UPDATE: Schlussplädoyers im Strafprozess gegen finnische Abgeordnete wegen eines Bibel-Tweets

Päivi Räsänen at court. She will face trial at the Finnish Supreme Court.
  • Letzter Prozesstag für finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen und Bischof Pohjola
  • Die ehemalige finnische Innenministerin muss sich wegen der Äußerung ihrer Überzeugungen vor Gericht verantworten

HELSINKI/ WIEN (15 Februar 2022) – Die finnische Parlamentarierin Dr. Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola standen gestern zum zweiten Mal vor Gericht in Helsinki. Der langjährigen Parlamentarierin und ehemaligen Innenministerin sowie dem Bischof wird „Hassrede“ vorgeworfen, weil sie – unter anderem auf Twitter – öffentlich ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik geäußert haben. Die abschließenden Argumente wurden am 14. Februar gehört. Ein Urteil wird für März erwartet.

„Der ursprünglich als Strafverfahren begonnenen Prozess hat sich im Verlauf mehr und mehr zum Schauplatz einer theologischen Auseinandersetzung entwickelt. Immer wieder ging es darum, welche christlichen Überzeugungen in Finnland geäußert werden dürfen und welche nicht. Es ist unglaublich, dass dieser Prozess in einem modernen europäischen Land stattfindet und nicht in einer religiösen Theokratie“, sagte Lorcán Price, Rechtsanwalt bei ADF International, der dem zweiten Verhandlungstag beiwohnte, um die Verteidigung Räsänens und des Bischofs zu unterstützen.  

Christliche Lehren auf dem Prüfstand 

In ihrem Schlussplädoyer argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass die Verwendung des Wortes „Sünde […] schädlich“ sein könne. Später erklärte sie: „Die Bibel steht hier nicht vor Gericht, wohl aber Räsänens Worte…“, „Der Apostel Paulus steht hier nicht vor Gericht, wohl aber Räsänen.“ Die Staatsanwaltschaft forderte hohe Geldstrafen, die nach Ansicht der Verteidigung im Falle eines Schuldspruchs unangemessen wären.  

Räsänens Verteidigung, die von ADF International unterstützt wird, argumentierte, dass ein Schuldspruch Räsänens die Redefreiheit in Finnland erheblich beeinträchtigen würde. Die Äußerungen Räsänens seien Ausdruck der christlichen Lehre. Sie zitierten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Handyside gegen das Vereinigte Königreich. Der Gerichtshof hatte damals entschieden, dass auch Meinungen und Ansichten, selbst wenn sie den Staat oder irgendeinen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen könnten, geteilt werden dürfen. Denn, die Redefreiheit sei ein Eckpfeiler einer freien Demokratie. Abschließend resümierte die Verteidigung, dass sich der Prozess zu einer theologischen Debatte über das Thema „Was ist Sünde?“ entwickelt habe. Dies sei keine Frage, über die das Gericht zu entscheiden habe. 

Angeklagt wegen glaubensbasierter Ansichten

Im April 2021 hatte die finnische Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen erhoben: zum einen wegen des Inhalts einer Broschüre, die Räsänen 2004 geschrieben hatte, zum anderen wegen ihrer Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung (im Jahr 2019), sowie wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den Räsänen an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Bischof Pohjola wird ebenfalls angeklagt, weil er die Broschüre veröffentlicht hat, die Räsänen vor über 17 Jahren für seine Kirchengemeinde erstellt hatte.

„Der Großteil des Prozesses drehte sich bisher um die Rolle der Bibel in der Gesellschaft“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie Europäische Hassredegesetze die Redefreiheit bedrohen”. „Die Staatsanwältin versuchte am ersten Tag zu erklären, dass es in diesem Fall nicht um Glauben oder die Bibel gehe. Dann zitierte sie jedoch Bibelverse aus dem Alten Testament und beendete den Tag mit einem Kreuzverhör des Bischofs über Details der christlichen Theologie. Und das alles vor einem weltlichen Gericht. Finnische Prozessanwälte, die seit Jahren jeden Tag vor Gericht stehen, sagten, sie erinnerten sich nicht, dass die Bibel jemals auf diese Weise bei einer Anklage verlesen worden sei. Ich würde den Tag als einen modernen Inquisitions- oder Ketzerprozess bezeichnen. Die „Ketzerei“ bestand darin, dass sie traditionelle christliche Glaubenslehre ausgesprochen und nicht der neuen sexuellen Orthodoxie gehuldigt hatten.“

