Hrvatica je u Njemačkoj dobila pobjedu na sudu protiv grada Pforzheim: Njena molitvena grupa ima pravo okupljati se u blizini ustanove za pobačaj

  • Savezni upravni sud u Leipzigu potvrdio je pravo na slobodu okupljanje organizaciji ”40 dana za život” u gradu Pforzheim 
  • Presuda je suprotna planovima vlade Njemačke da zabrane molitve i ponude podrške ispred ustanova za pobačaje diljem Njemačke 
  • Vojnović je primila pomoć od ADF International, organizacije za ljudska prava. 

Leipzig (Njemačka) (29 lipanj 2023) – Savezni upravni sud u Leipzigu je u novoj presudi potvrdio da je nedopustivo zabraniti mirno okupljanje na molitvu u blizini ustanove za pobačaje. Nakon što je zabranjeno lokalnoj inicijativi ”40 dana za život” u Pforzheim moliti blizu ustanove za pobačaj ”Pro Familia”, voditeljica inicijative, hrvatica Pavica Vojnović, pokrenula je sudski postupak protiv lokalne vlasti. 

Najviši upravni sud u Njemačkoj je s novom presudom potvrdio pravo na slobodu okupljanja. Uprkos tome njemačka ministrica obitelji Lisa Paus planira zakonski uvesti “zone cenzure“ oko ustanove za pobačaje. Paus je najavila zabranu molitve i ponude podrške ispred ustanova za pobačaje u cijeloj Njemačkoj. 

“Zaista mi je laknulo. Naše molitve itekako pomažu, kako su nam stalno govorile pogođene žene. Zahvalna sam što možemo nastaviti naša molitvena bdijenja. Svaki ljudski život je dragocjen i zaslužuje zaštitu,” kaže Pavica Vojnović nakon presude. Međunarodna organizacija za ljudska prava ADF International podržala ju je u njenom pravnom slučaju. 

Zabrana mirnih molitvenih bdijenja 

“40 dana za život” okupljalo bi se dvaput godišnje kako bi održali tiho molitveno bdijenje ispred ustanove za pobačaje “Pro Familia” — ogranka Planiranog roditeljstva u Njemačkoj. 

Grad Pforzheim je 2019 zabranio organizaciji da se okuplja ispred ustanove Pro Familia, uprkos tome što ih dijeli široka cesta. Grad im je tada zabranio da se mole u vidljivoj blizini ustanove za pobačaje. Vojnović je tada kao voditeljica grupe podnjela prijavu sudu jer je zabrana kršila pravo na slobodu okupljanja. 

Njen odvjetnik Tomislav Čunović je nakon presude rekao “Sloboda okupljanja i sloboda govora je temelj demokracije i vladavine prava. Zato su ovakve zabrane okupljanja na molitvu suprotna temeljnim ljudskim pravima, što je sud prepoznao. Zauzimanje za nerođenu djecu i mirno izražavanje tog mišjenja ispred ustanove za pobačaj ne mogu (više) zabraniti moćne lobističke skupine poput ‘Pro Familia’. ” 

Presuda je suprotna planovima njemačke vlade da zabrane molitvena bdijenja 

Njemačka ministrica obitelji Lisa Paus je već nekoliko puta najavila planove da se zakonskim putem ograniče molitve i ponude podrške ispred ustanove za pobačaj. Ministrica Paus planira izbaciti član 218 iz njemačkog Krivičnog zakona koji regulira pobačaj. Slučaj Vojnovića zato ima poseban značaj za pravo na slobodu okupljanja u Njemačkoj. 

U presudi su suci najvišeg suda Njemačke potvrdili da osim temeljnog prava na slobodu okupljanja organizatori imaju pravo odlučiti mjesto, vrijeme, način i sadržaj okupljanja. Sud čvrsto odbija zabranu slobode govora: “Zabrane s ciljem da spriječe izražavanja mišljenja zbog sadržaja su što više isključene.“ 

“Ova presuda šalje jasnu poruku Berlinu da nema mjesta za zabranu mirni molitveni bdijenja za žene koje se nalaze u ugroženim situacijama u slobodnoj i demokratskoj državi” kaže Dr Felix Böllmann iz ADF International. 

