Der globale „Zensur-Industrie Komplex“ erfordert eine globale Antwort

The Censorship Industrial Complex and what you need to know

Dwight Eisenhower warnte 1961 vor dem „militärisch-industriellen Komplex“ – einer einflussreichen Allianz zwischen Regierung und Rüstungsunternehmen. Der damalige US-Präsident ahnte, dass eine zu enge Verbindung zwischen Regierung und Industrie dazu führt, dass die Interessen der Unternehmen oder der Politik über die Interessen der Öffentlichkeit gestellt werden.

Was sich derzeit weltweit beobachten lässt, deutet auf eine ähnliche Koalition hin, diesmal mit der Absicht, den öffentlichen Diskurs zu kontrollieren – vor allem online. „Dieser ,ZensurIndustrie-Komplex‘ ist eine gefährliche Allianz aus Regierungen, internationalen Institutionen, Tech-Giganten, Medien, akademischen Einrichtungen
und Interessensgruppen, die zusammenarbeiten, um den Informationsfluss zu kontrollieren. Im Kern geht es bei der Zensur um Macht – wer sie hat und wer entscheiden darf, was gesagt wird und was nicht“, so Paul Coleman, leitender Anwalt und Geschäftsführer von ADF International

Grenzenlose Zensur

Der „Zensur-Industrie-Komplex“ agiert auf globaler Ebene, von der Unterdrückung religiöser Äußerungen und politischer Meinungsverschiedenheiten in autoritären Ländern bis zur zunehmenden Zensur konservativer oder religiöser Ansichten in sozialen Medien in demokratischen Ländern.

Der weltweite Kampf um die freie Meinungsäußerung hat einen kritischen Punkt erreicht. Die große Vielfalt der Zensurgesetze in den verschiedenen Ländern verstärkt das Problem weiter. Die in einem Land erlaubte Meinungsäußerung wird in einem anderen Land eingeschränkt oder kriminalisiert. Das hindert die Menschen daran, ihre Ideen grenzüberschreitend auszutauschen. Eine friedliche Online-Äußerung kann in vielen Teilen der Welt zu strafrechtlichen Anklagen oder sogar zu Gefängnisstrafen führen.

Die Androhung finanzieller Strafen wird genutzt, um Tech-Giganten wie X unter Druck zu setzen und einzuschüchtern, damit sie unerwünschte Äußerungen zensieren, so dass jeder, der seine Überzeugungen teilt, einem Risiko ausgesetzt ist.

ADF International unterstützt die rechtliche Verteidigung mehrerer Personen, deren Recht auf freie Meinungsäußerung auf nationaler und internationaler Ebene angegriffen wurde. Die Fälle gehen über die nationalen Grenzen hinaus und verdeutlichen den internationalen Charakter des „Zensur-Industrie-Komplexes“.

DSA und OSA

In den letzten zwei Jahren wurden in Europa zwei wichtige Gesetze zum Thema Online-Sprache verabschiedet: der Digital Services Act (DSA) der EU und der Online Safety Act (OSA) des Vereinigten Königreichs. Sie zielen darauf ab, schädliche Online-Inhalte zu bekämpfen, indem Plattformen verpflichtet werden, diese zu „moderieren“ oder Strafen zu verhängen. Damit ermöglichen beide Gesetze jedoch vielfach Zensur.

Halten die Plattformen die Vorschriften nicht ein, riskieren sie Strafen gemessen am Umsatz. Für die meisten großen Plattformen geht es dabei um Milliarden von Dollar.

„Es ist nicht die Aufgabe des Staates, seine Bürger vor anderen oder ,unliebsamen‘ Meinungen zu schützen. Das beste Mittel gegen Zensur ist, mehr zu reden, nicht weniger.“
Paul Coleman, Executive Director, ADF International
Paul Coleman
Leitender Anwalt & Geschäftsführer

Globale Herausforderung

In Mexiko wurde der ehemalige Kongressabgeordnete Gabriel Quadri wegen „geschlechtsspezifischer politischer Gewalt“ verurteilt, weil er Tweets über die Transgender-Ideologie und Fairplay im Frauensport gepostet hatte.

Rodrigo Iván Cortés wurde wegen seiner friedlichen Meinungsäußerung in gleicher Weise verurteilt. Die finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen sah sich mit stundenlangen Polizeiverhören, Anklagen und Prozessen konfrontiert, u.a. nachdem sie 2019 in einem Tweet den Römerbrief (1,24-27) zitiert und die Unterstützung einer PrideParade durch ihre Kirche in Frage gestellt hatte. Der Kanadier „Billboard Chris“ Elston wurde zensiert, weil er auf X/Twitter seine Meinung geteilt hatte, dass ein Trans-Aktivist nicht in einem Gremium der Weltgesundheitsorganisation für Kinder sitzen sollte.

