Schweizer Gericht verurteilt Eltern zur Herausgabe von Personalausweis für rechtlichen „Geschlechtswechsel“ der 16-jährigen Tochter

  • Eltern verlieren Berufungsprozess gegen die erzwungene Herausgabe. Gericht untergräbt das Recht der Eltern ihr Kind vor gefährlicher „Transition“ zu schützen.
  • Als 13-Jährige sagte das Mädchen, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Eltern entschieden sich gegen Pubertätsblocker. 2023 trennte ein Gericht das Kind von den Eltern – sie lebt jetzt in einem Heim.
  • ADF International unterstützt die Verteidigung der Eltern und wird mit ihnen wiederum Berufung einlegen.

Genf (31. Juli 2024) – Eltern in der Schweiz müssen Ausweisdokumente ihrer 16-jährigen Tochter herausgeben, sodass ein rechtlicher „Geschlechtswechsel“ eingeleitet werden kann. Das höchste Gericht im Kanton Genf urteilte gegen die Eltern, die ihr Kind vor der „Transition“ beschützen wollen.

Die Eltern sind seit über einem Jahr durch einen Gerichtsbeschluss von ihrer Tochter getrennt, weil sie sich gegen Pubertätsblocker, „Geschlechtswechsel“ und körperverstümmelnde Operationen ausgesprochen hatten. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit.

Die Eltern bleiben aus Sicherheitsgründen anonym. „Wir sind tieftraurig, dass dieser Alptraum weitergeht,“ sagte der Vater des Kindes nach dem Urteil. „Nicht nur sind wir weiter von unserer Tochter getrennt – nein, jetzt könnten wir auch noch bestraft werden, wenn wir den ‚rechtlichen Geschlechtswechsel‘ nicht ermöglichen, indem wir die Ausweisdokumente herausgeben. Wenn uns das hier in Genf passieren kann, scheint es überall möglich. Aber wir geben nicht auf und prüfen weitere rechtliche Schritte, um unsere Tochter zu beschützen.“

Ein virales Video, in dem die Eltern ihre Geschichte erzählten, hat auf X/Twitter mehr als 1 Million Impressionen. Elon Musk kommentierte: „Das ist verrückt. Dieser suizidale Hirnvirus verbreitet sich im ganzen Westen.“

Dr. Felix Böllmann, deutscher Anwalt und bei ADF International für den Fall verantwortlich, sagte: „Das Urteil ist eine große Ungerechtigkeit, weil es den Eltern das Recht abspricht, sich um ihre Tochter zu sorgen. Die Eltern haben jedes Recht dem „Geschlechtswechsel“ ihrer psychisch vulnerablen Tochter zu widersprechen angesichts der Tatsache, dass so ein Schritt den Weg ebnet hin zur schädlichen, und irreversiblen physischen Transition.“

Böllmann weiter: „Das Gericht sollte das Kindeswohl und die Rechte der Eltern hochhalten, statt mit ideologischen Konzepten Kinder und Eltern auseinanderzureißen. Die Schweizer Behörden sollten lieber einen Blick nach UK wagen, wo das Höchstgericht das Verbot von Pubertätsblockern gerade bestätigt hat.Die Schweiz sollte dem britischen Vorbild folgen: Kindeswohl und Elternrechte haben Vorrang.“

Hintergrund

Zum vollständigen Hintergrund hier.

2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei.

Die Eltern lehnten den hastigen Einsatz von Pubertätsblockern ab. Aber die Schule führte gemeinsam mit dem Jugendamt und sowie der staatlich finanzierten Transgender-Lobbyorganisation █████ gegen den ausdrücklichen Willen eine „soziale Transition“ durch: Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und wurde als Junge behandelt.

Im April 2023 trennte ein Gerichtsurteil die Eltern von der Tochter, die in ein staatliches Heim kam. Das Gericht übertrug auch die Autorität über medizinische Entscheidungen von den Eltern an das Jugendamt. Das Mädchen beendete unter dem Einfluss von █████ ihre psychotherapeutische Behandlung. In einer Klage gegen die Eltern versuchte das Jugendamt zudem die Herausgabe der Personaldokumente der Tochter zu erzwingen.

Urteil

Das Berufungsgericht (court de justice) bestätigte jetzt ein früheres Urteil und zwingt die Eltern die Ausweisdokumente der Tochter herauszugeben, um ihren rechtlichen „Geschlechtswechsel“ zu ermöglichen.