Unterstützung für die Angeklagten wächst international

Wie bereits am ersten Prozesstag am 24. Januar, versammelten sich am 14. Februar wieder Menschenmengen vor dem Gerichtsgebäude in Helsinki, um ihre Unterstützung für die Politikerin und den Bischof auszudrücken. In Ungarn versammelten sich am vergangenen Wochenende über 3000 Menschen vor der Finnischen Botschaft in Budapest, um gegen die Anklagen zu demonstrieren.

Pastor Andrew Brunson, dem in der Türkei aufgrund seines Glaubens eine Gefängnisstrafe drohte, reiste eigens nach Finnland, um Räsänen vor Beginn ihres Prozesses zu begrüßen. Er brachte ein von Christen aus aller Welt unterzeichnetes Unterstützungsgebet mit. Die Aktion wurde von der NGO Family Research Council aus Washington D.C. organisiert.

Mehrere hochrangige Mitglieder des US-Kongresses, darunter der texanische republikanische Abgeordnete Chip Roy, schrieben kurz vor dem Prozess einen offenen Ermutigungsbrief an Räsänen und Pohjola: „Im Geiste christlicher Solidarität schreiben wir Ihnen, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit unsere Unterstützung, Ermutigung und unsere Gebete anzubieten. […] Frau Räsänen und Bischof Pohjola, wir haben Sie in den vergangenen Monaten in unseren Gebeten begleitet, während wir Ihre Fälle von den Vereinigten Staaten aus verfolgten – in dem Wissen, dass diese Herausforderung, vor der Sie stehen, nicht nur juristisch, sondern auch geistlich ist.“

„Jeden Tag erhalte ich Briefe von Menschen, die mir sagen, dass sie durch diesen Fall ermutigt werden. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich glaube, dass Gott am Werk ist“, sagte Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses im Interview mit The Federalist.

Polizeiliche Verhöre wegen Bibel-Tweet

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ infrage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf ein kirchliches Pamphlet zurückgehen, das Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen befragt, wobei sie häufig aufgefordert wurde, ihr Bibelverständnis zu erläutern.

Zwei der drei Anklagen gegen Räsänen wurden erhoben, obwohl die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstießen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind.

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 Innenministerin, in dieser Zeit war sie für Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.

Finnischer Parlamentsabgeordneten droht Gefängnisstrafe für das Twittern von Bibelversen

  • Die finnische Abgeordnete und ehemalige finnische Innenministerin Päivi Räsänen steht am 24. Januar vor Gericht
  • Sie wird aufgrund des Teilens ihrer tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität in drei Punkten angeklagt

HELSINKI/ WIEN (18. Januar) – Eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund eines Bibeltweets droht jetzt in Finnland Realität zu werden. Am 24. Januar muss sich die ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen vor Gericht verantworten. Sie wird der „Hassrede“ beschuldigt, weil sie ihre tiefen Überzeugungen über Ehe und menschliche Sexualität öffentlich geäußert hatte.

Im April 2021 erhob die Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen: Wegen des Inhalts einer kirchlichen Broschüre, die Räsänen im Jahr 2004 verfasst hatte, zum anderen wegen der Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung im Jahr 2019 und zuletzt wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den sie an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Der Bischof Juhana Pohjola wird ebenfalls angeklagt weil er die Broschüre für seine Gemeinde vor mehr als 17 Jahren veröffentlicht hatte.