In Nigeria wurde Deborah Emmanuel Yakubu von ihren Klassenkameraden brutal ermordet, nachdem sie in einer WhatsApp-Gruppe der Klasse eine Nachricht gepostet hatte, in der sie Jesus dafür dankte, dass er ihr bei ihren Prüfungen geholfen hatte. Ihre Ermordung wurde gefilmt und weit verbreitet. Rhoda Jatau, die angeblich ein Video dazu geteilt und die Ermordung verurteilt hatte, wurde ebenfalls wegen Blasphemie angeklagt.

Sie verbrachte 19 Monate im Gefängnis, bevor sie 2023 auf Kaution freigelassen und dann Ende letzten Jahres endlich von allen Anschuldigungen freigesprochen wurde. Überall auf der Welt sehen wir bedrückende Anzeichen staatlich gesteuerter Zensur und es wird immer deutlicher, dass eines unserer grundlegenden Menschenrechte bedroht ist.

Die freie Meinungsäußerung wird rund um den Globus durch Zensurgesetze kriminalisiert. So wird die wichtige öffentliche Debatte unterbunden und unsere Freiheit gefährdet.

Der Schatten der Frühsexualisierung

schockietes Kind

“Sagt das nicht den Eltern!” Sexualverziehung in Oberösterreich

schockietes Kind

Es ist ein normales Mittagessen in der Familie, als die Mutter von Dorothea* bemerkt, dass in der Schule etwas komplett falsch läuft. Beide Kinder sitzen mit ihrer Mutter gemeinsam am Tisch – Dorothea, die Viertklässlerin, und ihr kleiner Bruder. Dorothea berichtet vom Schultag und schnell wird klar: die Lehrerin hatte detailliert über Oralsex gesprochen.

An diesem Tag brachte die Lehrerin den Kindern Einzelheiten über Kondome mit Geschmacksrichtungen bei, beschrieb verschiedene Sexualpraktiken und sagte, man könne auch Sex haben, wenn „man sich nicht so mag“. „Die Kinder“ – so wird es später in der offiziellen Beschwerde heißen – „waren nach dem Unterricht sichtlich verstört.“

Die Eltern von Dorothea sind zunächst erschüttert und können es kaum glauben. Sie forschen nach. Verstörende Bücher, ideologische Indoktrination und sogar pornographische Inhalte kommen ans Licht. Dabei ist diese Art von Unterricht in Österreich und Deutschland leider kein Einzelfall.

Die Lehrerin wird bis heute (Stand: Oktober 2024) von Schulleitung und Bildungsbehörde geschützt. Mächtige Akteure wie der österreichische Arm des Milliardenkonzerns Planned Parenthood (der sein Geld zu einem großen Teil mit Abtreibungen verdient) sind verwickelt. Lehrer können sich auf die zweifelhaften WHO-Standards zur Sexualaufklärung berufen, die übergriffigem Verhalten Tür und Tor öffnen und in dessen Literaturliste mehrere Verteidiger von Pädophilie empfohlen werden.

Es beginnt schon in der dritten Klasse

Es ist ein normales Mittagessen in der Familie, als die Mutter von Dorothea* bemerkt, dass in der Schule etwas komplett falsch läuft. Beide Kinder sitzen mit ihrer Mutter gemeinsam am Tisch – Dorothea, die Viertklässlerin, und ihr kleiner Bruder. Dorothea berichtet vom Schultag und schnell wird klar: die Lehrerin hatte detailliert über Oralsex gesprochen.

An diesem Tag brachte die Lehrerin den Kindern Einzelheiten über Kondome mit Geschmacksrichtungen bei, beschrieb verschiedene Sexualpraktiken und sagte, man könne auch Sex haben, wenn „man sich nicht so mag“. „Die Kinder“ – so wird es später in der offiziellen Beschwerde heißen – „waren nach dem Unterricht sichtlich verstört.“

Die Eltern von Dorothea sind zunächst erschüttert und können es kaum glauben. Sie forschen nach. Verstörende Bücher, ideologische Indoktrination und sogar pornographische Inhalte kommen ans Licht. Dabei ist diese Art von Unterricht in Österreich und Deutschland leider kein Einzelfall.