Das Gericht stützt sein Urteil auf Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs, laut dem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht erforderlich ist, wenn die betreffende Person das 16. Altersjahr vollendet hat.

Weiter argumentierten die Richter, dass „die Entscheidung über die eigene Identität ein rein persönliches Recht ist“ und daher der Tochter zugestanden werden muss.

Dem hielt die Verteidigung der Eltern entgegen, dass die langfristigen gesundheitlichen Folgen einer „Transition“ von einem Teenager mit psychischen Problemen nicht eingeschätzt werden können. Obwohl das Schweizer Recht die Möglichkeit bietet, diesen Umstand zum Wohl des betroffenen Kindes in Betracht zu ziehen, übte das Jugendamt seine Schutzpflicht im Prozess nicht aus. Auch das Gericht thematisierte diesen wichtigen Aspekt nicht näher.

Das Recht der Eltern, die für die „Geschlechtsumwandlung“ erforderlichen Unterlagen zurückzuhalten, ist entscheidend, um sie vor weiteren Schäden zu schützen.

Mögliche Berufung

Mit Unterstützung durch ADF International wollen die Eltern eine weitere Berufung prüfen und alle Möglichkeiten zum Schutz ihrer Tochter ausschöpfen. Sie haben 30 Tage Zeit um sich an das Schweizer Bundesgericht zu wenden.

Psychologische Hilfe statt Pubertätsblocker: Schweizer Eltern vor Gericht; Tochter von Familie getrennt 

  • Als 13-jährige wollte ein Mädchen in Genf ihr Geschlecht wechseln – Eltern lehnten irreversible Pubertätsblocker ab und organisierten psychologische Hilfe. 
  • Entgegen der Empfehlung von Fachleuten und dem ausdrücklichen Willen der Eltern begannen ihre Schule, das Jugendamt und eine LGBT-Organisation das Mädchen als Jungen zu behandeln und vollzogen eine „soziale Transition“. 
  • „Wir vermissen unsere Tochter“: Das Jugendamt trennte per Gerichtsentscheid die Tochter von den Eltern. Mit Unterstützung durch ADF International kämpfen die Eltern jetzt um sie und ihre Gesundheit. 

GENF (11. Juli 2024) – Seit mehr als einem Jahr lebt ein Mädchen im Teenager-Alter getrennt von ihrer Familie in Genf.  

Als 13-jährige hatte das Mädchen ihre Eltern mit der Aussage überrascht, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Die Eltern organisierten psychologische Unterstützung für das Kind, sprachen sich aber gegen Pubertätsblocker und Geschlechtswechsel aus.

“Die Sache ist wirklich ein Alptraum. Schweizer Behörden haben unser Kind weggenommen, unsere inzwischen 16-jährige Tochter."

Die Schule des Mädchens hingegen führte eine „soziale Transition“ durch. Die Schülerin wurde in jeglicher Hinsicht als Junge behandelt, obwohl die Eltern sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen hatten. In der Folge enthob ein Familiengericht die Eltern teilweise ihres Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind. Das Jugendamt brachte das Kind in eine staatlich betriebene Wohneinheit. Dort wird sie ermutigt, mit gegengeschlechtlichen Hormonen und gefährlichen Operationen ihr Geschlecht zu wechseln. Inzwischen ist die Tochter 16 Jahre alt.  

Eltern ohne Sorgerecht und mit horrenden Anwaltskosten vor Gericht 

Die Eltern, die aus Sicherheitsgründen und für den Schutz ihrer Kinder anonym auftreten, stehen nun vor Gericht.  

Der Vater sagte: „Die Sache ist wirklich ein Alptraum. Schweizer Behörden haben unser Kind weggenommen, unsere inzwischen 16-jährige Tochter. 

Unsere Tochter lebt jetzt in einem Jugendheim. Unser Zugang zu ihr wird durch die Regierung reguliert.“ 

Die Mutter ist verzweifelt: „Wir wollen, dass unsere Tochter nach Hause kommt. Wir lieben und vermissen sie. Ich kann es nicht fassen, dass dein Kind weggenommen werden kann, nur weil du versuchst, es zu schützen.“  

„Die Eltern erleben den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters“ 

Dr. Felix Böllmann, der zuständige Anwalt bei ADF International für den Fall, sagte: Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen einen würdevollen Umgang und einfühlsame psychologische Betreuung – darum haben sich die Eltern mit viel Liebe und Aufwand gekümmert.  

