Berlin court undermines freedom of conscience in „morning-after pill“ judgment 

  • Pharmacist acquitted for declining to sell morning-after pill for reasons of conscience; but Court fails to uphold conscience rights. 
  • Court ruling suggest that pharmacists who conscientiously object to sale of certain drugs must give up the profession.  
  • ADF International has been supporting pharmacist Andreas Kersten for six years – “Violation of freedom of conscience.”  

Berlin (03 July 2024) – The Higher Administrative Court (Oberverwaltungsgericht) of Berlin-Brandenburg has acquitted pharmacist Andreas Kersten of the charge of breach of professional duty, dismissing an appeal by the Berlin Chamber of Pharmacists. The Chamber has been ordered to cover Mr Kersten’s legal fees. While ruling in favour of Kersten, the Court failed to uphold the freedom of conscience of pharmacists in Berlin. 

Kersten was charged in 2018 when he exercised his freedom of conscience to refrain from selling a potentially abortifacient drug, the “morning-after pill,” in his pharmacy. The Court held that Kersten was relying on a letter from the federal Ministry for Health, which stated that pharmacists may exercise their conscience in such situations. According to the Court, he had no reason at the time to seek more legal information, resulting in his acquittal. 

“Even though I have been acquitted, I am dismayed by the reasoning rejecting our freedom of conscience. Now pharmacists could be forced to give up their beloved profession simply for staying true to their convictions."

However, in the oral judgment (a written judgment will follow), the presiding judge explained that the duty to provide drugs (including the morning-after-pill) overrides the freedom of conscience – a stance at odds with international human rights law protecting conscience. He noted that a pharmacist who could not reconcile the dispensing of certain drugs with his conscience would have to give up his profession. 

„I am relieved that the Court has rejected the sanction demanded by the Chamber of Pharmacists against me. I became a pharmacist to promote health, even to save lives. I cannot reconcile selling the so-called ‘morning-after pill’ with my conscience because of the potential to end a human life, however early. The first instance court initially backed my stance, finding no fault in my conscientious objection. But even though I have been acquitted, I am dismayed by the reasoning broadly rejecting our freedom of conscience. Now pharmacists could be forced to give up their beloved profession simply for staying true to their convictions,” said pharmacist Andreas Kersten after the judgment was handed down. 

Background: Charges for exercising conscientious objection  

Since 2018, the Berlin Chamber of Pharmacists has been pursuing professional proceedings against pharmacist and (then) owner of the Undine pharmacy, Andreas Kersten. He had declined to stock and sell the „morning-after pill“ for reasons of conscience. The Berlin Administrative Court’s chamber for Healthcare Professional Claims ruled in Kersten’s favour in November 2019.   

At the time, the court held that pharmacists could invoke their freedom of conscience. However, the Chamber of Pharmacists appealed against the judgment, resulting in Kersten’s protracted wait for justice. 

Freedom of conscience in jeopardy 

On 26 June 2024, the higher court upheld Kersten’s acquittal in this specific case. It dismissed the Chamber of Pharmacists‘ appeal in its entirety and ordered it to pay the costs of the proceedings.  

After more than five years of legal uncertainty, it is now clear that Andreas Kersten did not culpably breach his professional duties. We welcome this finding. However, the reasoning behind the judgment is egregious. In the oral judgment, the Court stated that pharmacists will have to choose between their convictions and their profession in the future, at least in Berlin,“ said Dr Felix Böllmann, Director of European Advocacy for ADF International, which has supported Kersten’s case for six years. 

Böllmann continued: „The Berlin Higher Administrative Court’s reasoning is in direct contradiction to international law. Fundamental freedoms must be effectively guaranteed, not just on paper. But the Court’s reasoning contravenes freedom of conscience. It is entirely inappropriate for the Court to argue that someone must exit their profession for choosing to exercise their freedom of conscience – this is an argument the European Court of Human Rights rightly rejected years ago. 

„Morning-after pill“: abortifacient effect 

In addition to other side effects, the morning-after pill has a potential abortifacient effect.

No one should be forced to take an action that clearly contradicts their conscience – especially when it comes to life and death. Any pharmacist or doctor who experiences coercion because of this is welcome to reach out to our team. Together we can defend freedom of conscience. A free state committed to basic human rights should never allow what amounts to a professional ban on the grounds of conscience,“ Böllmann concluded.  

