Die Lehrerin Sandra Pavez unterrichtete Katholische Religion in San Bernardo, Chile. Als die örtliche Diözese erfuhr, dass sie, entgegen der Lehre der katholischen Kirche in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebte, teilte die Diözese ihr mit, dass Pavez nicht mehr Katholische Religion im Namen der Kirche unterrichten könne. Anstatt einer Kündigung wurde Pavez angeboten in der Schulverwaltung zu arbeiten.
Lies weiterStaatsanwaltschaft will „Kampagne“ gegen finnische Abgeordnete nach deren Sieg für die Meinungsfreiheit fortsetzen
Die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola werden von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Lies weiterGericht bestätigt Recht auf Meinungsäußerung um Abtreibungsorganisation
Die finnische Abgeordnete Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola werden von allen Anklagepunkten freigesprochen.
Lies weiterGericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Gebetsversammlungen um Abtreibungsorganisation
Frankfurter Gericht hebt erneute Zensurzone um Abtreibungsorganisation auf. “40-Tage-für-das-Leben“-Gebetsgruppe gewinnt im Eilverfahren Klage gegen Beschränkungen der Stadt Frankfurt
Lies weiterUPDATE: Schlussplädoyers im Strafprozess gegen finnische Abgeordnete wegen eines Bibel-Tweets
- Letzter Prozesstag für finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen und Bischof Pohjola
- Die ehemalige finnische Innenministerin muss sich wegen der Äußerung ihrer Überzeugungen vor Gericht verantworten
HELSINKI/ WIEN (15 Februar 2022) – Die finnische Parlamentarierin Dr. Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola standen gestern zum zweiten Mal vor Gericht in Helsinki. Der langjährigen Parlamentarierin und ehemaligen Innenministerin sowie dem Bischof wird „Hassrede“ vorgeworfen, weil sie – unter anderem auf Twitter – öffentlich ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik geäußert haben. Die abschließenden Argumente wurden am 14. Februar gehört. Ein Urteil wird für März erwartet.
„Der ursprünglich als Strafverfahren begonnenen Prozess hat sich im Verlauf mehr und mehr zum Schauplatz einer theologischen Auseinandersetzung entwickelt. Immer wieder ging es darum, welche christlichen Überzeugungen in Finnland geäußert werden dürfen und welche nicht. Es ist unglaublich, dass dieser Prozess in einem modernen europäischen Land stattfindet und nicht in einer religiösen Theokratie“, sagte Lorcán Price, Rechtsanwalt bei ADF International, der dem zweiten Verhandlungstag beiwohnte, um die Verteidigung Räsänens und des Bischofs zu unterstützen.
Christliche Lehren auf dem Prüfstand
In ihrem Schlussplädoyer argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass die Verwendung des Wortes „Sünde […] schädlich“ sein könne. Später erklärte sie: „Die Bibel steht hier nicht vor Gericht, wohl aber Räsänens Worte…“, „Der Apostel Paulus steht hier nicht vor Gericht, wohl aber Räsänen.“ Die Staatsanwaltschaft forderte hohe Geldstrafen, die nach Ansicht der Verteidigung im Falle eines Schuldspruchs unangemessen wären.
Räsänens Verteidigung, die von ADF International unterstützt wird, argumentierte, dass ein Schuldspruch Räsänens die Redefreiheit in Finnland erheblich beeinträchtigen würde. Die Äußerungen Räsänens seien Ausdruck der christlichen Lehre. Sie zitierten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Handyside gegen das Vereinigte Königreich. Der Gerichtshof hatte damals entschieden, dass auch Meinungen und Ansichten, selbst wenn sie den Staat oder irgendeinen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen könnten, geteilt werden dürfen. Denn, die Redefreiheit sei ein Eckpfeiler einer freien Demokratie. Abschließend resümierte die Verteidigung, dass sich der Prozess zu einer theologischen Debatte über das Thema „Was ist Sünde?“ entwickelt habe. Dies sei keine Frage, über die das Gericht zu entscheiden habe.