Die Lehrerin wird bis heute (Stand: Oktober 2024) von Schulleitung und Bildungsbehörde geschützt. Mächtige Akteure wie der österreichische Arm des Milliardenkonzerns Planned Parenthood (der sein Geld zu einem großen Teil mit Abtreibungen verdient) sind verwickelt. Lehrer können sich auf die zweifelhaften WHO-Standards zur Sexualaufklärung berufen, die übergriffigem Verhalten Tür und Tor öffnen und in dessen Literaturliste mehrere Verteidiger von Pädophilie empfohlen werden.

Keine Infos an die Eltern

Im November 2023 kündigt die Lehrerin den Besuch einer Hebamme an, die mit den Kindern über Entwicklung und Geburt eines Kindes sprechen soll. Die Lehrerin selbst will die Kinder darauf „vorbereiten“. Dass es dabei wiederum um sexualisierte Inhalte gehen wird, verschweigt sie gegenüber den Eltern.

Der “Vorbereitungsunterricht” hat es in sich. „Das ist ja voll eklig“, beschwert sich ein Mädchen, nachdem die Grundschüler gezwungen wurden im Unterricht ein „megaschleimiges“ Kondom herumzureichen. Ihren Eltern berichten die Kinder, wie die Lehrerin immer wieder auf Oralverkehr zu sprechen kam. Außerdem drängte sie die nun neun- und zehnjährigen ein Kondom mitzunehmen, wenn die ihre Freunde besuchten.

„Sagt das nicht den Eltern!“

Ein paar Tage später zeigt die Lehrerin den Schülern eine verstörende Filmsequenz. Die Kinder berichten, wie echte Schauspieler stöhnend eine Sexszene darstellten. Eine der Mütter notiert danach in ein Gedächtnisprotokoll: „Die Kinder waren so unendlich entsetzt und schockiert.“ Die Lehrerin spult den Film mehrfach zurück und zwingt die Kinder die Szene anzusehen, so berichten mehrere der Kinder, die dabei waren.

Einige von ihnen versuchen sich die Pullover über die Augen zu ziehen. Aber die verstörenden Bilder brennen sich ein: Zwei Mädchen berichten, dass sie in der Folge geträumt haben, von einem nackten Mann missbraucht zu werden.

In einem Gedächtnisprotokoll schildern die Kinder weitere traumatische Szenen: so mussten sie sich realistische Filmsequenzen anschauen bzgl. Menstruation und Verwendung von Tampons, mit einer nackten Frau, Blut und einer Kameraführung „von unten“, wie eines der Mädchen sagte.

Zu all dem schärft die Lehrerin den Kindern ein, dass sie weder mit den Eltern noch mit anderen über den Film reden dürften. Als die Lehrerin erfährt, dass eines der Kinder zu Hause doch etwas erzählt hat, schüchtert sie das Mädchen vor der Klasse ein.

Anwälte kommen zu Hilfe

Schon im Dezember 2023 hören die Anwälte von ADF International von dem Fall. Gemeinsam mit den Eltern der Kinder überlegen Dr. Felix Böllmann und Dr. Guillermo A. Morales Sancho wie sie am besten helfen können. Mit einer Rechtsanwältin vor Ort koordinieren sie eine dienstrechtliche Beschwerde gegen die Lehrerin. Doch die bringt wenig: Die zuständige Behörde mauert und stellt sich auf die Seite der Lehrerin.

„Wir lassen nicht locker,“ meint Dr. Felix Böllmann. „Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren – das können sie nicht tun, wenn die Schule nicht einmal das Minimum ihrer Informationspflichten erfüllt.“

Die Anwälte prüfen die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte zum Verfassungsgerichtshof. Auch sprechen sie im Bildungsministerium vor, koordinieren schriftliche Anfragen an die Schulbehörde und schalten die Medien ein. Dadurch kommt Bewegung in die Sache.