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Die Eltern durchleben den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters: Ihr Kind wurde ihnen weggenommen, nur weil sie versucht haben, es zu schützen. 

Die Folgen sind verheerend, nicht nur für die Familie, sondern für die ganze Gesellschaft. Niemand kann von sich behaupten, frei zu sein, wenn Eltern ihre Tochter verlieren können, nur weil sie die biologische Realität bejahen.“ 

„Wir fühlen unsere Verantwortung für unser Tochter“ 

Die Eltern sagten: „Als Eltern würden wir alles tun, um unsere Kinder vor Schaden zu bewahren. Wir wollen das Beste für unsere Kinder. Wir lieben sie und wollen sie zu ehrlichen, freundlichen und selbstbewussten Erwachsenen erziehen – sowohl unsere Tochter als auch unseren Sohn, jeder auf seine Weise.   

Jetzt fühlen wir unsere Verantwortung für unsere Tochter zu kämpfen, ihr zu helfen die Schwierigkeiten des Lebens zu meistern, sodass sie langfristig gesund und glücklich sein kann.“ 

Vorgeschichte

2021 äußerte die 13-jährige im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit, dass ihre „Geschlechtsidentität“ männlich sei. Während Corona hatte das junge Mädchen viel Zeit allein und online verbracht. 

Die Eltern konsultierten Ärzte in einem staatlichen Krankenhaus. In einem halbstündigen Termin zeigte das Personal der 13-jährigen das „Gender-Einhorn“ und eröffnete den Eltern gegen Ende des kurzen Gesprächs, dass die Tochter Geschlechtsdysphorie habe.  

Das „Gender-Einhorn“ ist eine umstrittene Grafik. Sie illustriert die widerlegte Idee, dass das Geschlecht eines Menschen veränderbar sei und Geschlecht auf Gefühl und Wille statt auf Biologie beruhe.  

Die Ärzte im Krankenhaus sagten den Eltern, dass ihre Tochter Pubertätsblocker nehmen sollte, was die Eltern ablehnten. Stattdessen kümmerten sie sich um private psychotherapeutische Behandlung für das Mädchen. 

„Die Sache ist wirklich ein Alptraum“ 

Während dieser Zeit behandelte die Schule das junge Mädchen bereits als Jungen. Sie bekam einen neuen Namen, männliche Pronomen und die Schule versuchte eine „soziale Transition gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern. „Soziale Transition“ als Teil eines „affirmativen“ Behandlungsansatzes von Geschlechtsdysphorie führt in den meisten Fällen zu weiteren, irreversiblen Schritten: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormoneinnahme und verstümmelnde Operationen. 

Die Eltern schickten der Schule wissenschaftliche peer-reviewed Studien und wiesen sie auf neue Gesetze in verschiedensten Ländern hin, die sich vom reinen Trans-affirmativen Ansatz verabschiedeten. 

Daraufhin kontaktierte die Schule das Jugendamt (Service de Protection de Mineurs, SPMI) und eine staatlich finanzierte LGBT-Organisation, █████. In einem von der Schule einberufenen Termin mit █████ wurden die Eltern des Missbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung vorgezogen hatten. Später sagte das Jugendamt zu den Eltern, sie sollten „einfach akzeptieren, dass Sie einen Sohn haben.“ 

Im April 2023 wurde die Tochter von den Eltern getrennt und in ein staatliches Jugendheim gebracht. Das Jugendamt und die LGBT-Organisation überzeugten das Mädchen, dass ihr Psychotherapeut „transphob“ sei. Daraufhin beendete sie die psychotherapeutische Behandlung und begann unter dem Einfluss von █████ und dem Jugendamt weitere Schritte in Richtung einer Geschlechtsumwandlung.  

ADF International unterstützt die Eltern 

In einer Klage gegen die Eltern versucht das Jugendamt die Herausgabe der Personaldokumente der Tochter zu erzwingen, damit diese zunächst rechtlich ihren Geschlechtseintrag ändern kann. Die Eltern versuchen das zu verhindern. Ein rechtlicher Geschlechtswechsel ist ebenfalls Teil des affirmativen Ansatzes und ein weiterer Schritt auf einem Weg, der in vielen Fällen zu irreversiblen Eingriffen führt. 