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Berliner Gericht höhlt Gewissensfreiheit für Apotheker in “Pille danach”-Urteil aus

  • Apotheker war vor Gericht, weil er aus Gewissensgründen „Pille danach“ nicht verkaufte. Die Apothekerkammer beschuldigte ihn 2018 eines Berufsvergehens und argumentierte, dass das Präparat zur „Grundversorgung“ gehöre. 
  • Mündliches Urteil: Apotheker, die den Verkauf nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, müssen den Beruf aufgeben.
  • ADF International unterstützt den Apotheker seit sechs Jahren im wichtigsten Präzedenzfall zur Gewissensfreiheit in Deutschland 

Berlin (28. Juni 2024) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Woche in einem hoch ambivalenten Urteil einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat es aber die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt.  

In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten und die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben. 

“Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben."

„Ich bin sehr erleichtert, dass das Gericht die von der Apothekerkammer gegen mich beantragte Sanktion abgelehnt hat. Ich bin Apotheker geworden, um die Gesundheit von Menschen zu fördern, sogar Leben zu retten. Die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise abtreibende Wirkung hat. Das Gericht hat sich hinter meine Haltung gestellt. Es fand kein Verschulden in meiner Weigerung aus Gewissensgründen. Bestürzt hat mich aber die Begründung. Jetzt werden Apotheker es schwerer haben und könnten sich aus Gewissensgründen gezwungen sehen, ihren geliebten Beruf aufzugeben, “ so der Apotheker Andreas Kersten nach der Urteilsverkündigung. 

Hintergrund: Anklage gegen gewissenhaften Apotheker 

Seit 2018 betrieb die Apothekerkammer Berlin ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Pharmazeuten und (damaligen) Inhaber der Undine-Apotheke Andreas Kersten. Er hatte sich aus Gewissensgründen stets geweigert, die sogenannte „Pille danach“ vorrätig zu haben und zu verkaufen. Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin gab Kersten daraufhin im November 2019 recht.   

Das Gericht hielt damals fest, dass Apotheker sich auf die Gewissensfreiheit berufen können. Die Apothekerkammer legte aber Berufung gegen das Urteil ein und Kersten musste seitdem auf seinen Berufungsprozess warten. Schon der lange Prozess wurde für ihn zur Strafe. 

Gewonnen und doch verloren 

Formell sprach das Gericht Andreas Kersten am 26.06.2024 im konkreten Fall vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei. Es wies die Berufung der Apothekerkammer vollumfänglich zurück und erlegte ihr die Verfahrenskosten auf.  

Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über 5 Jahren Unsicherheit ist jetzt klar, dass Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns. Skandalös ist aber die Begründung des Urteils. Das Gericht führte zunächst nur mündlich aus, dass sich Apotheker zukünftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssen. Wir werden die Begründung genau prüfen,“ sagte Dr. Felix Böllmann, der Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International nach der Urteilsverkündung. ADF International unterstützte Kerstens Fall seit sechs Jahren als wichtigen Präzedenzfall in Deutschland. 

Böllmann weiter: „Das Oberverwaltungsgericht Berlin setzt sich mit seiner Argumentation in direkten Widerspruch zum internationalen Recht. Grundrechte müssen effektiv garantiert werden, nicht nur auf dem Papier. Aber die Argumentation des Gerichts lässt der Gewissensfreiheit keinen Raum. Gewissenskonflikte müssen im Rechtsstaat, der sowohl Gewissens-, als auch Berufsfreiheit garantiert, anders als durch einen Berufswechsel gelöst werden.“ 

Die Begründung des Gerichts wirkt auch im Hinblick auf die offizielle Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer „Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva (‚Pille danach‘)“ fragwürdig. Darin werden dem Apotheker umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt – zur Sicherstellung der richtigen Anwendung und damit zum Schutz der Bevölkerung.  

Zu den umfassenden Beratungspflichten passt es nicht, Apotheker unter Berufung auf den Versorgungsauftrag dazu zu zwingen, jedes Präparat auf Nachfrage und ungeachtet etwaiger Bedenken zu verkaufen,“ sagte Böllmann. 

„Pille danach“: potenziell abtreibendes Präparat 

Neben weiteren gefährlichen Nebenwirkungen ist die „Pille danach“ auch wegen ihrer potenziell abtreibenden Wirkung umstritten. Meist wird das Präparat zur Verzögerung des Eisprungs und dadurch der Verhinderung der Verschmelzung von Eizelle und Spermium verwendet. Allerdings wirkt die „Pille danach“ auch nidationshemmend, das heißt die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle in die Gebärmutter wird verhindert. Ein bereits gezeugter Mensch würde in diesem Fall abgetrieben.  