„Ich sehe dem Prozess ohne Angst entgegen“, sagt Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses: „Ich vertraue darauf, dass wir immer noch in einer Demokratie leben. Und wir haben unsere Verfassung und internationale Abkommen, die unsere Rede- und Religionsfreiheit garantieren. Wenn ich den Prozess gewinne, ist das meiner Meinung nach ein sehr wichtiger Schritt für die Rede- und Religionsfreiheit. Ich denke, das ist nicht nur für Finnland wichtig, sondern auch für Europa und andere Länder. Wenn ich verurteilt werde, wäre die schlimmste Konsequenz nicht die Geldstrafe oder gar die Gefängnisstrafe, sondern die Zensur. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, zu sprechen. Denn je mehr wir schweigen, desto enger wird der Raum für die Meinungs- und Religionsfreiheit.“

Freie Meinungsäußerung auf dem Prüfstand

Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ in Frage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf eine kirchliche Broschüre zurückgingen, die Räsänen vor mehr als 17 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen verhört – und dabei regelmäßig zu ihrem Verständnis der Bibel befragt.

Zwei der drei Anklagepunkte gegen Räsänen wurden erhoben, nachdem die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstoßen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder die des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind. Mit dem Näherrücken des Gerichtstermins unterstützt ADF International weiterhin Räsänens Verteidigung und das Recht eines jeden, seine Überzeugungen frei zu äußern.

Überzeugungen teilen ohne Angst vor Zensur

„In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen zu teilen, ohne Angst vor Zensur zu haben“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführender Leiter von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie europäische Hassredegesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“. Dies sei die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft. „Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‚Hassreden‘-Gesetze verhindert wichtige öffentliche Debatten und stellt eineie ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar“, so Coleman. Diese Art von Fällen schaffe eine Kultur der Angst und Zensur und sei in ganz Europa nur allzu häufig anzutreffen. „Wir hoffen und vertrauen darauf, dass das Bezirksgericht Helsinki das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufrechterhalten und Päivi Räsänen von diesen ungeheuerlichen Anschuldigungen freisprechen wird“, sagte der Geschäftsführende Leiter von ADF International.

Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 als Innenministerin auch für die Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.

UPDATE: Frankfurter Gericht hebt Zensurzone um Abtreibungsorganisation auf

  • Gericht erlaubt Gebetsversammlungen vor Abtreibungsorganisation
  • Pavica Vojnović begrüßt das Urteil, während sie auf die Anhörung ihrer Berufung in einem ähnlichen Fall wartet

FRANKFURT (17. Dezember 2021) – Eine 40-Tage-für-das-Leben-Gebetsgruppe hat sich im Jahr 2020 rechtmäßig vor der Frankfurter Filiale der Abtreibungsorganisation Pro Familia versammelt – so entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am 16. Dezember veröffentlichten Urteil. Die von der Stadt Frankfurt angeordneten räumlichen und zeitlichen Beschränkungen der Pro-Life-Versammlungen in der Nähe der Abtreibungsorganisation wurden für rechtswidrig befunden. Das Gericht bekräftigte das Recht auf freie Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit. Pavica Vojnović, Leiterin einer 40-Tage-für-das-Leben-Gruppe in Pforzheim, begrüßte die Entscheidung, nachdem sie kürzlich die Zulassung zur Berufung in ihrem Fall erhalten hatte, der ähnliche Rechtsfragen betrifft.

Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Vojnovićs Fall unterstützt, sagte dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Frankfurter Gerichts, die das Recht auf Rede-, Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit schützt. Menschen, die sich für den Schutz des Rechts auf Leben einsetzen, dürfen nicht daran gehindert werden, diese Freiheiten friedlich am Ort ihre Wahl auszuüben. Das Urteil sendet ein positives Signal. Wir hoffen, dass auch die mit ähnlichen Fällen, wie dem von Frau Vojnović, befassten Gerichte diesem Beispiel folgen werden.“

 

Ein positives Urteil für die Meinungsfreiheit

Die Entscheidung des Gerichts in Frankfurt ist ein positives Beispiel für weitere Fälle, in denen um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerungen wird. In seiner Urteilsbegründung bekräftigte das Gericht, dass das Grundgesetz den Grundrechtsträgern das Recht garantiert, Ort, Zeit, Art und Inhalt ihrer Versammlung zu bestimmen. Das Argument der Stadt Frankfurt, Frauen dürften in der Öffentlichkeit nicht mit bestimmten Botschaften konfrontiert werden, wies das Gericht in aller Deutlichkeit zurück: „Für einen solchen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten besteht in der vorgegebenen Rechtsordnung kein Raum.“

 

Der Fall Pforzheim

Ende November hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (Baden-Württemberg) entschieden, die Berufung im Verfahren gegen das Verbot stiller Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation in Pforzheim zuzulassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage von Pavica Vojnović auf Aufhebung der Beschränkungen für die Gebetswachen ihrer Gebetsgruppe abgewiesen. Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.