Angeklagt wegen glaubensbasierter Ansichten
Im April 2021 hatte die finnische Generalstaatsanwältin drei Strafanzeigen gegen Räsänen erhoben: zum einen wegen des Inhalts einer Broschüre, die Räsänen 2004 geschrieben hatte, zum anderen wegen ihrer Teilnahme an einer Debatte in einer Radiosendung (im Jahr 2019), sowie wegen eines Tweets mit einem Bild von Bibelversen, den Räsänen an ihre Kirchenleitung gerichtet hatte. Bischof Pohjola wird ebenfalls angeklagt, weil er die Broschüre veröffentlicht hat, die Räsänen vor über 17 Jahren für seine Kirchengemeinde erstellt hatte.
„Der Großteil des Prozesses drehte sich bisher um die Rolle der Bibel in der Gesellschaft“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International und Autor von „Zensiert: Wie Europäische Hassredegesetze die Redefreiheit bedrohen”. „Die Staatsanwältin versuchte am ersten Tag zu erklären, dass es in diesem Fall nicht um Glauben oder die Bibel gehe. Dann zitierte sie jedoch Bibelverse aus dem Alten Testament und beendete den Tag mit einem Kreuzverhör des Bischofs über Details der christlichen Theologie. Und das alles vor einem weltlichen Gericht. Finnische Prozessanwälte, die seit Jahren jeden Tag vor Gericht stehen, sagten, sie erinnerten sich nicht, dass die Bibel jemals auf diese Weise bei einer Anklage verlesen worden sei. Ich würde den Tag als einen modernen Inquisitions- oder Ketzerprozess bezeichnen. Die „Ketzerei“ bestand darin, dass sie traditionelle christliche Glaubenslehre ausgesprochen und nicht der neuen sexuellen Orthodoxie gehuldigt hatten.“
Unterstützung für die Angeklagten wächst international
Wie bereits am ersten Prozesstag am 24. Januar, versammelten sich am 14. Februar wieder Menschenmengen vor dem Gerichtsgebäude in Helsinki, um ihre Unterstützung für die Politikerin und den Bischof auszudrücken. In Ungarn versammelten sich am vergangenen Wochenende über 3000 Menschen vor der Finnischen Botschaft in Budapest, um gegen die Anklagen zu demonstrieren.
Pastor Andrew Brunson, dem in der Türkei aufgrund seines Glaubens eine Gefängnisstrafe drohte, reiste eigens nach Finnland, um Räsänen vor Beginn ihres Prozesses zu begrüßen. Er brachte ein von Christen aus aller Welt unterzeichnetes Unterstützungsgebet mit. Die Aktion wurde von der NGO Family Research Council aus Washington D.C. organisiert.
Mehrere hochrangige Mitglieder des US-Kongresses, darunter der texanische republikanische Abgeordnete Chip Roy, schrieben kurz vor dem Prozess einen offenen Ermutigungsbrief an Räsänen und Pohjola: „Im Geiste christlicher Solidarität schreiben wir Ihnen, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit unsere Unterstützung, Ermutigung und unsere Gebete anzubieten. […] Frau Räsänen und Bischof Pohjola, wir haben Sie in den vergangenen Monaten in unseren Gebeten begleitet, während wir Ihre Fälle von den Vereinigten Staaten aus verfolgten – in dem Wissen, dass diese Herausforderung, vor der Sie stehen, nicht nur juristisch, sondern auch geistlich ist.“
„Jeden Tag erhalte ich Briefe von Menschen, die mir sagen, dass sie durch diesen Fall ermutigt werden. Dafür bin ich sehr dankbar. Ich glaube, dass Gott am Werk ist“, sagte Päivi Räsänen im Vorfeld des Prozesses im Interview mit The Federalist.
Polizeiliche Verhöre wegen Bibel-Tweet
Die polizeilichen Ermittlungen gegen Räsänen begannen im Juni 2019. Als aktives Mitglied der finnischen lutherischen Kirche hatte sie sich auf Twitter an die Leitung ihrer Kirche gewandt und deren offizielle Unterstützung der LGBT-Veranstaltung „Pride 2019“ infrage gestellt, begleitet von einem Bild mit Bibelversen aus dem neutestamentlichen Buch der Römer. Nach diesem Tweet wurden weitere Ermittlungen gegen Räsänen eingeleitet, die auf ein kirchliches Pamphlet zurückgehen, das Räsänen vor fast 20 Jahren verfasst hatte. In den letzten zwei Jahren wurde Räsänen mehrfach von der Polizei zu ihren christlichen Überzeugungen befragt, wobei sie häufig aufgefordert wurde, ihr Bibelverständnis zu erläutern.