Niemand darf zu einer Handlung gezwungen werden, die seinem Gewissen deutlich widerspricht – vor allem nicht, wenn es um Leben und Tod geht. Wer als Apotheker oder Mediziner deswegen Probleme bekommt oder Zwang erfährt, kann sich gerne bei uns melden. Gemeinsam können wir die Gewissensfreiheit verteidigen. Berufsverbote aus Gewissensgründen sind eines den Grundrechten verpflichteten Rechtstaates unwürdig,“ schloss Böllmann.  

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„Don’t tell your parents“: Parents of Austrian primary school students subjected to radical “sexuality education” seek justice 

  • Teacher in Austria forced children to partake in disturbing “instruction” following WHO-Standards for sexuality education in Europe 
  • Students reported nightmares following the classes; Mother states, “Our daughter was robbed of her childhood”; ADF International backs the parents’ case  
Vienna (26 June 2024) – Elementary school children in Upper Austria were forced to partake in disturbing “sexuality education” lessons, without the knowledge or consent of their parents. Over the course of a year, the children (aged 8-10) were subjected to sexually explicit “information,” images, and actions by their teacher, who further pressured them not to talk to their parents about what was happening.  ADF International is now backing the parents’ case for justice following the harm inflicted upon their children by way of the school’s “comprehensive sexuality education.”  Ideological curricula advancing the sexualisation of children are drafted and disseminated by international bodies such as the United Nations. Like most European countries, Austria has introduced “comprehensive sexuality education” based on WHO standards. This case demonstrates the real-world impact of these standards, subjecting children to inappropriate and abusive content in violation of both their rights and the rights of their parents. 

“Our daughter was robbed of her childhood, damaged, and disturbed. It is unacceptable that primary school children are being subjected to radically inappropriate content and that protective barriers against abuse are falling."

Making matters worse, the Upper Austrian Directorate of Education failed to respond to the parents’ complaints, once made aware of the situation. The parents’ case is based on the fact that not only were they not informed by the teacher as to the nature of her “courses,” but also they were met with a lack of transparency on the part of the Directorate. The Directorate has discontinued disciplinary proceedings against the teacher, a significant development that the parents discovered only from media reports. 

Comprehensive Sexuality Education: A Global Agenda 

Felix Böllmann, Director of European Advocacy for ADF International, states: “What happened to these Austrian children demonstrates the catastrophic implications of an agenda that seeks to indoctrinate children outside of the control of their parents.” 

The radical indoctrination of children through “sexuality education” curricula is a global problem. The World Health Organization (WHO), UNESCO, and other actors within the United Nations system have dedicated enormous resources to the international promotion of so-called “comprehensive sexuality education” (CSE) to children without parental consent. CSE guidelines are rife with examples of the extreme sexually-explicit, ‘information’ children are to be taught from a very young age under the guise of “empowering” them.   

Böllmann continues: “Austria guarantees parental rights, recognising that parents are best positioned to protect their children, and these rights are likewise enshrined in international law. 

Parents should not have to fear the worst when they send their children off to school. No parent should have to worry that their child will be subjected to deeply problematic images and ‘information’ at the hands of their teacher.  

That is why we are pushing back against the surreptitious importation of this radical and explicit content–in this school, for the benefit of these students and their parents. But also for other children and parents who may not yet be aware of the materials being used in schools across Europe.” 

The ideology behind „comprehensive sexuality education” assumes that children should be sexualised from the first moments of their life. For example, Uwe Sielert, a proponent of extreme sexual pedagogy, worked together with the WHO Regional Office for Europe to develop the “Standards for Sexuality Education in Europe” in 2010. These standards promote an aberrant vision of sexuality education for children, far removed from basic sexual health information, in direct violation of the guaranteed rights of parents to raise and educate their children in line with their own worldview and free from harm. They lay the groundwork for cases such as that of these Austrian children who have been subjected to such content at the hands of their teacher. 

Parents have a great responsibility to protect their children from harm, but they can’t do that if they don’t know what is happening behind classroom doors. And children have the right to be protected from harm. Exposing children to radical ‘sexuality education’ thus violates the rights of both children and their parents,” Böllmann says. 