 

„Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Frau Vojnovićs Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Böllmann.

 

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft.

Deutsches Gericht akzeptiert Berufung gegen Gebetsmahnwachen-Platzverweis

  • Berufung der Leiterin einer „40 Tage für das Leben“- Gruppe soll angehört werden
  • Zweite Chance für deutsches Gericht das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen

MANNHEIM  (1. Dezember 2021) – Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung gegen das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation auf Antrag von Pavica Vojnović zugelassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage der Leiterin einer Gebetsinitiative auf Aufhebung der Beschränkungen für ihre Gebetswachen abgewiesen. Pavica Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Pavica Vojnović zuzulassen. Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Pavicas Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Dr, Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International.

Besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland

In der gleichen Woche, in der der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschied, dass Vojnovićs Berufung nun doch angehört werden muss, veröffentlichten die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag ihre Absicht, gegen „Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner“ vorzugehen. Menschen wie Pavica Vojnović, die das Leben achten und für Schwangere in Not da sein wollen, sollen also laut Koalitionsvertrag kriminalisiert werden.

Zensur des öffentlichen Gebetes

Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.

Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.

„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.

„Überglücklich!“: Kolumbianische YouTuberin gewinnt Zensurverfahren

  • Das kolumbianische Verfassungsgericht kippt das Zensurururteil gegen Kika Nieto, hebt das Urteil auf und weist die Klage ab
  • Das Gericht versäumt es, sich mit dem allgemeinen Problem zu befassen und die Redefreiheit zu bestätigen

KOLUMBIEN (18. November 2021) – Das Video, in dem die kolumbianische YouTuberin Kika Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mitteilte, hätte nicht zensiert werden dürfen – so entschied der Verfassungsgerichtshof Kolumbiens. Nachdem sich eine Aktivistin über ihre Aussage beschwert hatte, hatte ein nationales Gericht Nieto das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert, indem es sie anwies, das Video aus dem Jahr 2018 zu entfernen. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nieto wurde somit von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen. Trotz des Urteils zu ihren Gunsten äußerten die Anwälte Nietos ihre Enttäuschung darüber, dass das Gericht es versäumte, sich mit der grundlegenden Frage ihrer Meinungsfreiheit zu befassen.

„Niemand sollte zensiert werden und niemand sollte für die Äußerung seiner Überzeugungen strafrechtliche Sanktionen befürchten müssen. Gemeinsam mit Kika sind wir überglücklich, dass das Verfassungsgericht dieses Zensurururteil aufgehoben hat. Kika hat sich während dieser ganzen Tortur für die Freiheit aller eingesetzt, ihre Überzeugungen teilen zu dürfen. Obwohl Kika ihre Überzeugungen wieder frei äußern kann, ist es enttäuschend, dass das Gericht diesen Fall aus verfahrenstechnischen Gründen entschieden hat und es versäumt hat, sich mit der Kernfrage zu befassen und die Redefreiheit für alle Kolumbianer zu bestätigen. Alle sollten frei sein ihre Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu teilen, und die Gerichte sollten diese grundlegende Freiheit schützen“, sagte Santiago Guevara, Anwalt von Nueva Democracia, einer NGO, die Nieto, mit Unterstützung von ADF International, vertrat.

„Indem ich meine Stimme erhebe, hoffe ich, zu mehr Toleranz gegenüber anderen Meinungen anzuregen“, sagte Kika Nieto im Vorfeld der Entscheidung.

