„Das sudanesische Militär, angeführt von General Abdel Fattah al-Burhan, hat die sudanesische Übergangsregierung gewaltsam übernommen und Premierminister Abdalla Hamdok unter Hausarrest gestellt. Nach fast zwei Jahren bedeutender Reformen im Bereich der Menschenrechte und der demokratischen Staatsführung hat der Staatsstreich das Potenzial, das Land zu destabilisieren. Insbesondere gefährdet der Putsch die historischen Fortschritte, die der Sudan in letzter Zeit beim Schutz der Religionsfreiheit gemacht hat. Er verheißt nichts Gutes für das übrige Afrika.“ Das schreibt Sean Nelson in Real Clear Religion. Lesen Sie den vollständigen Artikel hier (auf Englisch).
Europas oberstes Gericht entscheidet über Anfechtung des Verbots von Covid-19-Gottesdiensten
- ADF International interveniert beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Fällen, die pauschale Verbote von Gottesdiensten in Kroatien und Griechenland anfechten
- Das Urteil folgt auf Urteile, die das Recht auf Religionsausübung in Schottland, der Schweiz und Chile bestätigen
STRASBURG (12. Oktober 2021) – Ist es legal, wenn eine Regierung öffentliche Gottesdienste im Namen des Gesundheitsschutzes vollständig verbietet? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird über diese Frage im Zusammenhang mit Verboten entscheiden, die im Jahr 2020 in Griechenland und Kroatien verhängt wurden.
„Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein Menschenrecht, das den höchsten Schutz genießen muss. Dazu gehört auch das Recht, seinen Glauben in der Öffentlichkeit zu bekunden. Dieses Recht ist durch europäisches Recht geschützt. Doch während der Pandemie sahen wir, wie mehrere Regierungen in ganz Europa unverhältnismäßige Verbote zur Öffnung von Gotteshäusern verhängten. Es gibt keinen Grund, warum die Behörden nicht Lösungen finden könnten, die sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die gemeinschaftliche Religionsausübung schützen. Für gläubige Menschen kann der gemeinsame Gottesdienst genauso wichtig sein wie die Versorgung mit Nahrung und Wasser. Wir hoffen, dass der Europäische Gerichtshof das Recht aller Menschen, ihren Glauben zu leben, aufrechterhalten wird, so wie es in Schottland, der Schweiz und anderswo geschehen ist“, sagte Robert Clarke, stellvertretender Direktor (Advocacy) von ADF International.
Ein globaler Trend: Unverhältnismäßige Verbote von Gottesdiensten werden für „rechtswidrig“ erklärt
Die Menschenrechtsgruppe ADF International hat ähnliche Klagen gegen pauschale Verbote von Gottesdiensten in Europa, Afrika und Lateinamerika unterstützt.
„Wir begrüßen die Tatsache, dass die Regierungen weltweit die Kirchen wieder geöffnet haben. Aber rechtliche Anfechtungen von Gottesdienstverboten bleiben wichtig. Die Gerichte haben nun die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass der Gemeinschaft nie wieder der Zugang zu einem Ort verwehrt wird, an dem sie sich mit Gott treffen und den Leidenden in Zeiten der Not dienen kann“, erklärte Clarke.
Im März stellte das oberste schottische Zivilgericht fest, dass ein generelles Verbot öffentlicher Gottesdienste rechtswidrig war. Die Anfechtung wurde von 27 Religionsführern und einem Glasgower Priester, Canon Tom White, erfolgreich eingereicht. In der schottischen Entscheidung wurde bekräftigt, dass jede Einschränkung der Grundfreiheiten notwendig und verhältnismäßig sein muss. Im November 2020 hatten die leitenden medizinischen und wissenschaftlichen Berater von Westminster eingeräumt, dass die Beweise für Kirchenschließungen bestenfalls „anekdotisch“ seien und „nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruhen“.
Einen Tag nach dem schottischen Urteil im März entschied der chilenische Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die COVID-19-Beschränkungen in diskriminierender Weise gegen Gläubige in Chile angewandt wurden. In dem wegweisenden Urteil wurde anerkannt, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das nicht einfach ausgesetzt werden kann.
Gerichte entscheiden über Anfechtungen des Verbots von Gottesdiensten in Irland, Uganda und Südafrika
In Uganda, wo ADF International die Anfechtungen einer Allianz von katholischen, evangelikalen und muslimischen Glaubensvertretern sowie von Parlamentariern unterstützt, sind derzeit Gerichtsverfahren im Gange. Den ganzen Sommer über durften Einkaufszentren und Spielhallen geöffnet werden, Kirchen hingegen nicht.
Eine ähnliche Anfechtung ist auch vor dem Gericht in Irland anhängig, wo fast ein Jahr lang gläubige Menschen für den Besuch öffentlicher Gottesdienste kriminalisiert wurden. Wer sein Haus verließ, um einen Gottesdienst zu besuchen, konnte mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.letusworship.global/ireland.