Comprehensive Sexuality Education: A Global Agenda 

At issue in this case is the compulsory participation of young students in classes containing graphic sexual content in the name of “diversity” education, without the knowledge or consent of their parents, ultimately made possible by European-wide “comprehensive sexuality education” standards. 

Students’ testimony details the disturbing content to which they were subjected, including how their teacher made them watch a graphic film and repeatedly described sexual practices in detail with words and pictures, even when the children objected. After the lessons, the children reported being „disturbed“ and were visibly unable to process what they were shown and why. 

Our daughter was completely distraught when she came home from class. The content was in no way age-appropriate sex education, but rather deeply ideological content aimed at sexualising our children,“ says the mother of one of the students. 

ADF International is backing the legal defense of these parents to hold both the school and Austrian authorities accountable for the failure to respect their parental rights.  

“ADF International is committed to supporting these parents in the defence of their basic human rights. The school must be held responsible for its duty to uphold the rights of parents to oversee the education of their children. The same applies to the duty of Austrian authorities to abide by the country’s international law commitments on parental rights,” Böllmann concludes 

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“Sagt das nicht den Eltern”: Lehrerin (OÖ) zeigt Sexfilm in Volksschule – “Man kann auch Sex haben mit Menschen, die man nicht gerne mag”

  • Oberösterreichische Lehrerin verstörte Kinder in der Volksschule mit sexualisierten Inhalten, und täuschte Eltern darüber. Mädchen berichten nach übergriffigem Unterricht von Alpträumen mit Vergewaltigung. 
  • Betroffene Mutter: „Sexualisierung hat in der Volksschule nichts zu suchen.“ ADF International unterstützt die Eltern und ihre Kinder in ihrem Bemühen um Transparenz, Schutz und Elternrechte. 
  • Laut einem Bericht der KRONE hat die zuständige Behörde (Bildungsdirektion OÖ) ein Verfahren gegen die Lehrerin eingestellt – die Eltern sind schockiert. 

Vöcklabruck/Wien (21. Juni 2024)Eine Lehrerin im Bezirk Vöcklabruck hat Volksschulkinder mehrmals durch übergriffigen Sexualunterricht verstört. Sie brachte ihnen Details über Oralverkehr bei, zwang sie pornographische Inhalte anzusehen und verbot den Kindern, über die Vorgänge mit ihren Eltern zu sprechen. 

Eine Lehrplanänderung sieht seit Herbst 2023 umfassenden Sexualunterricht in fast allen Schulfächern vor. Die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt” beruht auf den umstrittenen “WHO-Standards für Sexualaufklärung”. Durch unklare und ideologisch gefärbte Begriffe wie “Geschlechtsidentitäten” oder “Diversitätskompetenz” werden Kinder gezielt sexualisiert. Diese Form der Sexualaufklärung ermöglicht übergriffiges Verhalten durch Kinder, Erwachsene und Pädagogen, wie in dem Fall in Oberösterreich. 

„Unsere Tochter wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen,“ sagte einer der betroffenen Mütter.  

Die zuständige Bildungsdirektion mauert und schützte weder Eltern noch Kinder, sondern deckt das Fehlverhalten der Lehrerin. Die Eltern fühlen sich mehrmals übergegangen: Nicht nur die Lehrerin informierte sie nicht über hochsensible sexualisierte Inhalte, auch die Bildungsdirektion ging intransparent vor. Von der Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen die Lehrerin erfuhren die Eltern aus den Medien. Die in Wien ansässige Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt die Eltern rechtlich. 

“Unsere Tochter wurde ihrer Kindheit beraubt, geschädigt und verstört. Es ist inakzeptabel, dass Volksschulkinder durch mehr als nur unangemessene Inhalte verstört werden und so Schutzbarrieren vor Missbrauch fallen."

Vorgeschichte: Schule verspricht Besserung   

Im November 2022 hatte die Lehrerin den Drittklässlern (echte) Fotos von diversen Sexualpraktiken gezeigt. Daraufhin fragte ein Kind ihre Mutter, “warum die Frau des Pipal vom Mann im Mund nimmt” und, ob die Mutter, “das beim Papa auch macht”. 

Die Kinder waren nach dem Unterricht sichtlich verstört“, berichtet eine der Mütter. Nach Beschwerden der Eltern versprachen die Schulleitung und die entsprechende Lehrerin, zukünftig von solch unangemessenen Inhalten abzusehen.  