 

Zensiert, weil sie christliche Überzeugungen teilte

Als Nieto die Frage eines Followers in einem YouTube-Video aus dem Jahr 2018 beantwortete, teilte sie ihre Überzeugungen über die Ehe, als Bund zwischen einem Mann und einer Frau, mit ihren Millionen von Followern. Sie sagte: „Ich hoffe wirklich, dass jeder, der sich dieses Video anschaut, weiß, dass nicht alle Menschen die gleiche Meinung haben – und das ist in Ordnung. Ich denke, dass Gott uns alle erschaffen hat und den Mann und die Frau geschaffen hat, damit der Mann mit der Frau und die Frau mit dem Mann zusammen ist, und das war’s. Was auch immer wir danach gemacht haben, als Mann mit Mann und Frau mit Frau, ich denke, es ist nicht richtig. Aber ich habe Freunde, die schwul sind, ich habe Freunde, die lesbisch sind, ich liebe sie von ganzem Herzen. Und wenn ich eines weiß, und da bin ich mir ganz sicher, dann ist es, dass Gott Liebe ist. Und er ruft mich auf, die Menschen zu lieben. Ohne sie zu verurteilen.“*

Tomás Henríquez, Direktor der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die den Fall von Kika Nieto unterstützt, erklärte: „Wenn wir eine freie Gesellschaft schätzen, ist der Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung von größter Bedeutung. Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, Nietos Zensurururteil aufzuheben. Wir bedauern jedoch, dass er sich nicht mit dem eigentlichen Problem der Zensur befasst und das Recht aller auf freie Meinungsäußerung bekräftigt hat. Wir müssen die Debatte immer der Zensur vorziehen. Letztlich leiden die Menschen und die Demokratie, wenn Stimmen zum Schweigen gebracht werden.“

 

Verfassungsgerichtshof bestätigte Nietos Redefreiheit in einem früheren Urteil

In einem früheren Fall, der sich auf dasselbe Video bezog, hatte das Verfassungsgericht erklärt, dass Nietos Aussagen zur Ehe verfassungsrechtlich geschützt seien. Ein anderer Aktivist hatte Nieto jedoch vor Gericht gebracht und sich darüber beschwert, dass dieselbe Äußerung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Eine vorhergehende Instanz befand, das Video enthalte „Hassreden“ und ordnete die Entfernung des Videos von YouTube an. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben.

Mit Unterstützung von ADF International vertrat die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – Nieto in diesem Fall.

*aus dem Spanischen übersetzt

Religiös Verfolgten hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme

  • Menschenrechtsorganisation ADF International stellt sich erstmals in Deutschland vor und berichtet über aktuelle Fälle
  • Bundestagsabgeordneter und Menschenrechtsorganisation rufen zur Freilassung von pakistanischen Blasphemie-Angeklagten auf

BERLIN (16. November 2021) – Opfern von religiöser Verfolgung hilft die Unterstützung durch internationale Medienöffentlichkeit und politische Einflussnahme. Diese Erkenntnis hat die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International aufgrund einiger konkreter Fallbeispiele gewonnen. In einem Pressgespräch stellte sich ADF International erstmals in Deutschland vor und berichtete über konkrete Fälle in Deutschland und im Ausland.

So ging es primär um den Einsatz von ADF International in Süd-Asien zur rechtlichen Unterstützung von Menschen, die aufgrund ihres Glaubens verfolgt und eingesperrt werden. Der deutsche Bundestagsabgeordnete und Repräsentant des Stephanuskreises, Albert Stegemann (CDU), forderte zum Einsatz für Glaubensfreiheit auf und sprach sich im Rahmen des Pressegesprächs für die Freilassung eines aus religiösen Gründen inhaftierten Pakistanis aus.

“Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und zu leben“, so Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International: „Doch, obwohl das Recht auf Religionsfreiheit in Pakistan durch die Verfassung geschützt ist, sind viele Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten schwerer Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ausgesetzt. Blasphemie-Gesetze verstoßen unmittelbar gegen das Völkerrecht. Wir fordern daher alle Regierungen auf, die Durchsetzung ihrer Blasphemie-Gesetze einzustellen und deren Aufhebung einzuleiten.“ Sie erläuterte die aktuelle Situation und verwies auf Gerichtsfälle verfolgter Christen in Süd-Asien, darunter inhaftierte katholische Pakistanis.