UN: Internationales Engagement für Afghanistan muss von der Achtung religiöser Minderheiten abhängen
- Erste UN-Resolution mit ausdrücklicher Forderung nach Religionsfreiheit in Afghanistan verabschiedet
- UN-Menschenrechtsrat verurteilt Gewalt der Taliban gegen religiöse Minderheiten und fordert Staaten auf, ihr Engagement für das Land von der Achtung der Menschenrechte abhängig zu machen
GENF (07. Oktober 2021) – Fast zwei Monate nach der raschen Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf eine Resolution verabschiedet, in der die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche in Afghanistan, auch gegen Angehörige religiöser Minderheiten, „aufs Schärfste“ verurteilt werden.
Zum ersten Mal seit dem Ausbruch der Krise in Afghanistan wird in einer UN-Resolution ausdrücklich die strikte Achtung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit gefordert und die internationale Gemeinschaft aufgefordert, ihre Beziehungen zu einer künftigen afghanischen Regierung davon abhängig zu machen, „dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Afghanen, einschließlich Frauen, Mädchen, Kinder und Angehöriger ethnischer und religiöser Minderheiten, geachtet werden“. Darüber hinaus sieht die Resolution, die mit 28 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen wurde, im Einklang mit den Forderungen mehrerer religiöser Nichtregierungsorganisationen, darunter ADF International, die Einrichtung eines speziellen Mechanismus vor, der die Entwicklung der Menschenrechtslage im Land überwachen soll.
„Niemand sollte wegen seines Glaubens verfolgt werden. In Afghanistan sind Angehörige religiöser Minderheiten, darunter auch Christen, gezwungen, vor dem sicheren Tod zu fliehen oder sich in abgelegenen Gebieten des Landes zu verstecken – gestrandet und ohne Hoffnung auf Rettung. Wir freuen uns, dass der UN-Menschenrechtsrat ihre verzweifelte Lage endlich zur Kenntnis genommen hat und den Appellen der religiösen Organisationen gefolgt ist, sich der Verurteilung aller religiös motivierten Gewalttaten anzuschließen und auf die uneingeschränkte Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit zu drängen“, sagte Giorgio Mazzoli, Vertreter der ADF International beim Menschenrechtsrat in Genf.
„Die heute angenommene Resolution mag in ihrer unmittelbaren Wirkung begrenzt sein, aber sie ist ein bedeutsames Signal, dass die internationale Gemeinschaft nicht bereit ist, tatenlos zuzusehen, wenn Menschenrechte und Grundfreiheiten in solch ernster Weise gefährdet sind. Wir fordern nun die Staaten auf, die vollständige Umsetzung der Resolution zu gewährleisten, indem sie alle diplomatischen, politischen und sonstigen geeigneten Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die tatsächliche Kontrolle ausüben, in vollem Umfang für ihr Versagen bei der Achtung der Menschenrechte und der Bestrebungen des afghanischen Volkes zur Rechenschaft gezogen werden“, fuhr er fort.
Resolution wird von religiösen Organisationen begrüßt
Eine Koalition von Menschenrechtsorganisationen, darunter ADF International, die Weltweite Evangelische Allianz, Christian Solidarity Worldwide, die Weltweite Baptistenallianz, CAP Freedom of Conscience und die Ethics and Religious Liberty Commission, begrüßten den Schritt. Sie hatten sich dafür eingesetzt, dass die katastrophale Lage religiöser Minderheiten und die fehlende Religions- und Glaubensfreiheit in Afghanistan bei den Verhandlungen über den Resolutionsentwurf stärker berücksichtigt werden. Berichten zufolge haben die Christen vor Ort geäußert, dass sie mit dem sicheren Tod rechnen. In Berichten wird von der Hinrichtung von Personen berichtet, die in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Bibelsoftware auf ihren Smartphones angetroffen wurden. Darüber hinaus kündigen die Taliban bereits Pläne an, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen als Sexsklaven nehmen und Jungen zum Dienst als Soldaten zwingen.
Das aktuelle Ergebnis stellt eine deutliche Veränderung gegenüber der letzten Resolution des Menschenrechtsrates zur Lage in Afghanistan dar. Die erste Resolution, die im August verabschiedet wurde, wurde weithin kritisiert, weil sie „zurückhaltend“ sei, die Taliban nicht zur Rechenschaft ziehe und daher „eher eine Beleidigung des afghanischen Volkes als eine Antwort auf die Krise“ darstelle.
„Die bisher unzureichende Reaktion der internationalen Gemeinschaft wird diejenigen, die für solch erschütternde Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nur ermutigen, weiterhin ungestraft zu handeln. Wir hoffen, dass die heute vom Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution einen Wendepunkt für den Schutz der Menschen in Afghanistan darstellt, die allein aufgrund ihres Glaubens ernsthaft bedroht sind“, fügte Mazzoli hinzu.