Ein Jahr später: wieder übergriffiger Sexualkundeunterricht  

Die gleiche Lehrerin der inzwischen vierten Klasse teilte den Eltern ein Jahr später mit, dass sie im Dezember 2023 die Kinder auf den Unterricht mit einer Hebamme vorbereiten möchte. Dabei geht sie auf gleiche Art und Weise vor wie im Jahr zuvor: Sie informiert die Eltern über einen unproblematischen Workshop, verschweigt aber die Inhalte ihres „Vorbereitungsunterrichts”, der dann völlig altersunangemessen verlief.  

Nach dem Unterricht der Lehrerin erzählen mehrere Mädchen der Klasse von verstörenden Inhalten: Die Lehrerin legte besonderen Fokus auf Oralsex. Unter anderem sagte sie, dass man auch gemeinsam Sex habe, wenn „man sich nicht so mag” – deswegen sei ein Kondom wichtig.  

Vier Mädchen, Anna, Emilie, Dorothea und Clara (Namen geändert) berichten von ihrem Ekel. Gedächtnisprotokolle der Kinder liegen vor. Die Mädchen bestätigten, dass die Lehrerin immer wieder konkrete Sexualpraktiken angesprochen habe und detailreich in Wort und Bild beschrieb – auch nachdem die Kinder zu verstehen gaben, dass sie das nicht wollten. Außerdem zwang sie die Kinder, für bestimmte Sexualpraktiken präparierte Kondome herumzureichen.  

„Unsere Tochter war völlig verstört, als sie aus dem Unterricht nach Hause kam. Der Inhalt war in keiner Weise altersgerecht,“ sagte die Mutter eines der Kinder. 

Lehrerin zeigt pornographischen Film in der Schule 

Wenige Wochen darauf, im Dezember 2023, zeigte die Lehrerin den Kindern einen pornographischen Film, in dem laut den Kindern echte Schauspieler stöhnend sexuelle Handlungen darstellten. Eine Mutter berichtete: „Die Kinder waren so unendlich entsetzt und schockiert.“  

Die Lehrerin spulte die Szene mit dem Geschlechtsakt immer wieder zurück und zwang die Kinder die Szene anzusehen. Mehrere Kinder berichten es seien verschiedene Sexualpraktiken detailliert zu sehen gewesen (u.a. wiederum Oralsex).  

Die Mütter sind schockiert: „Wir hätten niemals gedacht, dass unsere neunjährige Tochter mit solch unangemessenen Inhalten konfrontiert werden würde.“ 

Weder die Schule noch die Lehrerin hatte die Eltern informiert. Zwei Mädchen berichteten nach dem Film von Alpträumen, in denen sie missbraucht wurden.  

Dr. Felix Böllmann, Anwalt bei der Menschenrechtsorganisation ADF International, setzt sich für Elternrechte und Kinderschutz ein. In Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin vor Ort unterstützt er die Eltern: „Es ist unfassbar, was hier vorgefallen ist. Neben den unangemessenen Inhalten ist auch die Intransparenz seitens der Schule problematisch. Eltern haben das vorrangige Recht und die Verantwortung, für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder Entscheidungen zu treffen.“  

Die Lehrerin schärfte dagegen den Kindern ein, dass sie weder mit den Eltern noch mit anderen über den Film reden dürften. Die Kinder berichten von Einschüchterungen, vor allem wenn sie ihren Eltern von den Inhalten des Sexualunterrrichts erzählten.  

Hintergrund: WHO-Standards und neue Lehrpläne mit verstörenden Inhalten 

Unter Berufung auf die sogenannten WHO-Standards wurden mit Wirkung ab Anfang des Schuljahres 2023/24 die Lehrpläne für die österreichischen Schulen geändert. Sexualaufklärung soll seitdem fächerübergreifend vermittelt werden. Die WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa wurden 2010 in Zusammenarbeit mit der deutschen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Hochschullehrer Uwe Sielert erarbeitet. Sielert ist einer der bekanntesten Sexualpädagogen im deutschsprachigen Raum. Seiner Ansicht nach ist Sexualität die „Lebensenergie“, die freigesetzt und aktiviert werden muss. Seinen offiziellen Empfehlungen zufolge sollten 4-jährige an Masturbation herangeführt werden und Grundschüler die Kriterien für „akzeptablen Sex“ erlernen. Ebenfalls noch in der Grundschule stehen nach den WHO-Standards Orgasmus und Entwicklung von Geschlechtsidentität auf dem Programm.  