Aufforderung für Gerechtigkeit für Opfer von Glaubensverfolgung

Im Rahmen der Veranstaltung sprach sich der deutsche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann für die Freilassung Stephen Masihs aus.

“Niemand sollte in der Angst leben müssen, wegen seiner Glaubensüberzeugungen getötet, inhaftiert oder unterdrückt zu werden. Das gemeinsame Engagement für religiös Verfolgte und Inhaftierte wird immer wichtiger. Der Stephanuskreis setzt sich seit vielen Jahren für Betroffene ein und möchte gemeinsam mit ADF International noch stärker auf deren Situation aufmerksam machen. Denn Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht”, so CDU-Abgeordneter Albert Stegemann.

Internationaler Druck verhilft Blasphemie-Angeklagten zur Freiheit

Es haben bereits einige Organisationen zur Freilassung Masihs aufgerufen, darunter die US Commission on International Religious Freedom (USCIRF). Am 21. Oktober appellierten UN-Experten, u.a. der UN-Sonderberichterstatter für Religions- oder Glaubensfreiheit, Ahmed Shaheed, dringend an Pakistan, Masih freizulassen. Masih befindet sich schon seit über zweieinhalb Jahren in Haft. Nach den Aufrufen wurde sein mehrfach aufgeschobener Gerichtstermin zur Anhörung weiterer Argumente in seinem Fall für den 29. November festgelegt. Das Urteil des Gerichts in seinem Fall steht noch aus.

Internationaler Druck hat sich für die Freilassung der Gefangenen in ähnlichen Fällen als effektiv erwiesen. Ein Beispiel ist der Fall von Shagufta und Shafqat. Das katholische pakistanische Ehepaar verbrachte sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklage im Todestrakt. Am 29. April 2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Resolution, die deren bedingungslose Freilassung forderte. Kurz darauf wurde das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar aufgehoben und sie konnten im August in Europa in Sicherheit gebracht werden.

Religiöse Minderheiten leiden unter Pakistans Blasphemie-Gesetzen 

Auch Asia Bibi saß nach ihrer Blasphemie-Verurteilung neun Jahre lang im Gefängnis. Im Oktober 2018 wurde sie vom Obersten Gerichtshof freigesprochen. Anschließend sah sich Bibi jedoch Morddrohungen ausgesetzt und musste nach Kanada fliehen.

Der Staatsanwalt Ghulam Mustafa Chaudhry spielte eine führende Rolle in der Anklage gegen Bibi und vertrat den Geistlichen aus dem Dorf, der die Klage gegen sie eingereicht hatte. 2019 erklärte Herr Chaudhry gegenüber der BBC, dass internationaler Druck dazu geführt habe, dass höhere Gerichte Blasphemie-Verurteilte freisprachen.

Die Blasphemie-Gesetze umfassen die Paragraphen 295-A, B und C des pakistanischen Strafgesetzbuchs. Allerdings wird nur der Vorwurf der „Schändung des Namens“ Mohammeds (295-C) mit dem Tod bestraft. Bislang wurde noch niemand auf der Grundlage dieses Gesetzes hingerichtet. Doch einige Christen und Angehörige anderer religiöser Minderheiten wurden bereits zum Tode verurteilt und verbringen, wie z.B. Asia Bibi, Jahre in Todeszellen. 2020 meldete Pakistan 200 Blasphemie-Fälle, die höchste jährliche Zahl in der Geschichte des Landes.

Über ADF International  

Alliance Defending Freedom (ADF) International ist eine weltweit tätige Menschenrechtsorganisation mit Hauptsitz in Wien, die sich für die Freiheit und unveräußerliche Würde aller Menschen einsetzt. Sie unterhält Büros an den wichtigsten internationalen Institutionen, wie den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Europäischen Union und der OSZE.  

Sie arbeitet mit einem weltweiten Netzwerk von mehr als 3.400 Anwälten und Experten, bildet sie aus und bietet mit ihrer Hilfe kostenlosen Rechtsbeistand bei Glaubensverfolgung, zum Schutz und zur Förderung des Rechtes auf Leben, der Familienrechte sowie der Meinungs- und Redefreiheit. Mehr Informationen finden Sie hier