„Eltern haben die Verantwortung und die Pflicht, ihre Kinder vor Schaden zu bewahren.“ – Dr. Felix Böllmann, ADF International

Bildungsbehörde vs. Bildungsministerium

Im Juni dieses Jahres schreibt die „Kronenzeitung“ über den verstörenden Unterricht. Kurz darauf berichtet sie, dass der Bildungsdirektor von Oberösterreich, Alfred Klampfer, sagte, dass „kein Fehlverhalten der Lehrerin festgestellt werden“ konnte. Die Eltern sind wütend. Trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Bildungsdirektion bekamen sie keine Antwort und erfuhren erst aus den Medien von der Einstellung des Verfahrens. Später schreibt die Bildungsdirektion sogar: „Die von der Lehrerin verwendeten Materialien und Methoden wurden als konform mit den pädagogischen Standards und Richtlinien bewertet.“

Den ganzen Sommer hindurch sprechen die Mütter der verstörten Kinder mit Politikern, Ombudsstellen und über die Anwälte von ADF International mit dem Bildungsministerium. Schließlich, im Oktober, heißt es aus dem Ministerium, dass einige Inhalte nicht vom Lehrplan gedeckt seien und Sexualpädagogik immer im Einverständnis mit den Eltern passieren muss.

„Was jetzt?“ fragen sich die Mütter. Waren die Inhalte nun freigegeben, oder nicht? Die Bildungsdirektion sagt das eine, das Ministerium das andere. Der Fall ist noch nicht zu Ende. Doch schon jetzt ist klar, dass die Lehrerin keinen Sexualunterricht mehr geben darf und viele Menschen durch den beherzten Einsatz der Mütter ermutigt wurden, selbst besser hinzuschauen. Außerdem sind Bildungsbehörde sowie Ministerium auf das verbreitete Phänomen verstörender Sexualpädagogik aufmerksam geworden.

„Wir müssen Kinder vor übergriffigen Inhalten schützen. Am besten geht das, wenn wir Eltern ernstnehmen und stärken. Transparente Informationen, ideologiefreier Unterricht und die Möglichkeit, sich als Eltern im Ernstfall gegen bestimmte Inhalte wie beispielsweise den Sexfilm zu entscheiden, sind jetzt notwendig. Die neue Bundesregierung muss diese Maßnahmen sicherstellen,“ so Böllmann.

Planned Parenthood

Planned Parenthood ist ein weltweit tätiger Abtreibungskonzern und Lobbyverein. Allein in den USA berichtete Planned Parenthood 2023 einen Umsatz von über zwei Milliarden Euro und 392.715 abgetriebenen Kindern. Über die Dachorganisation International Planned Parenthood Federation unterhält die Organisation auch Zweige in Deutschland, Österreich und der Schweiz: pro familia (Deutschland), die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und Sexuelle Gesundheit Schweiz. In Deutschland führt pro familia Abtreibungen durch. In allen Ländern sind die Organisationen mächtige Lobbygruppen für Frühsexualisierung und LGBT-Themen in der Grundschule. Im konkreten Fall in Oberösterreich nutzte die Lehrerin verstörende Bücher, die von der ÖGF herausgegeben wurden.

WHO-Standards für Sexualaufklärung

Die WHO-Standards zur Sexualaufklärung in Europa wurden 2011 in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht, maßgeblich geprägt vom umstrittenen Sexualwissenschaftler Uwe Sielert. Kritiker wie Prof. Dr. Karla Etschenberg werfen den als Experten ausgewählten Personen vor, eine fragwürdige ideologische Agenda zu verfolgen. Mehrere Autoren der Literaturliste legitimieren bzw. verteidigen Pädophilie. Zudem verstoßen Empfehlungen, wie die Förderung der Sexualität bei Kleinkindern, gegen Elternrechte und das Prinzip des Kindeswohls. Die Standards werden oft zitiert, um Frühsexualisierung und ideologische Inhalte zu begründen, sind aber unwissenschaftlich, nicht verbindlich und einseitig.

„Pille Danach“ – Leben und Gewissen auf der Kippe

Die Pille danach

Zuerst erschienen im Impact Magazin 3/24

Die Pille danach

Unschuldig klingt sie, die „Pille Danach“, und erinnert an die „Zigarette Danach“, nur mit dem großen Unterschied, dass hier am Ende nicht ein Stummel, sondern möglicherweise ein menschliches Leben erlischt.

Die Pille Danach, ein sogenanntes “Notfall-Kontrazeptivum” kann bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Ihre Wirkung besteht in der Verschiebung des Eisprungs, kann aber auch die Einnistung der befruchteten Eizelle, also eines bereits entstandenen Lebens, verhindern. Unklar bleibt danach für Frauen, was mit der Einnahme wirklich bewirkt wurde.

Beim Apotheker um die Ecke bekommt man sie in Deutschland seit 2015 rezeptfrei. 2023 wurde diese Pille 916.000-mal verkauft – ein gewaltiger Anstieg von 92 Prozent seit 2014, als sie noch rezeptpflichtig erst nach Aufklärung und Beratung von Ärzten verschrieben wurde.