Kentler, Sielert und die WHO-Standards 

Forschungen zeigen deutlich, dass die Sexualisierung (z.B. durch Pornographie, altersunangemessene Inhalte usw.) von Kindern Schutzbarrieren abbaut und Missbrauch ermöglicht. Helmut Kentler, der wichtigste Lehrer von Uwe Sielert und von ihm als „väterlichen Freund“ bezeichnet, war der Erfinder des sogenannten Kentler-Experiments: In Berlin brachte Kentler in den 70er und 80er Jahren Kinder in die Obhut vorbestrafter Pädophiler. Die Berliner Senatsverwaltung förderte das.  

Kentler nannte seine Sexualpädagogik das „emanzipatorische Konzept“. In Anlehnung daran spricht Sielert bei sich vom „neo-emanzipatorischen Konzept“. 

„Eltern sollten von den Hintergründen des ‚neo-emanzipatorischen Konzepts‘ der ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ wissen und über die Missbrauchsgefahr informiert sein. Kinder haben ein Recht auf erstklassigen Unterricht und müssen vor Ideologie geschützt werden. Niemand kann das besser als liebevolle Eltern, die ihr Kind am besten kennen und das Beste für die Kinder wollen. Kentler, Sielert, und die WHO-Standards haben deswegen an Schulen nichts verloren,“ sagte Dr. Felix Böllmann.  

Die Fotos können gerne im Zusammenhang mit diesem Fall und Angabe der Bildquelle (ADF International) kostenlos verwendet werden.

Hormonblocker und Trans-OPs für Unfruchtbarkeit und Krebs verantwortlich – E-Mail Leak bei internationalem Stichwortgeber für Selbstbestimmungsgesetz 

  • Die WPATH ist Herausgeber der sog. „Pflegestandards für die Gesundheit von Transgender- und gendervarianten Personen“ und setzt sich weltweit massiv für die Verabschiedung von „Selbstbestimmungsgesetzen“ ein. 
  • Interne Dokumente und e-Mails von WPATH zeigen: affirmativer Umgang mit Transgender-Personen ist unwissenschaftlich.  
  • Österreich und Deutschland verwenden die Standards der WPATH und übernehmen diese in Dokumenten und der Argumentationen zum „Selbstbestimmungsgesetz“. 

Wien (6. März 2024) – In einem aufsehenerregenden Leak der sogenannten WPATH-Files finden sich zahlreiche Hinweise auf dramatische ärztliche Fehler im Umfeld von Transgender-Personen. Die World Professional Association of Transgender Health (WPATH) positioniert sich international als die Autorität für Transgender-Standards. Seit ihrer Gründung hat sie einen ausschließlich affirmativen Umgang mit Transgender-Personen forciert. 

Die veröffentlichten internen Dokumente zeigen, dass aufgrund von politischen Erwägungen über Folgen wie Unfruchtbarkeit, Krebserkrankungen und sonstige Nebenwirkungen bewusst nicht aufgeklärt wurde. 

Dazu Dr. Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International und Experte für Elternrechte:  

Kein Kind wird im falschen Körper geboren. Es ist Aufgabe von Eltern und Gesellschaft, Kindern einen positiven Bezug zu ihrem Körper zu vermitteln – anstatt gefährliche und irreversible Geschlechtsumwandlungen als Lösung für jegliche Probleme darzustellen  

“Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen.“

Die Standards der WPATH wurden bis jetzt als „fachliche“ Begründung für ideologisch getriebene Transitionen verwendet. Mit den neuesten Erkenntnissen aus den internen Dokumenten zeigt sich: Die Kritiker hatten recht. Sie wurden nur intern sowie in der Öffentlichkeit mundtot gemacht und zensiert. Ein vorbehaltloser transaffirmativer Ansatz ist ideologisch motiviert, mangels Evidenz für einen Nutzen unwissenschaftlich und schadet den Betroffenen. 

„Selbstbestimmungsgesetz muss gestoppt werden.“

Nicht nur ist die WPATH damit endgültig diskreditiert. Auch legislative Projekte wie das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland müssen jetzt gestoppt werden. Denn alle Menschen, aber vor allem Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen eine mitfühlende, wirksame psychologische Betreuung. Doch Gender-Kliniken auf der ganzen Welt drängen sie – oft auf Basis der WPATH-Standards – in Richtung Transition.  

