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Aviso: Urteil wegen Anklage gegen finnische Spitzenpolitikerin für Bibel-Tweet morgen (14. November) erwartet 

  • Prozess gegen Parlamentarierin Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola hatte weltweit Aufsehen erregt.
  • Räsänen, ihr Anwaltsteam und der Bischof stehen nach dem Urteil auf einer von ADF International veranstalteten Pressekonferenz am 14. November um 15:30 Uhr MEZ zur Verfügung. 

HELSINKI (13. November 2023) – Das Berufungsgericht Helsinki urteilt morgen, dem 14. November 2023, im Fall gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola. Beide standen wegen ihrer christlich geprägten Aussagen zu Ehe und Sexualität Ende August und Anfang September vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen „Hassrede“ vor. Die Gerichtsverhandlung im August fand vor dem Berufungsgericht statt, nachdem die Staatsanwaltschaft in Berufung ging als Räsänen im März 2022 vom Bezirksgericht einstimmig freigesprochen wurde.  

Räsänen, finnische Parlamentarierin und ehemalige Innenministerin, hatte ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik 2019 in einem Tweet und einer Radiodiskussion sowie einem kirchlichen Büchlein von 2004 geäußert. Bischof Pohjola ist wegen der Veröffentlichung von Räsänens Büchlein angeklagt. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Lage der Meinungsfreiheit in Finnland und Europa zum Ausdruck. 

„In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen friedlich und ohne Angst vor Strafverfolgung zu teilen. Das ist die Grundlage einer freien und demokratischen Gesellschaft. Wir hoffen, dass das Berufungsgericht in Helsinki diese Grundfreiheit aufrechterhalten wird, indem es den Freispruch von Räsänen durch das Bezirksgericht im vergangenen Jahr bestätigt. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‚Hassreden‘-Gesetze unterdrückt wichtige öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar“, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, der Teil von Räsänens Verteidigungsteam ist.  

Pressekonferenz  

ADF International hält am Dienstag, den 14. November um 15:30 Uhr MEZ eine Pressekonferenz ab. Dr. Päivi Räsänen, Bischof Juhana Pohjola und Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, stehen nach Statements für Fragen zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich über den folgenden Link: https://events.teams.microsoft.com/event/a321a26c-bd5d-4250-ad37-fa32a8d4f876@c88562dc-cf95-4155-b379-dd3ef818d3ff 

Im Aufsehenerregenden Prozess griff die Staatsanwältin zentrale christliche Inhalte an. Außerdem verhörte sie Räsänen und den Bischof zu theologischen Fragestellungen und ihrem persönlichen Glauben. In ihrem eröffnenden Statement meinte die finnische Staatsanwältin Anu Mantila, dass „man die Bibel zitieren kann, aber Räsänens Interpretation und Meinung dazu kriminell“ seien. 

„Würde sie ihren Glauben widerrufen?“  

Im Kreuzverhör fragte die Staatsanwaltschaft mehrmals, ob Räsänen ihre Aussagen im Büchlein mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf er sie“ widerrufen würde.  

„Im Kern des Verhörs stand die Frage: Würde sie ihren Glauben widerrufen? Die Antwort war nein – sie wollte ihren Glauben nicht verleugnen. Das Kreuzverhör erinnerte stark an eine Untersuchung wegen Häresie; sie hatte offenbar gegen die neuen Dogmen des Zeitgeistes verstoßen,“ meinte Coleman, Autor des Buches „Zensiert: Wie europäische „Hassrede“ – Gesetze die Meinungsfreiheit bedrohen“.  

Hintergrund und Motivation von Räsänens Aussagen waren für die Staatsanwältin irrelevant: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Räsänen hätte wissen müssen, – so die Staatsanwältin – dass ihre Worte gegenüber gewissen Menschen beleidigend sein könnten. Deswegen hätte sie von den Aussagen absehen müssen.  

Anklage für einen Tweet 

Im Juni 2019 begann die Polizei gegen Räsänen zu ermitteln. Als aktives Mitglied der Evangelisch—Lutherischen Kirche Finnlands wandte sie sich über Twitter an die Kirchenleitung und hinterfragte in einem Tweet die offizielle Unterstützung des LGBT Events ‚Pride 2019‘ durch die Kirche. Dazu postete sie ein Bild mit Versen aus dem neutestamentlichen Römerbrief. Dem Tweet folgten Ermittlungen, die sich bis auf das Büchlein erstreckten, die Räsänen vor fast 20 Jahren geschrieben hatte. 

Räsänen wurde über mehrere Monate hinweg insgesamt 13 Stunden von der Polizei verhört. Im April 2021 erhob die finnische Generalstaatsanwältin eine Anklage mit drei separaten Anklagepunkten gegen Räsänen. In zwei der drei Anklagepunkte hatte die Polizei zuvor empfohlen die Strafverfolgung nicht fortzusetzen. Räsänens Aussagen hatten weder die Richtlinien von Twitter noch die des Radiosenders verletzt und blieben deswegen auf diesen Plattformen zugänglich. 

Räsänen ist seit 1995 Abgeordnete des finnischen Parlaments. Von 2004 bis 2015 war sie die Parteivorsitzende der finnischen Christdemokraten und zwischen 2011 und 2015 Innenministerin Finnlands. In dieser Zeit war sie unter anderem für Kirchenangelegenheiten zuständig. 

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