Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg endgültig erlaubt

  • Stadt hebt Auflagen auf – Erfolg für Religions- und Versammlungsfreiheit  
  • ADF International begrüßt Ausgang als „klares Bekenntnis zum Rechtsstaat“ 

Regensburg (6. November 2025) – Ein wichtiger Sieg für Religions- und Versammlungsfreiheit: Nach den erfolgreichen Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Stadt Regensburg ihre Beschränkungen für Gebetsversammlungen vor einer Abtreibungseinrichtung vollständig aufgehoben. Nach Angaben des anwaltlichen Vertreters geschah dies, weil die Stadt das Hauptverfahren höchstwahrscheinlich verloren hätte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Beschluss klar, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) keine pauschalen Verbotszonen („Bannmeilen“) für Meinungsäußerungen vorsieht. Friedliche Versammlungen sind weiterhin erlaubt – auch im 100-Meter-Radius um Abtreibungseinrichtungen. Der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. darf seine monatlichen Gebetswachen damit auch weiterhin wie gewohnt in rund 40 Metern Entfernung zur Einrichtung abhalten.  

ADF International unterstützte den Verein im Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt (Leisnig), der die rechtliche Vertretung übernahm. Im neuen Bescheid der Stadt Regensburg vom 24. Oktober 2025 übernimmt die Stadt ausdrücklich die Begründung der Gerichte und macht sie sich zu eigen. Damit ist das Verfahren faktisch abgeschlossen – ein vollständiger Erfolg für die Klägerseite. 

„Dieser Ausgang ist ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat: Friedliches Gebet darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die Entscheidungen zeigen, dass das Ende 2024 geänderte Bundesgesetz keine pauschalen Verbote vor Ort rechtfertigt. Grundrechte gelten auch vor Abtreibungseinrichtungen.“

Juristischer Erfolg mit Signalwirkung 

Der Prozessvertreter des Vereins, Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Schmidt, begrüßte die Entscheidungen als „sehr erfreulich“: 

„Unzulässige Angriffe auf die Religionsfreiheit und die Versammlungsfreiheit konnten abgewehrt werden. Der Vorgang hat allerdings auch erschreckende Züge: Die im Verfahren offengelegten Akten zeigen, dass durch die Bundestagsabgeordnete Dr. Carolin Wagner (SPD) offenbar politischer Druck auf die Stadt ausgeübt wurde, um das Einschreiten gegen die Gebetsvigil zu erzwingen. Skandalös ist, welchen starken Einfluss parteipolitische Seilschaften auf eine zur Neutralität verpflichtete Behörde nehmen konnten. Alarmierend ist zudem, dass heute schon christliche Symbolik oder das Bild eines ungeborenen Kindes als ‚angsteinflößend‘ gelten sollen.“ 

Die Stadt Regensburg hatte im Sommer 2025 unter Berufung auf das Ende 2024 geänderte SchKG eine 100-Meter-Verbotszone um Abtreibungseinrichtungen verhängt. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gab es dazu offenbar unterschiedliche Auffassungen: Während das Rechtsamt die Gebetsmahnwachen für rechtmäßig erachtete, ergingen die beschränkenden Auflagen auf Weisung der politischen Spitze, die – nach Aktenlage – ihrerseits auf Druck eines Mitglieds der Bundes-SPD handelte.  

Im gerichtlichen Eilverfahren wurde bestätigt, dass die Auflagen tatsächlich aller Voraussicht nach rechtswidrig waren. Eine parteipolitische Einflussnahme gegen geltendes Recht konnte damit abgewehrt werden. Es bedurfte dazu aber der Anrufung der Gerichte.  

Gerichte bestätigen: Gesetz bietet keine Grundlage für pauschale Verbote 

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte in einer Eilentscheidung bereits am 14. August 2025 entschieden, dass die monatlichen Gebetswachen weiterhin stattfinden dürfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 23. September 2025. Beide Gerichte stellten klar, dass das SchKG keine ausreichende Grundlage für pauschale Verbote friedlicher Versammlungen bietet. 

Im Anschluss an diese Entscheidungen hob die Stadt Regensburg am 24. Oktober 2025 die Beschränkungen offiziell auf und erklärte das Verfahren für erledigt. Der Verein stimmte dem zu und beantragte, dass die Stadt die Kosten trägt. 

„Wegweisende Rechtsprechung“ 

Laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt wurde damit eine „wegweisende, versammlungs- und lebensschutzfreundliche Rechtsprechung“ geschaffen. ADF International bewertet das Ergebnis als positives Signal für alle, die ihr Grundrecht auf Religionsausübung friedlich wahrnehmen wollen. 

„Diese Entscheidung schützt die Freiheit der Versammlung, der Meinungsäußerung und der öffentlichen Glaubensbekundung – Grundpfeiler jeder freien Gesellschaft.“ so Dr. Böllmann abschließend. 