Zwangsverheiratetes Mädchen äußert sich am Internationalen Tag des Mädchens
- Mädchen aus religiösen Minderheiten in Süd Asien werden durch Zwangsehen zur Abkehr von ihrem Glauben gezwungen
- Menschenrechtsorganisation fordert die pakistanische Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Zwangsheirat und Zwangsbekehrung von Mädchen zu verhindern
- Unterstützer sind aufgerufen, einen offenen Brief zu unterzeichnen, am 11. Oktober etwas Grünes zu tragen und das Foto mit dem Hashtag #EndForcedMarriage zu posten
LAHORE (7. Oktober 2021) – Am 11. Oktober feiern wir den internationalen Tag des Mädchens, doch in Süd Asien fürchten viele Mädchen um ihre Sicherheit. Die 14-jährige Maira ist eines der schätzungsweise 1.000 Mädchen in Pakistan, die jährlich gegen ihren Willen verheiratet werden. Doch Maira konnte ihrem Entführer und „Ehemann“ entkommen. Sie wartet nun versteckt, während ihr Anwaltsteam vor Gericht für die Annullierung ihrer Heiratsurkunde kämpft. Die Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt Mairas Fall und sammelt Unterschriften für einen offenen Brief an den pakistanischen Premierminister Imran Khan. So fordert sie die pakistanische Regierung auf, gegen diese Bedrohung vorzugehen, die insbesondere Mädchen aus religiösen Minderheiten betrifft.
„Ich wurde gewaltsam entführt, gezwungen Dokumente zu unterschreiben, und mir wurde gesagt, dass ich Muslima werden müsse. Außerdem wurde mir gesagt, dass ich jetzt verheiratet bin und nicht zu meinen Eltern zurückkehren darf. Sie drohten damit, meine Eltern zu töten und meiner Familie etwas anzutun. Ich danke Gott, dass Sumera meine Anwältin ist. Ich appelliere an die pakistanische Regierung, diesem Fall Aufmerksamkeit zu schenken und für eine ordnungsgemäße Strafverfolgung zu sorgen”, sagte Maira.
Kampagne #EndForcedMarriage gestartet
Der von ADF International verfasste offene Brief fordert die pakistanische Regierung auf, Meldestellen einzurichten, Minderjährige zu ihren Eltern zurückzubringen und Polizei und Justiz zu schulen, um Mädchen aus religiösen Minderheiten besser zu schützen. Die Menschenrechtsorganisation ruft Unterstützer der Kampagne auf, am 11. Oktober ein Bild von sich in grüner Kleidung mit dem Hashtag #EndForcedMarriage zu posten und den Brief auf EndForcedMarriage.org zu unterschreiben.
„Niemand sollte aufgrund seines Glaubens verfolgt werden. Doch in Süd Asien werden junge christliche Mädchen entführt und durch Zwangsheirat bekehrt. Mairas Fall ist nur ein schockierendes Beispiel von vielen. Wir rufen unsere Unterstützer dazu auf, sich der #EndForcedMarriage-Kampagne anzuschließen und den offenen Brief zu unterschreiben, um maximalen internationalen Druck auf die pakistanischen Behörden auszuüben und um diese Mädchen wissen zu lassen, dass jemand ihre Stimme hört“, so Tehmina Arora, Direktorin der Rechtsabteilung in Asien bei ADF International.
Pakistan muss Mädchen wie Maira schützen
Maira war auf dem Weg zur Schule in ihrer Stadt Faisalabad, als sie entführt wurde. Es gelang ihr, ihrem Entführer zu entkommen, aber nicht bevor sie misshandelt, erpresst und mit einem viel älteren muslimischen Mann zwangsverheiratet wurde. Als Mairas Eltern vor Gericht gingen, um das Sorgerecht wiederzuerlangen, ordnete der Oberste Gerichtshof von Lahore zunächst an, dass sie ihrem Entführer zurückgegeben werden sollte. Während Maira nun versteckt wartet, setzt sich Sumera Shafiq, Partneranwältin von ADF International, für die Annullierung ihrer Heiratsurkunde ein.
Pakistan gilt als einer der gefährlichsten Orte für christliche Mädchen. Mairas Fall unterstreicht das Problem der Zwangsbekehrung durch Heirat. Jedes Jahr betrifft das schätzungsweise 1.000 Mädchen, meist im Alter von 12 bis 15 Jahren, die religiösen Minderheiten in Pakistan angehören.
Diese Praxis wird in der Regel durch Entführung, sexuelle Gewalt und Erpressung durchgeführt. Die lokalen Behörden sind in solchen Fällen häufig mitschuldig. Das Gesetz zur Beschränkung der Kinderheirat legt das Heiratsalter für Mädchen auf 16 Jahre fest. Doch die Gerichte folgen nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Die Opfer wurden bei rechtlichen Anfechtungen meist an ihre Entführer zurückgegeben.
Ein weltweites Problem
Zwangsbekehrung durch Zwangsverheiratung betrifft nicht nur Pakistan. Medien berichten über Mädchen, die von den Taliban in Afghanistan zwangsverheiratet werden. Die Taliban haben auch Pläne veröffentlicht, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen zu Sexsklaven machen. In Norden Nigerias sind viele christliche Mädchen von Zwangsheiraten und Zwangsbekehrung zum Islam betroffen. Im Nordwesten Nigerias liegt das durchschnittliche Heiratsalter bei nur 15 Jahren, und die Mädchen haben in der Regel kein Mitspracherecht. Laut UN Women wurden weltweit etwa 700 Millionen Mädchen vor ihrem achtzehnten Geburtstag verheiratet. In Entwicklungsländern wird jedes dritte Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet, und jedes neunte Mädchen wird verheiratete, bevor sie 15 Jahre alt wird.