Der Preis ist unendlich hoch. Die veröffentlichten Dokumente zeigen jetzt, dass sich die WPATH nicht an medizinische Standards hält, unzulässige experimentelle Behandlungen an Kindern und verletzlichen Erwachsenen durchführt und die gesundheitlichen Risiken und Folgen vertuscht. Jetzt ist die Zeit zu handeln und den Verantwortlichen zuzurufen: Prüft die Fakten und stoppt die ideologischen Experimente.“ 

Der Bericht und die vollständigen Dokumente sind hier einsehbar. 

Bilder zur freien Verwendung unter Angabe von ADF International in Verbindung mit dieser Meldung

Regierung gibt zu: Zensurzonen-Plan um Abtreibungsorganisationen ohne „konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse“

Nimm meine Hand un nicht mein Leben
  • In der Fastenzeit beten auch in Deutschland wieder Menschen in der Nähe von Abtreibungsorganisationen.
  • Ein neuer Gesetzesentwurf plant, Meinungs- und Versammlungsfreiheit stark einzuschränken: Bis zu 5000€ für Verhalten, das „verwirrend“ wirken könnte.
  • Nach der Häufigkeit von problematischen Vorfällen gefragt, gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“

BERLIN (14. Februar 2024) – Ab dem heutigen Aschermittwoch treffen sich in Deutschland und vielen weiteren Ländern wieder verstärkt Lebensschützer zum gemeinsamen Gebet. In den vergangenen Wochen hatte ein neuer Gesetzesentwurf für Verunsicherung und Diskussionen gesorgt: Das Vorhaben, das zurzeit vom Bundesrat behandelt wird, sieht die Einführung von Zensurzonen vor und Bußgelder von bis zu 5000€ bei Verhalten, das „verwirrend“ oder „verstörend“ wirken könnte.

Dabei ist unklar, ob die Regierung die friedlichen Gebete verbieten möchte. Rechtsexperte und Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International Dr. Felix Böllmann ist sich sicher: „Friedliches Gebet kann nicht verboten werden. Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist nicht kriminell. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur von Hilfsangebot und Überzeugung jedem.

Doch was soll genau verboten werden? Sind Belästigungen, gar Hass und Hetze, wie die Bundesfamilienministerin unlängst behauptete, vor Abtreibungsorganisationen tatsächlich ein akutes, landesweites Problem? Auf Anfrage gab die Bundesregierung kürzlich zu: „Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse … liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Quelle)

„Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum.“

Friedliche Gebetsversammlungen sollten vom Staat geschützt, nicht bekämpft werden. Die Bundesregierung will etwas verbieten, weiß aber nicht was und warum. Das ist gesetzgeberischer Blindflug! Dadurch entsteht ausschließlich Verwirrung, und zwar bei rechtstreuen Bürgern, die sich für eine gute Sache engagieren ebenso, wie bei Polizeibeamten und Ordnungsamtsmitarbeitern, die die vagen Verbotstatbestände dann vor Ort umsetzen müssten“, so Dr. Felix Böllmann.

Eine neue Informationsseite fasst die Infos zu Zensurzonen zusammen: www.adfinternational.org/de/zensurzonen

Bundesregierung beschließt Einschränkung von Versammlungs- und Religionsfreiheit – Bis zu 5.000€ Bußgeld in Zensurzonen

  • Gesetzesentwurf zu Zensurzonen kriminalisiert Ehrenamtliche, die für Mütter und ungeborene Kinder beten und Hilfe anbieten.

  • Rechtsexperte Dr. Böllmann: „Belästigung ist bereits verboten und das ist gut so. Friedliches Gebet, Hilfe und auch Meinungsäußerung sind aber vom Grundgesetz stark geschützt.“

Berlin (25. Januar 2024) – Ein neuer Gesetzentwurf zu Zensurzonen um abtreibungsbezogene Einrichtungen herum erzeugt bereits jetzt mit vagen und abschreckenden Formulierungen grundrechtswidrige Einschränkungen. Friedliche Gebete und Hilfsangebote werden so kriminalisiert und Lebensschützer eingeschüchtert. Gestern billigte das Bundeskabinett die von Bundesfamilienministerin Lisa Paus erarbeitete Vorlage.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld könnten auf Lebensrechtler zukommen. Noch vergangenes Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt, nach dem friedliche Versammlungen nicht pauschal verboten oder mit Auflagen übermäßig beschränkt werden dürfen.