Frauen mit Hormoncocktail allein gelassen

Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, extreme Müdigkeit, starke Gewichtszunahme durch Wassereinlagerungen sind nur einige der Nebenwirkungen. Zudem können durch die Wassereinlagerungen Thrombosen und Lungenembolie verursacht werden. Durch die hohe Dosis von Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, den Wirkstoffen dieser Pille, gerät das Hormonsystem aus den Fugen.

Es dauert Monate, bis der weibliche Zyklus wieder ins Gleichgewicht findet. Dabei schlägt die hormonelle Achterbahnfahrt mit Stimmungsschwankungen, Angstzuständen und depressiven Verstimmungen auf die Psyche.

Dennoch wird die „Pille Danach“ oft als Plan B anpriesen, um eine ungewollte Schwangerschaft schnell zu verhindern – und das möglicherweise auf Kosten eines neuen Lebens. Dabei gerät Plan A, das Geschenk eines Kindes anzunehmen, schnell in Vergessenheit.

Nicht nur Frauen im Blitzgewitter des Gewissenskonflikts

Apotheker kennen die ernsten Konsequenzen und geraten beim Verkauf dieser Pille in die Bredouille: „Unter Umständen habe ich vor mir zwei Leben – beide Leben und ihre Würde will ich bewahren“, betont der Berliner Apotheker Andreas Kersten. Er verweigerte aus Gewissensgründen den Verkauf der „Pille danach“, was zu einem jahrelangen Rechtsstreit führte.

Das Oberverwaltungsgericht sprach ihn von der Berufspflichtverletzung frei. Die Richter fügten jedoch hinzu, dass Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, künftig ihren Beruf aufgeben sollten. Plötzlich rückt die Diskussion um die Bedeutung der Gewissensfreiheit in Deutschland in den Fokus. Haben Fachwissen und Gewissenhaftigkeit bei derart heiklen Mitteln, zu denen sich Abtreibungspillen, Pubertätsblocker und Suizidgifte reihen, keine Relevanz mehr? Sollen diese einfach kommentarlos verkauft werden?

Diese Pille, mit ihrer enormen Wirkungsweise, ist weder ein Heilmittel noch eine Problemlösung, sondern ein brutales Dilemma in Tablettenform. Sie einfach so schlucken oder verkaufen zu wollen, ist eine Entscheidung, die sich nicht so einfach mit einem Glas Wasser herunterspülen lässt. Weder Hormontsunamis und Beklemmnis für Frauen noch Drohungen für Apotheker mit Gewissen führen uns weiter – wahre Aufklärung ist nötig!

Oberstes Menschenrechtsgremium aufgefordert, gegen Brasiliens „extreme“ Zensur von „X“ zu intervenieren

  • Social-Media-Plattform „X“ in Brasilien nach beispiellosem staatlichem Eingriff in die Meinungsfreiheit gesperrt

  • ADF International fordert Interamerikanische Kommission für Menschenrechte zum Einschreiten auf

WASHINGTON, DC (2. September 2024) – Angesichts der immer gravierenderen staatlichen Zensur in Brasilien hat ADF International die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte dazu aufgerufen, dringend einzugreifen, um die Meinungsfreiheit zu schützen.

Am Freitag ordnete Richter Alexandre de Moraes vom Obersten Gerichtshof Brasiliens die „sofortige, vollständige und totale Einstellung des Betriebs von X“ in Brasilien an, nachdem die Plattform sich geweigert hatte, den Regierungsanordnungen zur Schließung von bestimmten Konten nachzukommen.

Die Entscheidung sieht eine tägliche Geldstrafe von R$50.000 (etwa €8.500) für Personen und Unternehmen vor, die versuchen, X über VPN weiterhin zu nutzen.

Der gleiche Richter hat auch eine Anordnung zur Sperrung der Vermögenswerte des Unternehmens Starlink, eines Satelliten-Internet-Anbieters, erlassen. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft von SpaceX, an dem Elon Musk zwar auch eine Minderheitsbeteiligung hält, das aber ansonsten keinerlei Verbindung zur Social-Media Plattform X hat.

Am Montag, den 2. September, bestätigte der Oberste Gerichtshof Brasiliens die Entscheidung, „X“ landesweit zu verbieten, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet weiter eingeschränkt wird.