„Die pakistanische Regierung muss mehr tun, um solche extremen Verletzungen der Grundrechte im Lande zu verhindern. Mairas Fall ist ein viel zu häufiges Beispiel für dieses Problem, mit dem insbesondere religiöse Minderheiten in Pakistan konfrontiert sind. Es darf nicht länger unbemerkt bleiben. Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und auszuleben, ohne Gewalt befürchten zu müssen. Alle Staaten müssen sicherstellen, dass ihre Gesetze und ihre Politik im Einklang mit ihren Verpflichtungen zum Schutz der Religionsfreiheit nach internationalem Recht stehen“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International.
UN warnt: „Fast hilflose“ Reaktion der internationalen Gemeinschaft ermutigt die Verantwortlichen zu Gräueltaten in Afghanistan
- Internationale Institutionen sehen sich einer Gegenreaktion wegen „unzureichender Reaktion“ auf Rechtsverletzungen gegenüber; Zivilgesellschaft fordert konkrete Maßnahmen
- Menschenrechtsexperten warnen vor Christen, die vor dem „sicheren Tod“ fliehen, wobei diejenigen besonders gefährdet sind, die zu Unrecht der Apostasie vom Islam „schuldig“ gesprochen wurden
GENF (27. September 2021) – Mehr als sechs Wochen nach der raschen Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fordern zivilgesellschaftliche Gruppen die Staaten immer noch auf, entschlossene Maßnahmen zum Schutz gefährdeter religiöser Minderheiten zu ergreifen, deren Leben allein aufgrund ihres Glaubens ernsthaft bedroht ist. In einer an den UN-Menschenrechtsrat in Genf gerichteten Erklärung wies ADF International auf die „unzureichende Reaktion“ der internationalen Gemeinschaft hin:
„Frauen und Mädchen wurden unmittelbar ihrer grundlegendsten Rechte beraubt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt, während Angehörige religiöser Minderheiten gezwungen waren, vor dem sicheren Tod zu fliehen oder sich schlimmstenfalls in abgelegenen Gebieten des Landes zu verstecken – gestrandet und ohne Hoffnung auf Rettung. Vor diesem Hintergrund wird die Beinahe-Hilflosigkeit der internationalen Gemeinschaft diejenigen, die für diese erschütternden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, nur ermutigen, weiterhin ungestraft zu handeln“, sagte Giorgio Mazzoli, Vertreter der ADF International bei den Vereinten Nationen in Genf.
In dieser Woche fordern religiöse Organisationen wie ADF International, die Weltweite Evangelische Allianz, Christian Solidarity Worldwide, die World Baptist Alliance, CAP Freedom of Conscience und die Ethics and Religious Freedom Commission konkrete Schritte zur Bekämpfung der anhaltenden Gräueltaten.
UN-Menschenrechtsrat soll einen speziellen Überwachungsmechanismus einrichten
In Afghanistan haben Christen vor Ort erklärt, dass sie mit dem sicheren Tod rechnen. Berichten zufolge wurden Personen hingerichtet, die in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Bibelsoftware auf ihrem Smartphone gefunden wurden. Darüber hinaus kündigen die Taliban bereits Pläne an, „die Unwissenheit der Irreligion auszurotten“, indem sie nicht-muslimische Frauen und Mädchen als Sexsklaven entführen und Jungen zwingen, als Soldaten zu dienen.
Der UN-Menschenrechtsrat wurde bereits im vergangenen Monat von einer Reihe von Akteuren der Zivilgesellschaft kritisiert, weil er eine Resolution verabschiedet hatte, die als „verhalten“ bezeichnet wurde, da sie die Taliban nicht zur Rechenschaft ziehe und daher „eher eine Beleidigung des afghanischen Volkes als eine Antwort auf die Krise“ darstelle.
Menschenrechtsgruppen haben den Rat aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, u.a. durch die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen – insbesondere gegenüber gefährdeten Personen, einschließlich religiöser Minderheiten. Die Dokumentation ist ein wichtiges Instrument, um einen Prozess der Rechenschaftspflicht zu etablieren.
„Es ist unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft alle diplomatischen, politischen und anderen geeigneten Mittel einsetzt, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die tatsächliche Kontrolle ausüben, in vollem Umfang für ihr Versagen bei der Achtung der Menschenrechte und der Bestrebungen des afghanischen Volkes zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte Mazzoli.
„ADF International bekräftigt die Notwendigkeit, dass der Menschenrechtsrat Gewalt gegen Personen aufgrund ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit formell verurteilt, dass die Achtung der Religions- und Glaubensfreiheit zu den Voraussetzungen für das Engagement der internationalen Gemeinschaft gegenüber der gegenwärtigen und zukünftigen Führung Afghanistans gehören muss. Auch betont ADF, dass unverzüglich ein spezieller Mechanismus zur Überwachung der Menschenrechtssituation in Afghanistan eingerichtet werden muss, der sich insbesondere auf die Menschenrechte von gefährdeten Personen, einschließlich der Angehörigen religiöser Minderheiten, konzentriert“, fügte er hinzu.