Zwei der drei Anklagen gegen Räsänen wurden erhoben, obwohl die Polizei nachdrücklich empfohlen hatte, die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Äußerungen verstießen auch nicht gegen die Richtlinien von Twitter oder des nationalen Rundfunks, weshalb sie auf deren Plattformen weiterhin frei zugänglich sind.
Räsänen ist seit 1995 Mitglied des finnischen Parlaments, war von 2004 bis 2015 Vorsitzende der Christdemokraten und von 2011 bis 2015 Innenministerin, in dieser Zeit war sie für Kirchenangelegenheiten in Finnland zuständig.
UPDATE: Frankfurter Gericht hebt Zensurzone um Abtreibungsorganisation auf
- Gericht erlaubt Gebetsversammlungen vor Abtreibungsorganisation
- Pavica Vojnović begrüßt das Urteil, während sie auf die Anhörung ihrer Berufung in einem ähnlichen Fall wartet
FRANKFURT (17. Dezember 2021) – Eine 40-Tage-für-das-Leben-Gebetsgruppe hat sich im Jahr 2020 rechtmäßig vor der Frankfurter Filiale der Abtreibungsorganisation Pro Familia versammelt – so entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am 16. Dezember veröffentlichten Urteil. Die von der Stadt Frankfurt angeordneten räumlichen und zeitlichen Beschränkungen der Pro-Life-Versammlungen in der Nähe der Abtreibungsorganisation wurden für rechtswidrig befunden. Das Gericht bekräftigte das Recht auf freie Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit. Pavica Vojnović, Leiterin einer 40-Tage-für-das-Leben-Gruppe in Pforzheim, begrüßte die Entscheidung, nachdem sie kürzlich die Zulassung zur Berufung in ihrem Fall erhalten hatte, der ähnliche Rechtsfragen betrifft.
Dr. Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die Vojnovićs Fall unterstützt, sagte dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Frankfurter Gerichts, die das Recht auf Rede-, Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit schützt. Menschen, die sich für den Schutz des Rechts auf Leben einsetzen, dürfen nicht daran gehindert werden, diese Freiheiten friedlich am Ort ihre Wahl auszuüben. Das Urteil sendet ein positives Signal. Wir hoffen, dass auch die mit ähnlichen Fällen, wie dem von Frau Vojnović, befassten Gerichte diesem Beispiel folgen werden.“
Ein positives Urteil für die Meinungsfreiheit
Die Entscheidung des Gerichts in Frankfurt ist ein positives Beispiel für weitere Fälle, in denen um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gerungen wird. In seiner Urteilsbegründung bekräftigte das Gericht, dass das Grundgesetz den Grundrechtsträgern das Recht garantiert, Ort, Zeit, Art und Inhalt ihrer Versammlung zu bestimmen. Das Argument der Stadt Frankfurt, Frauen dürften in der Öffentlichkeit nicht mit bestimmten Botschaften konfrontiert werden, wies das Gericht in aller Deutlichkeit zurück: „Für einen solchen Konfrontationsschutz vor nicht gewünschten anderen Ansichten besteht in der vorgegebenen Rechtsordnung kein Raum.“
Der Fall Pforzheim
Ende November hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (Baden-Württemberg) entschieden, die Berufung im Verfahren gegen das Verbot stiller Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation in Pforzheim zuzulassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage von Pavica Vojnović auf Aufhebung der Beschränkungen für die Gebetswachen ihrer Gebetsgruppe abgewiesen. Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.
„Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Frau Vojnovićs Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Böllmann.
Zensur des öffentlichen Gebetes
Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.
Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.
„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpft.