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Scottish politician seeks to criminalise “influencing” a person’s decision about assisted suicide 

  • Scottish Green Party’s Patrick Harvie proposes a censored “buffer zone around facilities where assisted suicides might take place, preventing family members or concerned individuals from changing a person’s mind 
  • Move echoes abortion “buffer zones” law enacted in Scotland last year, under which a grandmother was arrested for offering a conversation 

EDINBURGH (29 October 2025) – A Scottish parliamentarian and member of the Health Committee, Patrick Harvie MSP, has proposed an amendment to Scotland’s controversial “assisted suicide” bill that would criminalise discussion of suicide prevention  within a large, undefined public area surrounding any building where an assisted suicide might take place. 

The vague proposal would forbid any attempts to “influence” a person’s decision to undergo an assisted suicide, such as through conversation with a family member or the display of a suicide prevention poster.

"It's unthinkable that Scots should be banned on certain streets from offering hope and encouraging someone to choose life, not suicide."

Almost half of those who opted for assisted suicides in Oregon cited concerns about being a perceived “burden on family, friends or caregivers” as a driver for their decision to end their lives, according to public health data released in 2023. 

Concerns for Free Speech

The move echoes the “buffer zones” law put in place in Scotland last year, which criminalises any attempts to “influence” a person’s decision to access abortion services within 200m of every hospital.  

In August, 75-year-old grandmother Rose Docherty became the first person to be arrested under the abortion “buffer zones” law after she peacefully offered consensual conversation, holding a sign reading “Coercion is a crime, here to talk, only if you want”. The U.S. State Department condemned the arrest as „another egregious example of the tyrannical suppression of free speech happening across Europe.“ ADF International is supporting her legal defence as she faces trial in December. 

At the Munich Security Conference in February, U.S. Vice President J.D. Vance criticised the Scottish buffer zones law, summarising that „free speech, I fear, is in retreat“.

Reacting to Harvie’s proposal, Lois McLatchie Miller from ADF International said: 

„It’s unthinkable that Scots should be banned on certain streets from offering hope and encouraging someone to choose life, not suicide.  

How will this impact a doctor’s choice to have a suicide-prevention charity’s poster in their window? How will this impact important conversations between loved ones, eager to convince an elderly wife or a parent that they are not a burden, but a valuable member of the family? 

“Once the principle of a censorial ‘buffer zone’ is approved for one issue, it can easily multiply to more and more issues. We’ve already seen loosely worded abortion ‘buffer zone’ rules be used to arrest a grandmother simply for offering to chat. Now the government seeks to apply the same vague, broad rules to ban speech about assisted suicide. What could be next? Banning parents from „influencing“ their child outside a gender clinic? Banning dissenting speech about foreign regimes around certain embassies? Censorship is always a slippery slope.“ 

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PICTURED: Rose Docherty, Lois McLatchie Miller

“Sie haben uns unsere Kinder genommen“: Christliche Eltern verklagen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Zwei Töchter eines christlichen Ehepaars in Schweden wurden vom Staat von ihren Eltern getrennt, nachdem die ältere Tochter in der Schule eine falsche Aussage gemacht hatte – ausgelöst durch einen Streit mit ihren Eltern über die Nutzung eines Handys und Make-up. Obwohl sie die Anschuldigungen kurz darauf widerrief, sah sich die Familie Vorwürfen des ‘religiösen Extremismus’ ausgesetzt.

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Nach Ablehnung durch Premierminister: ägyptische Christen reichen Petition ein, um Ostersonntag als gesetzlichen Feiertag anzuerkennen

Christian persecution in Egypt
  • Erste Anhörung in Fall zur offiziellen Anerkennung von Ostern eröffnet neue Möglichkeit für Ägypten, den Schutz der Glaubensfreiheit voranzubringen, da die Antragsteller die Aufhebung der Verpflichtung für Millionen von Christen, am Ostersonntag zu arbeiten oder zur Schule zu gehen, anstreben.

  • ADF International unterstützt die Petition zum Schutz des Rechts ägyptischer Christen, an Ostern in der Wiege des Christentums ihren Glauben auszuüben.
Christian persecution in Egypt

KAIRO — 13. OKTOBER. Ein Verwaltungsgericht in Ägypten hat am Wochenende eine Klage verhandelt, die sich gegen die Entscheidung des Premierministers richtet, eine Petition zur Anerkennung des Ostersonntags als gesetzlichen Feiertag zurückzuweisen. Die Petition, die von Anwälten und Bürgern verschiedener religiöser Hintergründe eingereicht und von ADF International unterstützt wurde, fordert die Regierung auf, den Ostersonntag – einen der wichtigsten und meistgefeierten Tage im christlichen Kalender – als gesetzlichen Feiertag anzuerkennen. Der Fall wird nun an die Staatskommissarsbehörde weitergeleitet, die die Angelegenheit am 17. Januar 2026 prüfen wird.