EU steht unter Druck, gegen religiöse Verfolgung vorzugehen
Anfang des Monats nahm das Europäische Parlament eine Resolution an, in der die Gewalt der Taliban in Afghanistan verurteilt und Unterstützung für die am meisten gefährdeten Gruppen gefordert wird. Die Resolution beschreibt die „sich entfaltende humanitäre Katastrophe“ und hebt die „Verfolgung“ von Frauen und Mädchen durch die Taliban sowie die „schwere Diskriminierung“ ethnischer und religiöser Minderheiten hervor, wobei die schiitischen Hazaras besonders erwähnt werden.
Carlo Fidanza, MdEP, Co-Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments für Religions- und Glaubensfreiheit, kritisierte, dass das Parlament die besondere Gefahr, der afghanische Christen ausgesetzt sind, nicht anerkennt:
„Diese Resolution zeigt einmal mehr die schuldhafte Unaufmerksamkeit Europas, nicht nur gegenüber afghanischen Christen – die in dem Text völlig ignoriert werden – sondern gegenüber Christen im Allgemeinen. Wie ich bereits bei der Ablehnung der Einführung eines Europäischen Tages der Religionsfreiheit gesagt habe, ist es besorgniserregend, dass es nun als normal angesehen wird, über die Tragödie der verfolgten Christen zu schweigen“, so der Co-Vorsitzende.
Fidanza gab auch zu bedenken, dass das Versäumnis, den Glauben in solchen Situationen in den Mittelpunkt zu stellen, „die Politik dazu verleiten kann, gegenüber Regimen, die täglich gegen die Religionsfreiheit verstoßen, zu zaghaft zu sein“.
Social-Media-Star klagt vor Gericht gegen Zensur-Urteil
„Ich hatte das Gefühl, dass es jeden Moment an der Tür klopfen könnte, ich sie öffnen würde und die Polizei mich verhaften würde“, erinnert sich Kika. Ich vergoss viele Tränen. Und das alles wegen eines YouTube-Videos?“, schreibt Sofia Hörder in Christian Today.Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.
Bilder zur freien Verwendung in Print oder Online, aber nur im Zusammenhang mit diesem Beitrag.
Afghanistan: Religiöse Minderheiten „extrem gefährdet, Ziel tödlicher Gewalt zu werden“
- UN: Menschenrechtsexperten fordern Regierungen zu entschlossenem, koordiniertem Handeln auf
Das folgende Zitat zur Situation der religiösen Minderheiten in Afghanistan stammt von Giorgio Mazzoli, Rechtsreferent bei den Vereinten Nationen für ADF International in Genf. Er gab am 24. August 2021 auf der 31. Sondersitzung des Menschenrechtsrates eine mündliche Erklärung über die ernsten Menschenrechtsprobleme und die Situation in Afghanistan ab:
„ADF International ist zutiefst besorgt über die sich schnell verschlechternde Sicherheits- und Menschenrechtslage in Afghanistan. Die düsteren Aussichten auf Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, verschärft durch eine sich zuspitzende humanitäre Krise, zwingen Tausende von afghanischen Männern, Frauen und Kindern dazu, innerhalb des Landes zu fliehen, und zwingen viele weitere, vor Verfolgung und Unterdrückung zu fliehen.
Die sich entwickelnde Situation vor Ort erfordert eine sofortige, robuste und koordinierte Reaktion der internationalen Gemeinschaft, wobei die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten als absolute Voraussetzung für einen glaubwürdigen Friedens- und Versöhnungsprozess angesehen wird.
ADF International möchte die Aufmerksamkeit des Rates auf die schreckliche Notlage der religiösen Minderheiten in Afghanistan lenken, die bereits seit Jahrzehnten in einem feindlichen rechtlichen und sozialen Umfeld leben und nun extrem gefährdet sind, Ziel tödlicher Gewalt zu werden. Unter ihnen befinden sich schätzungsweise zehntausend Christen, von denen sich viele „schuldig“ gemacht haben, vom Islam zu konvertieren – ein Verbrechen, das nach der Scharia mit dem Tod bestraft wird. Angesichts der beunruhigenden Berichte über Tötungen, Schikanen und Einschüchterungen fordern wir die Staaten und die internationale Gemeinschaft dringend auf, diesen verfolgten Minderheiten größte Aufmerksamkeit zu schenken und die Bedingungen für ihre rasche und sichere Ausreise aus dem Land zu gewährleisten – unabhängig davon, ob sie über gültige Reisedokumente verfügen.
Auch wenn wir die Bemühungen um die Evakuierung und Neuansiedlung gefährdeter Personen begrüßen und alle Parteien auffordern, ihre sichere Ausreise aus dem Land zu gewährleisten, schließen wir uns dem Aufruf an die Regierungen an, Abschiebungen nach Afghanistan vorübergehend auszusetzen und die Anträge abgelehnter afghanischer Asylbewerber, die aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Überzeugungen Verfolgung befürchten, erneut zu prüfen.