Deutsches Gericht akzeptiert Berufung gegen Gebetsmahnwachen-Platzverweis
- Berufung der Leiterin einer „40 Tage für das Leben“- Gruppe soll angehört werden
- Zweite Chance für deutsches Gericht das Recht auf Glaubens-, Versammlungs-, und Meinungsfreiheit zu schützen
MANNHEIM (1. Dezember 2021) – Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Berufung gegen das Verbot von stillen Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsorganisation auf Antrag von Pavica Vojnović zugelassen. Im Mai dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage der Leiterin einer Gebetsinitiative auf Aufhebung der Beschränkungen für ihre Gebetswachen abgewiesen. Pavica Vojnović, die Leiterin der „40 Tage für das Leben“- Gruppe in Pforzheim, Deutschland, hatte das Verbot unter Berufung auf das Recht auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit angefochten. Ihrer Gruppe ist es derzeit untersagt, sich in Hör und Sichtweite einer Pro Familia-Abtreibungsberatungsstelle zum friedlichen Gebet zu versammeln. Experten begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, der eine rechtsstaatlich gebotene Sachverhaltsermittlung forderte.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Pavica Vojnović zuzulassen. Es ist ermutigend, dass das Gericht die Berechtigung des Anliegens sieht. Wir hoffen, dass es diese Gelegenheit nutzen wird, um die Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit zu wahren. Mit der Abweisung der Klage hat die Vorinstanz diese Rechte als nachrangig klassifiziert, obwohl sie Grundlage jeder freien und fairen Demokratie sind. Dass die Pforzheimer Behörden selbst das stille Gebet in der Nähe der Abtreibungsberatungsstelle verboten hatten, ist nicht verhältnismäßig. Unabhängig davon, ob man Pavicas Ansichten inhaltlich teilt oder nicht: Darüber, dass die Grundrechte auf Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit den Schutz des Grundgesetzes genießen, sollte Einigkeit bestehen“, sagte Dr, Felix Böllmann, Rechtsanwalt bei ADF International.
Besorgniserregende Entwicklungen in Deutschland
In der gleichen Woche, in der der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschied, dass Vojnovićs Berufung nun doch angehört werden muss, veröffentlichten die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag ihre Absicht, gegen „Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner“ vorzugehen. Menschen wie Pavica Vojnović, die das Leben achten und für Schwangere in Not da sein wollen, sollen also laut Koalitionsvertrag kriminalisiert werden.
Zensur des öffentlichen Gebetes
Pavica Vojnović, die Leiterin der Gebetsgruppe, war schockiert, als sie 2019 erfuhr, dass die örtliche Behörde ihrer Gruppe plötzlich die Auflage erteilte, ihre Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite der Abtreibungsorganisation abzuhalten. Zweimal im Jahr hatten sich dort zuvor etwa 20 Menschen versammelt, um für Frauen zu beten, die eine Abtreibung erwägen. Ebenso beteten sie für ihre ungeborenen Kinder. Die Gebetsmahnwachen fanden 40 Tage lang statt – still und friedlich. Vojnović und ihre Gruppe hinderten niemanden daran, das Gebäude zu betreten, noch blockierten sie den Fußweg in der Umgebung. Dennoch gestattete die Gemeinde ihr nicht mehr, in der Nähe der Einrichtung zu beten.
Die Gebetsinitiativen verliefen durchgehend friedlich. Die Polizei beobachtete die Gebetsmahnwachen und konnte keine Verstöße gegen geltendes Recht feststellen; dennoch verlangte die Leitung der Abtreibungsberatungsstelle, dass die Gebetsmahnwachen außerhalb der Sicht- und Hörweite stattfinden oder ganz verboten werden sollten.
„Jedes Leben ist wertvoll und verdient Schutz. Ich bin traurig, dass wir daran gehindert werden, schutzbedürftige Frauen und ihre ungeborenen Kinder im Gebet zu unterstützen. Unsere Gesellschaft muss Müttern in schwierigen Situationen bessere Unterstützung bieten. Es geht hier um mehr als unsere Gruppe in Pforzheim, nämlich auch darum, ob „gebetsfreie-Zonen“ staatlich angeordnet werden dürfen, oder ob man im öffentlichen Raum unterschiedliche Meinungen vertreten darf. Deshalb möchten wir weitermachen“, so Pavica Vojnović, die mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation ADF International weiterhin vor Gericht um die Wiederherstellung ihrer Grundrechte auf Religions-, Versammlungs- und Redefreiheit kämpfen möchte.