In einem Appell an die Interamerikanische Menschenrechtskommission, die Meinungsfreiheit zu wahren, reichten Anwälte von ADF International eine Petition ein um in dieser „katastrophalen“ Situation einzugreifen:

„Die Sperrung von X im Land ist symptomatisch für dieses Problem… es dauert nun schon über sechs Jahre an und hat der brasilianischen Demokratie erheblichen Schaden zugefügt, wodurch eine abschreckende Wirkung auf die Mehrheit der Bevölkerung entstanden ist, die laut jüngsten Umfragen Angst hat, ihre Meinung öffentlich zu äußern.“

Musk bedankte sich bei ADF International für deren Eingreifen. Lesen Sie das vollständige Schreiben an die Kommission hier.

Staatliche Zensur sogenannter „populistischer“ Ansichten

Die Anordnungen zur Zensur von Online-Inhalten basieren auf dem Vorwand, Desinformation und Fake News zu bekämpfen. Unter diesem Vorwand hat der Staat gezielt konservative Stimmen zensiert. So wurden während des Wahlkampfs im Jahr 2022 Botschaften blockiert, die sich gegen die Pro-Abortion Position des damaligen Kandidaten Lula da Silva richteten.

„Unter dem Deckmantel der Förderung der Demokratie und trotz wachsender Gegenreaktionen im In- und Ausland haben die brasilianischen Behörden die repressivste Zensurkultur in der westlichen Hemisphäre geschaffen.“

Weitere ins Visier genommene Äußerungen beinhalteten die Ablehnung der Unterdrückung der Religionsfreiheit durch die nicaraguanische Regierung und die Befürchtung, dass dies auch in Brasilien geschehen könnte, sowie die Kritik an Lulas Förderung sexuell eindeutiger Inhalte in den Lehrplänen.

„Die repressivste Zensurkultur im Westen“

Gegen verschiedene Journalisten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter der Journalist Paulo Figueiredo und der amerikanische Bestsellerautor Michael Shellenberger, wurden bereits geheime strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, weil sie über das autoritäre Vorgehen der brasilianischen Gerichte und ihre Zensurbemühungen berichtet hatten.

„Der Zustand der Zensur in Brasilien ist schwerwiegend und verschlechtert sich in einem extremen Ausmaß, so dass das Land zu den schlimmsten Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Nord- und Südamerika gehört. Das Eingreifen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission ist von entscheidender Bedeutung, denn ohne Redefreiheit sind alle Menschenrechte gefährdet. Wir sind besonders besorgt darüber, dass der brasilianische Staat die christliche Meinungsäußerung ins Visier nimmt, einschließlich der Pro-Life-Ansichten und anderer religiöser Äußerungen“, erklärte Tomás Henriquez, Leiter der Rechtsberatung von ADF International für Lateinamerika.

Michael Shellenberger, Gründer von Public, Autor und Professor, erklärte:

„Ich werde von den brasilianischen Behörden strafrechtlich verfolgt, weil ich ihre Zensurversuche aufgedeckt habe. Brasilien hat einen Krisenpunkt erreicht, an dem ein einzelner Richter des Obersten Gerichtshofs seine Autorität ausüben könnte, um X im Land zu schließen.

Unter dem Deckmantel der Demokratieförderung haben die brasilianischen Behörden trotz wachsender Kritik aus dem In- und Ausland die repressivste Zensurkultur in der westlichen Hemisphäre geschaffen. Es ist nicht nur schlechte Politik, sondern auch eine eklatante Verletzung grundlegender Menschenrechte, wenn Behörden ihren eigenen Bürgern die Rede verbieten. Es ist unvorstellbar, dass Menschen von anderen Menschen zensiert und zum Schweigen gebracht werden, nur weil sie mit deren Äußerungen nicht einverstanden sind. Da sich die Situation weiter verschlechtert, hoffe ich, dass die Interamerikanische Menschenrechtskommission schnell eingreifen wird, um das Recht aller auf freie Meinungsäußerung in Brasilien zu verteidigen“.

Marcel van Hattem, Mitglied der Abgeordnetenkammer für Brasilien, sagte:

„Die Versuche des Richters Alexandre de Moraes, das brasilianische Volk zu zensieren und zum Schweigen zu bringen, können nicht hingenommen werden. Unsere Verfassung verbietet ausdrücklich jegliche Zensur und garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung; dies sind nicht nur verfassungsmäßig geschützte Rechte, sondern grundlegende Menschenrechte, die für alle Brasilianer garantiert und bewahrt werden sollten. Zensur hat in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen, und ich fordere alle, die dazu in der Lage sind, auf, sich mir anzuschließen und sich vehement gegen diese Art von Einschränkungen zu wehren.“