Todesstrafe aufgehoben: Asyl für pakistanische Christen
- Christliches pakistanisches Ehepaar findet Zuflucht in Europa nach Blasphemie Freispruch
- Pakistans Blasphemiegesetze bedrohen weiterhin die Religionsfreiheit
PUNJAB (11. August 2021) – Diese Woche ist ein pakistanisches christliches Ehepaar, das sieben Jahre lang wegen einer falschen Blasphemie-Anklagen im Todestrakt saß, sicher in Europa* angekommen. Das Oberste Gericht in Lahore hatte das Todesurteil gegen das katholische Ehepaar am 3. Juni aufgehoben. Ein Sitzungsgericht hatte Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel im Jahr 2014 wegen Blasphemie zum Tod verurteilt. Die Eltern von vier Kindern sahen sich mit Morddrohungen konfrontiert, nachdem die Nachricht von ihrem Freispruch bekannt wurde.
“Wir freuen uns, dass Shagufta und Shafqat endlich freigelassen wurden und nun an einem sicheren Ort sind. Traurigerweise ist ihr Fall kein Einzelfall, sondern ein allzu häufiges Beispiel für die Bedrängnis, die viele Christen und andere religiöse Minderheiten in Pakistan erleben. Obwohl das Recht auf Religionsfreiheit durch die pakistanische Verfassung geschützt ist, sehen sich viele mit Verfolgung und der Verweigerung ihrer Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit konfrontiert”, sagte Tehmina Arora, Leiterin der Rechtsabteilung in Asien für ADF International, eine Menschenrechtsorganisation, die das Paar unterstützt.
„Wir sind sehr erleichtert, endlich frei zu sein. Die letzten acht Jahre waren unglaublich hart, aber wir freuen uns jetzt wieder mit unseren Kindern vereint zu sein. Wir sind sehr dankbar, dass uns so viele Menschen, insbesondere die Teams von ADF International und der Jubilee Campaign, geholfen haben endlich in Sicherheit zu sein. Hoffentlich werden die Blasphemie-Gesetze in Pakistan bald abgeschafft, damit andere nicht das gleiche Schicksal wie Shagufta und ich erleiden müssen“**, sagte Shafqat Emmanuel im Namen der Familie.
Todesurteil wegen Blasphemie-Vorwürfen
Das Ehepaar hatte mit seinen vier Kindern auf einem Missionsgelände der Gojra-Kirche im pakistanischen Punjab in Armut gelebt. Am 18. Juni 2013 wurden angeblich blasphemische Textnachrichten von einem Mobiltelefon, das auf Shaguftas Namen registriert gewesen sein soll, an einen Kleriker und einen Anwalt geschickt. Shagufta und ihr Ehemann Shafqat wurden am 21. Juli 2013 verhaftet und wegen Blasphemie angeklagt. Das Paar kann weder lesen noch schreiben. Sie waren daher nicht in der Lage die Textnachrichten zu schreiben. Es ist unklar, wer die Nachrichten verschickt hat und aus welchem Grund.
Auf Blasphemie steht in Pakistan die Todesstrafe. Obwohl noch niemand formell dafür hingerichtet wurde, sind mehrere Christen nach ihrem Freispruch von gewalttätigen Gruppen getötet worden, Shafqat war gefoltert worden, um ein falsches Geständnis abzulegen. Sie schlugen ihn und drohten, Shagufta auszuziehen und sie nackt durch die Stadt gehen zu lassen. Ein Sitzungsgericht verurteilte Shagufta und Shafqat zum Tod. Sie legten Berufung beim Obersten Gericht in Lahore ein, welches sie Anfang Juni freigesprochen hat.
Lebensgefahr trotz Freispruch
Der Anwalt des Paares, Saif Ul Malook, betonte die Probleme im Zusammenhang mit Blasphemie- Anschuldigungen, selbst bei Fällen, die schließlich mit einem Freispruch enden, und sagte:
“Shagufta und Shafqat sind unglaublich erleichtert, dass sie endlich von diesen unbegründeten Blasphemie-Anklagen freigesprochen wurden. Sie haben unter den vielen Verzögerungen bei der Anhörung ihrer Berufung sehr gelitten. Diese Fälle sind aufgrund der Sicherheitsbedenken sehr schwierig zu verhandeln. Es besteht eine echte Bedrohung für das Leben der Mandanten und der Anwälte.”
In den Fußstapfen von Asia Bibi
Shagufta war im selben Gefängnis wie Asia Bibi inhaftiert. In einem Fall, der weltweit Schlagzeilen machte, wurde Bibi der Blasphemie beschuldigt. Acht Jahre lang wurde sie in einer Todeszelle festgehalten, bis sie 2018 freigesprochen wurde. Ihr Fall dient als bekanntes Beispiel für die aktuelle Bedrohung religiöser Minderheiten in der Region. Nach ihrem Freispruch kam es in ganz Pakistan zu gewalttätigen Demonstrationen, bei denen ihr Leben bedroht wurde. Sie war gezwungen aus dem Land zu fliehen.
„Blasphemiegesetze verstoßen gegen internationales Recht. Wie viele Menschen müssen noch das gleiche Schicksal wie Asia Bibi und Shagufta und Shafqat erleiden, bis diese Regeln endlich abgeschafft werden? Alle Menschen haben das Recht, ihren Glauben frei zu wählen und auszuleben. Wir fordern daher Regierungen auf, dieses Recht zu schützen. Blasphemiegesetze sollten in keinem Land der Welt mehr geduldet werden,” sagte Paul Coleman, Geschäftsführer und Leitender Anwalt von ADF International.