„Überglücklich!“: Kolumbianische YouTuberin gewinnt Zensurverfahren
- Das kolumbianische Verfassungsgericht kippt das Zensurururteil gegen Kika Nieto, hebt das Urteil auf und weist die Klage ab
- Das Gericht versäumt es, sich mit dem allgemeinen Problem zu befassen und die Redefreiheit zu bestätigen
KOLUMBIEN (18. November 2021) – Das Video, in dem die kolumbianische YouTuberin Kika Nieto ihre Überzeugungen über die Ehe mitteilte, hätte nicht zensiert werden dürfen – so entschied der Verfassungsgerichtshof Kolumbiens. Nachdem sich eine Aktivistin über ihre Aussage beschwert hatte, hatte ein nationales Gericht Nieto das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert, indem es sie anwies, das Video aus dem Jahr 2018 zu entfernen. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nieto wurde somit von jeglichem Fehlverhalten freigesprochen. Trotz des Urteils zu ihren Gunsten äußerten die Anwälte Nietos ihre Enttäuschung darüber, dass das Gericht es versäumte, sich mit der grundlegenden Frage ihrer Meinungsfreiheit zu befassen.
„Niemand sollte zensiert werden und niemand sollte für die Äußerung seiner Überzeugungen strafrechtliche Sanktionen befürchten müssen. Gemeinsam mit Kika sind wir überglücklich, dass das Verfassungsgericht dieses Zensurururteil aufgehoben hat. Kika hat sich während dieser ganzen Tortur für die Freiheit aller eingesetzt, ihre Überzeugungen teilen zu dürfen. Obwohl Kika ihre Überzeugungen wieder frei äußern kann, ist es enttäuschend, dass das Gericht diesen Fall aus verfahrenstechnischen Gründen entschieden hat und es versäumt hat, sich mit der Kernfrage zu befassen und die Redefreiheit für alle Kolumbianer zu bestätigen. Alle sollten frei sein ihre Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu teilen, und die Gerichte sollten diese grundlegende Freiheit schützen“, sagte Santiago Guevara, Anwalt von Nueva Democracia, einer NGO, die Nieto, mit Unterstützung von ADF International, vertrat.
„Indem ich meine Stimme erhebe, hoffe ich, zu mehr Toleranz gegenüber anderen Meinungen anzuregen“, sagte Kika Nieto im Vorfeld der Entscheidung.
Zensiert, weil sie christliche Überzeugungen teilte
Als Nieto die Frage eines Followers in einem YouTube-Video aus dem Jahr 2018 beantwortete, teilte sie ihre Überzeugungen über die Ehe, als Bund zwischen einem Mann und einer Frau, mit ihren Millionen von Followern. Sie sagte: „Ich hoffe wirklich, dass jeder, der sich dieses Video anschaut, weiß, dass nicht alle Menschen die gleiche Meinung haben – und das ist in Ordnung. Ich denke, dass Gott uns alle erschaffen hat und den Mann und die Frau geschaffen hat, damit der Mann mit der Frau und die Frau mit dem Mann zusammen ist, und das war’s. Was auch immer wir danach gemacht haben, als Mann mit Mann und Frau mit Frau, ich denke, es ist nicht richtig. Aber ich habe Freunde, die schwul sind, ich habe Freunde, die lesbisch sind, ich liebe sie von ganzem Herzen. Und wenn ich eines weiß, und da bin ich mir ganz sicher, dann ist es, dass Gott Liebe ist. Und er ruft mich auf, die Menschen zu lieben. Ohne sie zu verurteilen.“*
Tomás Henríquez, Direktor der Rechtsabteilung für Lateinamerika und die Karibik bei ADF International, einer Menschenrechtsorganisation, die den Fall von Kika Nieto unterstützt, erklärte: „Wenn wir eine freie Gesellschaft schätzen, ist der Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung von größter Bedeutung. Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, Nietos Zensurururteil aufzuheben. Wir bedauern jedoch, dass er sich nicht mit dem eigentlichen Problem der Zensur befasst und das Recht aller auf freie Meinungsäußerung bekräftigt hat. Wir müssen die Debatte immer der Zensur vorziehen. Letztlich leiden die Menschen und die Demokratie, wenn Stimmen zum Schweigen gebracht werden.“
Verfassungsgerichtshof bestätigte Nietos Redefreiheit in einem früheren Urteil
In einem früheren Fall, der sich auf dasselbe Video bezog, hatte das Verfassungsgericht erklärt, dass Nietos Aussagen zur Ehe verfassungsrechtlich geschützt seien. Ein anderer Aktivist hatte Nieto jedoch vor Gericht gebracht und sich darüber beschwert, dass dieselbe Äußerung über die Ehe beleidigend und diskriminierend sei. Eine vorhergehende Instanz befand, das Video enthalte „Hassreden“ und ordnete die Entfernung des Videos von YouTube an. Das Verfassungsgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben.