Ägypten ist seit Jahrhunderten Heimat einer der ältesten christlichen Gemeinschaften der Welt, die auch heute noch über zehn Prozent der Bevölkerung ausmacht. Trotz der geschätzten 10 Millionen Christen im Land ist der Ostersonntag derzeit kein anerkannter Feiertag. Da der Sonntag in Ägypten ein normaler Arbeitstag ist und nicht zum Wochenende zählt, müssen viele Christen am Ostersonntag arbeiten oder zur Schule gehen.

„Diese Petition stellt eine wichtige Gelegenheit dar, das Recht der Christen auf freie Glaubensausübung in Ägypten zu stärken. Für Millionen ägyptischer Christen würde die Anerkennung des Ostersonntags als Feiertag bedeuten, einen der heiligsten Tage ihres Glaubens vollständig begehen zu können, ohne zwischen Arbeit, Schule und ihrer religiösen Praxis wählen zu müssen.“

“Seit Jahren muss ich am Ostersonntag arbeiten. Mir wurde die Möglichkeit verwehrt, in die Kirche zu gehen und mit meiner Familie zu feiern“, berichtete ein Mitarbeiter des ägyptischen Ministeriums für Hochschulbildung.

Selbst wenn Ausnahmeregelungen beantragt werden, werden sie oft abgelehnt. Ein christlicher Anwalt in Kairo erklärte: “Ich musste am Ostersonntag vor Gericht erscheinen. Der Richter lehnte eine Terminverschiebung ab. Ich habe den Gottesdienst und meine Familientraditionen verpasst.“

Andere religiöse Feiertage, darunter das orthodoxe Weihnachtsfest und muslimische Feiertage, sind bereits offiziell anerkannt. Die fehlende Anerkennung des Ostersonntags zwingt Christen dazu, zwischen ihrem Glauben und ihren beruflichen oder schulischen Pflichten zu wählen.

Diese Petition stellt eine wichtige Gelegenheit dar, das Recht der Christen auf freie Glaubensausübung Ägypten zu stärken”, sagte Kelsey Zorzi, Direktorin der Rechtsabteilung für weltweite Religionsfreiheit bei ADF International. “Für Millionen ägyptischer Christen würde die Anerkennung des Ostersonntags als Feiertag bedeuten, einen der heiligsten Tage ihres Glaubens vollständig begehen zu können, ohne zwischen Arbeit, Schule und ihrer religiösen Praxis wählen zu müssen.“

Die Petition verweist sowohl auf verfassungsrechtliche Grundlagen Ägyptens, insbesondere die in den Artikeln 53 und 64 verankerten Garantien der Glaubensfreiheit und Gleichbehandlung, als auch auf internationale Verpflichtungen des Landes, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das Diskriminierung aufgrund der Religion im Arbeitsleben verbietet. Die Anerkennung des Ostersonntags als Feiertag hat in Ägypten historische Wurzeln: Bereits während der Monarchie wurde Ostern offiziell als heiliger Tag begangen. Die Antragsteller betonen, dass mehrere andere Länder im Nahen Osten Ostern bereits anerkennen – und dass eine ähnliche Entscheidung in Ägypten ein wichtiges Signal für mehr Glaubensfreiheit in der Region wäre.

“Die Anerkennung des Ostersonntags als Feiertag ist entscheidend, da sie ein erhebliches Hindernis für Millionen ägyptischer Christen beseitigen würde, die derzeit zwischen ihrem Glauben und ihrer Arbeit oder Ausbildung wählen müssen“, erklärte Haytham Ereifej, Anwalt und Vertreter von ADF International im Nahen Osten. “Diese Änderung schützt ihre verfassungs- und völkerrechtlich garantierten Rechte und sorgt dafür, dass Gleichbehandlung und Glaubensfreiheit in ganz Ägypten geachtet werden.“

ADF International unterstützt diese Initiative und wird sich auch weiterhin in Ägypten und weltweit für den Schutz der Glaubensfreiheit einsetzen.

Hintergrund

ADF International arbeitet daran, die Glaubensfreiheit für Christen und andere Glaubensgemeinschaften in Ägypten zu stärken. Gemeinsam mit lokalen Partnern und internationalen Organisationen, setzt sich ADF International dafür ein, dass alle Ägypter ihren Glauben frei wählen, bekennen und leben können. Diese Rechte stimmen mit der ägyptischen Verfassung überein, die Diskriminierung aus religiösen Gründen ausdrücklich verbietet, und stehen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, die Ägypten in zahlreichen Abkommen übernommen hat.

Die Petition, die auf die Anerkennung des Ostersonntags als nationalen Feiertag abzielt, ist Teil einer umfassenderen gesellschaftlichen Initiative, die von ADF International unterstützt wird. Sie verfolgt das Ziel, in Ägypten eine Kultur der echten religiösen Gleichstellung zu schaffen, in der alle Bürger ihren Glauben frei und ohne Benachteiligung oder Einschränkung ausüben können.

Bilder zur kostenlosen Verwendung in Print- oder Online-Medien ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Geschichte