Das Gericht entzog die Entscheidung über behandelnde Ärzte den Eltern und übertrug sie an das Jugendamt. Ein weiteres Urteil verpflichtete die Eltern, Personaldokumente ihrer Tochter für den rechtlichen Geschlechtswechsel herauszugeben. Dagegen legten die Eltern Berufung ein und eine Entscheidung wird noch im Sommer erwartet. 

Brisanz gewinnt der Fall durch die Enthüllungen der WPATH-Files und den veröffentlichten Cass Report in diesem Jahr.  

Schweiz verletzt internationales Recht 

Das internationale Recht verbietet die Trennung eines Kindes von den Eltern gegen deren Willen, außer bei Missbrauch.  

Anwalt Dr. Böllmann: „Durch die Trennung des Mädchens von ihren Eltern verletzen die Schweizer Behörden klar internationales und Schweizer Recht. Die Eltern haben nichts falsch gemacht und es besteht keinerlei Verpflichtung für sie, den gefährlichen Transitions-Maßnahmen zuzustimmen.  

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Tochter vor Gefahren zu schützen – das gilt für gefährliche Ideologien ebenso wie psychische und physische Gefahren. Die Schweiz muss jetzt schnell handeln und ermöglichen, dass das Kind zu den Eltern zurückkehren kann. Die skandalösen Vorfälle und Handlungen der Schule, des Jugendamts und des Krankenhauses, die diesen Alptraum ermöglicht haben, müssen Konsequenzen haben.“ 

Weitere Zitate u.a. von Billboard Chris und der bekannten Krankenschwester Amy Gallagher finden Sie hier.

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Ampelregierung kriminalisiert ehrenamtliche Helfer und Beter: Bis zu 5.000€ Bußgeld in neuen Zensurzonen 

Pavica und Felix
  • Beschluss laut Bundesregierung ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“. 
  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“ 
  • ADF International verteidigt in Deutschland und Europa mehrere Menschen erfolgreich, die für friedliches Gebet und Hilfsangebot vor Gericht kamen: „Werden weiter dagegen vorgehen!“  
Pavica und Felix

Berlin (5. Juli 2024) – Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause will die Bundesregierung die Einführung von Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen durch den Bundestag bringen. Menschen, die nach Inkrafttreten der Änderungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz friedlich in einem Umkreis von 100 Metern beten oder Hilfe anbieten, könnten dann bis zu 5.000€ Bußgeld drohen 

“Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem."

„Niemand kann friedliches Gebet verbieten. Das geplante Gesetz ist unnötig. Einen Beleg dafür, dass „zunehmend Protestaktionen“ stattfinden oder „Schwangere gezielt in belästigender Weise angesprochen oder konfrontiert“ würden, blieb die Bundesregierung auch auf mehrfache Nachfrage schuldig. Stattdessen wird dieses weltanschaulich motivierte Projekt unter dem Applaus der Abtreibungslobby im Höchst-Tempo durch das Parlament gepeitscht. Verfassungsgüter wie das Recht auf Leben, die Meinungsäußerungsfreiheit oder die Glaubensfreiheit spielen keine Rolle,“ meint dazu Anwalt und Grundrechtsexperte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der Europäischen Rechtsabteilung bei der Menschenrechtsorganisation ADF International.  

„Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft.“ 

„Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Aber ganz unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem,“ so Böllmann weiter.  

Das neue Gesetz schränkt die Meinungs- und Religionsfreiheit stark ein. Verhaltensweisen, die lediglich „geeignet sind, bei einer Schwangeren eine erhebliche unmittelbare emotionale Reaktion“ zu bewirken, werden mit Bußgeld bedroht. Auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Rechte Dritter im konkreten Fall soll es nicht ankommen. Solche drastischen Einschränkungen der Grundrechte sind weder erforderlich, noch verhältnismäßig. Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ 

ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. 

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Lebensschützer müssen aber auch jetzt keine Angst haben, ihre Meinung zu äußern, zu beten oder Hilfe anzubieten. Das Gesetz ist vage formuliert und es wird viele Versuche geben es zu missbrauchen. Aber die Grundrechte gelten weiterhin – auch in der Nähe eine Abtreibungsorganisation. Wer Probleme bekommt, angegriffen oder angeklagt wird, kann sich gerne bei unserem Team melden. Gemeinsam können wir die Freiheit vor übergriffigen Lobbyorganisationen und Ideologen schützen,“ schloss Dr. Felix Böllmann.  

Bilder unter Angabe von ADF International frei verfügbar