Mit Unterstützung von ADF International vertrat die kolumbianische NGO Nueva Democracia – eine zivilgesellschaftliche Plattform, die sich für Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einsetzt – Nieto in diesem Fall.
*aus dem Spanischen übersetzt
Junaid Hafeez
- Alter: 34
- Muslim
- Verhaftet seit: 13. März 2013
- Verurteilt: Am 27. Dezember wurde Junaid Hafeez für schuldig befunden Blasphemie begangen zu haben und erhielt die Todesstrafe. ADF International unterstützt die Berufung des Falles.
Junaid Hafeez, Dozent an der Bahauddin-Zakariya-Universität in Multan, wurde im März 2013 verhaftet, nachdem eine Hardliner-Studentengruppe ihn beschuldigt hatte, Blasphemie begangen zu haben. Der Vorwurf geht auf einen angeblich blasphemischen Facebook-Post eines Facebook-Nutzers zurück, der angeblich mit Hafeez in Verbindung steht, und nicht auf Hafeez selbst. Außerdem wird ihm vorgeworfen, sich in Vorlesungen und Seminaren kritisch über den Islam geäußert zu haben.
Juristisch gesehen wird Hafeez vorgeworfen, den Propheten Mohammed, den Koran und den Islam zu lästern. Hafeez besteht darauf, dass er sich nie der Blasphemie schuldig gemacht habe und, dass der Fall Teil einer größeren Verschwörung sei, die darauf abziele, ihn von der Universität zu verweisen und die Meinungs-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit anzugreifen. Hafeez befindet sich unter dem Vorwand seiner eigenen Sicherheit weiterhin in Einzelhaft in einem Hochsicherheitsgefängnis in Multan.
Im Dezember 2019 befand der Richter Hafeez der Blasphemie für schuldig (Todesstrafe). Sein Anwalt Asad Jamal legte im Januar 2020 Berufung gegen dieses Urteil ein. Der Anwalt plant, einen Antrag auf Verlegung des Berufungsverfahrens von Multan an den Hauptsitz in Lahore zu stellen; außerdem will er einen Antrag auf Aussetzung des Urteils und auf Freilassung auf Kaution stellen.
Foto Copyright: Foto der Familie, privat
Nadeem Samson
- Alter: 45 (1976)
- Denomination: Katholisch
- Verhaftet seit: 24. November 2017
- Land: Pakistan
Nadeem Samson wurde aufgrund einer Blasphemie-Anschuldigung verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, ein gefälschtes Facebook-Konto des Beschwerdeführers mit dem Namen „Goga Abdul Haq“ eingerichtet zu haben, um blasphemisches Material in der Öffentlichkeit zu verbreiten und so das Leben des Beschwerdeführers und seiner Familie zu schädigen.
Der Fall befindet sich derzeit in der Verhandlungsphase. Ein muslimischer Anwalt hatte sich ursprünglich bereit erklärt, Nadeem zu vertreten, zog sich jedoch zurück, nachdem er Morddrohungen erhalten hatte. Der Anwalt sagt, dass Nadeems Leben in Gefahr ist. Er ist außerdem der Ansicht, dass die von der Polizei sichergestellten Telefon- und Computerdaten die Unschuld Nadeems beweisen werden.
Saif Ul Malook, ein Partneranwalt von ADF International, kümmert sich nun um den Fall und hat am 8. Juli 2021 einen Antrag auf Kaution beim Obersten Gerichtshof eingereicht.
Foto Copyright: Foto Jubilee Campaign