* Aufgrund von Sicherheitsbedenken bleibt ihr Asylland ungenannt. **übersetzt
Die Fotos dürfen im Zusammenhang mit dieser Meldung online und in Print veröffentlicht werden. (Copyright: ADF International; Fotos der Familie: privat)
Lasst uns beten: Klage in Uganda zur Aufhebung der „drakonischen“ COVID-19-Kirchschließungen eingereicht
- Glaubensvertreter aus christlichen und muslimischen Gemeinschaften gehen gerichtlich gegen die von der Regierung verhängte Schließung von Kirchen und Gebetsstätten vor
- Der Fall spiegelt den weltweiten Trend wider, dass die Beschränkungen hinsichtlich Covid-19 Menschen mit einem bestimmten Glauben diskriminieren
KAMPALA (05. AUGUST 2021) – Eine Kirche in Kampala und ein Vertreter der muslimischen Gemeinde haben rechtliche Schritte gegen das von der ugandischen Regierung verhängte Verbot öffentlicher Gottesdienste eingeleitet, nachdem am Freitag neue nationale Abriegelungsmaßnahmen angekündigt worden waren. Nach den neuen Vorschriften dürfen Einkaufszentren, Spielhallen und Geschäftszentren geöffnet werden, und die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu 50 % ausgelastet. Der Besuch eines Gotteshauses ist jedoch gänzlich untersagt.
„Als gläubige Frau ist es schwierig zu sehen, dass meiner Gemeinschaft der Zugang zu öffentlichen Gottesdiensten verwehrt wird – und das zu einer Zeit, in der wir sie am meisten brauchen. In dieser für unser Land schwierigen Zeit muss die Regierung daran denken, dass wir nicht nur körperliche, sondern auch geistige Bedürfnisse haben. Ich freue mich, dass ich mit meiner Kirche und mit Unterstützung von ADF International gegen diese unverhältnismäßige, unnötige und drakonische Einschränkung der Religionsfreiheit vorgehen kann“, sagte Agnes Namaganda, ein Mitglied der christlichen Gemeinschaft, die die Klage unterstützt.
„Für gläubige Menschen ist die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten so wichtig wie die Einnahme von Nahrung und Wasser. Nach den derzeitigen Vorschriften können diejenigen, die einkaufen wollen, das Einkaufszentrum besuchen, und diejenigen, die essen gehen wollen, können in ein Restaurant gehen. Aber es gibt keinen Ort der Anbetung für diejenigen, die ihre Religion ausüben wollen. Warum werden Menschen, die einen Glauben haben, als ansteckender behandelt als andere? Natürlich ist es in dieser Zeit äußerst wichtig, die Sicherheit in unseren Gemeinden zu gewährleisten. Dies kann und muss unter Wahrung des Rechts, sich zum Gottesdienst zu versammeln, geschehen“, fügte Imaam Bbaale Muhammed hinzu, der sich ebenfalls der Klage gegen das Verbot des Gottesdienstes durch die Regierung angeschlossen hat.
Diskriminierende Maßnahmen während der gesamten Pandemie
Die am 30. Juli angekündigten Beschränkungen für Gottesdienste sollen mindestens 60 Tage dauern, danach wird eine neue Überprüfung eingeleitet. Die Einschränkungen folgen auf eine einjährige diskriminierende Behandlung von Glaubensgemeinschaften, erklärten die Kläger.
„Die Religions- und Glaubensfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Die Freiheit, seinen Glauben in öffentlichen Gottesdiensten zu bekunden, ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Rechts, das durch ugandisches Recht und internationale Verträge geschützt ist. Dieses Recht sollte nur insoweit eingeschränkt werden, als dies aus einem legitimen, verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Grund erforderlich ist. In mehreren Fällen in Europa, in den USA und in Lateinamerika haben wir gesehen, dass ähnliche pauschale Verbote öffentlicher Gottesdienste für rechtswidrig erklärt wurden“, sagte Sean Nelson, Rechtsberater für Religionsfreiheit, für ADF International.
Nach einer Lockerung der früheren Schließungsmaßnahmen im Juni 2020 durften die Gotteshäuser nicht zusammen mit anderen ähnlichen öffentlichen Einrichtungen wieder öffnen, sondern mussten weitere zwei Monate warten, bis weitere Konsultationen zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Interreligiösen Rat stattfinden konnten.
Als die Türen von Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen religiösen Gebäuden im August 2020 endlich wieder geöffnet werden durften, mussten sie sich an staatlich erzwungene Standardarbeitsanweisungen halten, die weitaus schwieriger waren als die für normale öffentliche Orte oder Geschäftsräume. Religiöse Gruppen mussten bei jedem Gottesdienst die Anwesenheit von geschultem medizinischem Personal sicherstellen. Zudem mussten Sicherheitskräfte dafür sorgen, dass die Gläubigen ausreichend Abstand hielten, wenn sie in der Schlange standen, um beim Betreten ihre Temperatur messen zu lassen.
„Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum eine große, geräumige Kirche geschlossen werden muss, während Einkaufszentren und Spielhallen geöffnet sind. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Glaubensgemeinschaften das ganze Jahr über höhere betriebliche Hürden zu überwinden hatten als Handelseinrichtungen. Menschen verschiedener Glaubensrichtungen setzen sich jetzt dafür ein, dass ihre Rechte in Uganda geschützt werden. Die Regierung muss Wege finden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und gleichzeitig das Recht zu wahren, den eigenen Glauben in Gemeinschaft mit anderen zu leben“, so Nelson weiter.
Ein globaler Trend: Unverhältnismäßige Verbote von Gottesdiensten werden für „unrechtmäßig“ erklärt
Die Menschenrechtsgruppe ADF International hat ähnliche Klagen gegen pauschale Verbote von Gottesdiensten in ganz Europa und in Lateinamerika unterstützt.
Im März befand das oberste schottische Zivilgericht, dass ein pauschales Verbot öffentlicher Gottesdienste rechtswidrig ist. Die Anfechtung wurde von 27 Religionsführern und einem Glasgower Priester, Canon Tom White, erfolgreich eingereicht. In der schottischen Entscheidung wurde bekräftigt, dass Einschränkungen der Grundfreiheiten notwendig und verhältnismäßig sein müssen. Im November 2020 hatten die leitenden medizinischen und wissenschaftlichen Berater von Westminster eingeräumt, dass die Beweise für Kirchenschließungen bestenfalls „anekdotisch“ seien und „nicht auf wissenschaftlichen Fakten beruhen“.
Einen Tag nach dem schottischen Urteil im März entschied der chilenische Oberste Gerichtshof einstimmig, dass die COVID-19-Beschränkungen in diskriminierender Weise auf Gläubige in Chile angewandt wurden. In dem wegweisenden Urteil wurde anerkannt, dass die Religionsfreiheit ein Menschenrecht ist, das nicht einfach ausgesetzt werden kann.
Ein Gerichtsverfahren läuft derzeit in Irland, wo fast ein Jahr lang gläubige Menschen für die Teilnahme an öffentlichen Gottesdiensten kriminalisiert wurden. Wer sein Haus verließ, um einen Gottesdienst zu besuchen, konnte mit einer Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.letusworship.global/ireland.
Biden ernennt neuen US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit
- Präsident Biden hat die Ernennung von Rashad Hussain zum US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit bekannt gegeben.
WASHINGTON D.C. (31 Juli 2021) Präsident Biden hat die Ernennung von Rashad Hussain zum US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit bekannt gegeben. Die Ernennung erfolgt sechs Monate nach dem Amtsantritt der Regierung Biden. Das Amt wurde zuvor von Sam Brownback bekleidet und spielt eine wichtige Rolle bei den weltweiten Bemühungen um die Religionsfreiheit.
„Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das alle Länder zu schützen haben“, sagte Kelsey Zorzi, Director of Advocacy for Global Religious Freedom: „Die rechtzeitige Ernennung des IRF-Botschafters durch den Präsidenten ist ein Signal dafür, dass die Vereinigten Staaten ihrer Verpflichtung, die Religionsfreiheit weltweit zu schützen, nachkommen wollen. Wir loben Präsident Biden für die rasche Besetzung des Postens und fordern die Regierung auf, die internationale Religionsfreiheit weiterhin zur Priorität zu machen.“
Erster Muslim, der für diese Position nominiert wurde
Rashad Hussain war zuvor Sondergesandter der Organisation für Islamische Zusammenarbeit unter Präsident Barack Obama sowie Sondergesandter für strategische Kommunikation zur Terrorismusbekämpfung. Er ist der erste Muslim, der für das Amt des Botschafters für internationale Religionsfreiheit nominiert wurde. Als Sondergesandter der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) kämpfte er gegen Blasphemie und Gesetze zur Verunglimpfung der Religion.
Der Posten des Sonderbotschafters wurde 1998 mit dem Gesetz zur internationalen Religionsfreiheit eingeführt und es wurde ein Büro für internationale Religionsfreiheit im Außenministerium eingerichtet. Der Botschafter für internationale Religionsfreiheit ist Hauptberater des Präsidenten und des Außenministers in Angelegenheiten, die die Religionsfreiheit im Ausland betreffen.
Weitere Ernennungen zum Schutz der Religionsfreiheit
Neben dem Posten des Botschafters gab der Präsident eine Reihe weiterer Ernennungen für Aufgaben der Religionsfreiheit bekannt: So ist Deborah Lipstadt Sonderbeauftragte für die Überwachung und Bekämpfung des Antisemitismus. Khizr Khan und Sharon Kleinbaum sind Mitglieder der Kommission der Vereinigten Staaten für internationale Religionsfreiheit (USCIRF). Nadine Maenza, Vorsitzende der USCIRF, erklärte: „Die Verletzung der Religionsfreiheit stellt weiterhin eine allgegenwärtige Bedrohung für unsere nationale Sicherheit und die globale Stabilität dar. Der US-Botschafter für internationale Religionsfreiheit und der Sonderbeauftragte spielen eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der USA, dieser Bedrohung entgegenzuwirken.“