„Friedliche Versammlungen, Gebet und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht verboten werden. Die Pläne der Bundesregierung sind verfassungsrechtlich bedenklich. Denn nicht nur schränken sie wichtige Grundfreiheiten pauschal ein – sie schwächen auch gezielt den zivilgesellschaftlichen Lebensschutz. Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Aber Zensurzonen einzuführen ist nicht pro-choice, das ist no-choice und hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren“, sagte Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsexperte und Anwalt bei ADF International.

Gesetzentwurf widerspricht Gerichtsurteilen

Die juristische Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützte in den letzten Jahren mehrere Menschen, die friedlich vor Abtreibungsberatungsstellen beteten. Das Urteil der Gerichte fiel positiv aus: Gebetsversammlungen dürften nicht pauschal verboten werden. Es komme auf eine Abwägung der Rechte der beteiligten Grundrechtsträger im Einzelfall an. Anders als nun auch im Regierungsentwurf behauptet, konnte eine Belästigung Schwangerer nicht festgestellt werden.

Der Gesetzentwurf plant nun Verbote, die bereits nach geltender Rechtslage bestehen – beispielsweise von Belästigung. Statt den Einzelfall zu überprüfen, sieht das Gesetz pauschale Beschränkungen vor. Außerdem will das Gesetz Plakate, Worte und Hilfsangebote verbieten, die potenziell „verwirren“ könnten.

Der Gesetzesentwurf widerspricht damit der aktuellen Rechtsprechung, nach der es kein allgemeines Recht darauf gibt, von abweichenden Meinungen verschont zu bleiben.

Wunschgesetz der Abtreibungslobby

„Der Staat ist zum Schutz jedes individuellen Lebens verpflichtet. Lebensschutz ist aber zugleich auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Bürger, die sich für das menschliche Leben engagieren, dürfen nicht kriminalisiert werden. Jeder Mensch hat eine Würde und ein Recht auf Leben – ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Beim Schutz des Lebens sollten Staat und Bürger zusammenarbeiten. Stattdessen werden nun Menschen mit Zivilcourage von ihrem Engagement abgeschreckt“, sagte Ludwig Brühl, Sprecher von ADF International.

Schon lange versuchen örtliche Behörden, die Versammlungsfreiheit vor Abtreibungseinrichtungen einzuschränken. In Pforzheim und Frankfurt verweigerte die Stadtverwaltung auf Druck der Abtreibungsorganisation pro familia Gebetsversammlungen. Pro familia ist für seine guten Kontakte in die Politik bekannt, führt zugleich an mehreren Standorten in Deutschland auch selbst Abtreibungen durch und macht damit Profit. Damit verstößt die Abtreibungsorganisation gegen geltendes Recht (SchKG §9). Beratung und Durchführung von Abtreibungen sind zu trennen.

„Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute“

In anderen Ländern wie Großbritannien haben Zensurzonen dazu geführt, dass selbst stilles Gebet und damit Gedanken kriminalisiert wurden. Isabelle Vaughan-Spruce stand still vor einer Abtreibungsstelle außerhalb der Öffnungszeiten und wurde dafür von lokalen Beamten verhaftet, untersucht und abgeführt. Das Video der Verhaftung ging auf Twitter viral.

„Zensurzonen sind ein Armutszeugnis eines Landes, das sich nicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt interessiert, sondern nur schnelle Abtreibungen als einzige Lösung anbieten möchte. Ein Schwangerschaftskonflikt ist eine schwierige Situation, aber anstatt Gebet und Hilfe einzuschränken, braucht es stattdessen mehr Optionen, mehr Hilfe, und mehr Liebe. Unter dem Vorwand Frauen zu schützen beraubt man sie in Wahrheit verschiedener Möglichkeiten. Zensurzonen haben in Deutschland keinen Platz“, so Sofia Hörder, Sprecherin für ADF International.

„Wir stehen an der Seite von friedlichen Lebensschützern. Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit kommen allen Menschen zugute. Deswegen verteidigen wir diese Freiheiten vor den übergriffigen Plänen von Lobbyorganisationen und Ideologen“, schloss Dr. Felix Böllmann.

Der vom Kabinett am 24.01.2024 beschlossene Regierungsentwurf wird nun zuerst an den Bundesrat weitergeleitet, der bereits Änderungen einbringen kann. Darauf folgt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, dass mit der Abstimmung über das Gesetz endet.