten werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Der Pforzheimer „40 Tage für das Leben” Gruppe war im Februar 2019 die Auflage erteilt worden, sich nicht gegenüber der örtlichen Abtreibungsberatungsstelle von pro familia zum stillen Gebet zu versammeln.

„Jedes menschliche Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich freue mich, dass wir unser Gebet zur Unterstützung von Frauen und ihren ungeborenen Kindern wieder aufnehmen können, und zwar dort, wo es aus unserer Sicht am meisten Sinn macht. Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht unser Recht auf Versammlungs-, Religions- und Meinungsfreiheit bestätigt hat“, sagte Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International gegen die Auflage geklagt hatte.

Stilles und friedliches Gebet außer Hör- und Sichtweite verbannt

Zweimal im Jahr versammelte sich die Gebetsgruppe für 40 Tage vor einem Gebäude der Organisation pro familia, die an anderen Standorten in Deutschland auch Abtreibungen durchführt. Als pro familia die 40-Tage-für-das-Leben Gruppe aufforderte auf die andere Straßenseite zu wechseln, kam die Gruppe um Vojnović dieser Bitte nach. Daraufhin trennte eine vierspurige Straße die Beter von dem Gebäude.

Auch als die Polizei vorbeikam, stellte sie keine Verstöße gegen geltendes Recht fest. Nichtsdestotrotz verlangte pro familia die Verbannung der Versammlungen außer Hör- und Sichtweite. Dem folge die Stadt Pforzheim 2019 und wies den Betern für Frauen in Not und ihre ungeborenen Kinder einen abgelegenen Platz jenseits einer stark befahrenen Kreuzung zweier Hauptverkehrsstraßen zu.

Im vergangenen Jahr hatte die Vorinstanz die Auflagen für zulässig erklärt. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied jetzt im Berufungsverfahren, dass es rechtswidrig war, die friedliche Versammlung aus der Nähe von pro familia zu verbannen, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit von der Versammlung ausging.

Der Gerichtshof betonte: „Dabei ist die besondere Bedeutung der … geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten, die als Freiheit zur kollektiven Meinungs-kundgabe auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist und insbesondere das Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst“.

„Wir begrüßen das Urteil, dass die Versammlungs- und andere fundamentale Freiheiten stärkt. Die Entscheidung des Gerichthofs ist ein Erfolg nicht nur für Pavica Vojnović und ihre Gebetsgruppe, sondern für alle, die sich für den Schutz der grundlegenden Menschenrechte einsetzen. “ sagte Lidia Rieder, Juristin bei ADF International, die Vojnovićs Fall unterstützte.

Zensurzonen bedrohen Freiheitsrechte in ganz Europa

Im Vereinigten Königreich sorgte vor kurzem die Bestrafung einer 76-jährigen Großmutter für Aufsehen. Rosa Lalor sollte dort eine Geldstrafe bezahlen, weil sie in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung gebetet hatte. Nach einem langwierigen Rechtsstreit ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage fallen.

“Äußerungen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu unterbinden, gehört leider in Deutschland und anderen Ländern zur aktuellen politischen Agenda. Wenn der Staat aber stilles Gebet an bestimmten Orten verbietet, und ohne rechtfertigenden Grund in die innerste Freiheitssphäre der Bürger eingreift, ist dies nicht hinnehmbar. Wir begrüßen, dass der VGH Mannheim sich eindeutig positioniert und die von der Stadt Pforzheim verhängte Auflage für rechtswidrig erklärt hat”, sagte Felix Böllmann, Senior Counsel von ADF International.

Fotos dürfen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu diesem Fall kostenlos verwendet werden.