Langjähriger EU-Sonderbeauftragter klagt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Einschränkungen der Religionsfreiheit aufgrund von Corona-Restriktionen

Jan Figel
  • Der ehemalige EU-Sonderbeauftragte für Religionsfreiheit, Dr. Ján Figel’, klagt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Corona-Restriktionen für religiöse Versammlungen.
  • Verbote von Gottesdiensten sind „illiberal und unverhältnismäßig“, so Figel‘.
  • In weiten Teilen Europas wurden Ostergottesdienste in den Jahren 2020 und 2021 verboten.

STRASSBURG, FRANKREICH (6. April 2023) – Der ehemalige Sonderbeauftragte für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU, Dr. Ján Figeľ, hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die 2021 beschlossenen Einschränkungen von Gottesdiensten in der Slowakei eingereicht. Der Gerichtshof hat den Fall zugelassen und der slowakischen Regierung die Klage zugestellt. Damit ist der Fall einer der ersten, bei dem Europas oberstes Menschenrechtsgericht die Auswirkungen der Covid-Beschränkungen auf die Religionsfreiheit in Europa untersucht.

Im Februar 2021 verlängerte die Slowakische Republik ihre Corona-Einschränkungen und verbot kulturelle, soziale und sportliche Veranstaltungen sowie religiöse Gottesdienste. Ausnahmen wurden nur für Taufen und Hochzeiten mit bis zu sechs Personen gemacht.

Figeľ: „Gottesdienstverbote sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit“

„Jeder hat das Recht, seinen Glauben auszuüben. Menschen dies zu verbieten, ist zutiefst illiberal und undemokratisch. Verbote von Gottesdiensten sind ein ungerechter und unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Religionsfreiheit. Gerichtsentscheidungen in ganz Europa (z.B. in Deutschland und Frankreich) haben gezeigt, dass Gottesdienstverbote eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen“, erklärte Figeľ. Der ehemalige Sonderbeauftragte wird von ADF International unterstützt, einer juristischen Menschenrechtsorganisation, die sich weltweit für Religions- und Meinungsfreiheit einsetzt. ADF International unterstützt Dr. Ján Figeľ als Co-Counsel bzw. zweiter Prozessanwalt.

Figeľ fügte hinzu: „Als Sonderbeauftragter war mir klar, dass die Europäische Union Religionsfreiheit nicht glaubwürdig fördern kann, wenn die Mitgliedstaaten Grundfreiheiten im eigenen Land nicht schützen.“

Menschenrechtsorganisation ADF International unterstützt Figel als Co-Counsel

„Die internationalen Menschenrechte schützen die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht kommt allen zugute – Menschen mit und ohne Glauben. Wichtige Grundfreiheiten gelten für alle und in Krisenzeiten müssen sie geschützt und nicht aufgeweicht werden. Wir unterstützen Dr. Ján Figeľs Verteidigung der Religionsfreiheit“, sagte Dr. Adina Portaru, Senior Counsel bei ADF International.

„Jeder sollte seinen Glauben leben können. Für viele ist der gemeinschaftliche Gottesdienst davon ein fester Bestandteil. Darum schützt das internationale Recht ausdrücklich den Gottesdienst als einen zentralen Aspekt der Religionsfreiheit“, fügte Portaru hinzu.

Juristischer Hintergrund: Kriterien für Einschränkungen nicht erfüllt

Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als auch die Verfassung der Slowakei schützen Religionsfreiheit als ein Grundrecht. Die EMRK erwähnt ausdrücklich die „Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft … durch Gottesdienst … auszuüben.“ (Artikel 9 EMRK)

Nur in seltenen Fällen dürfen Staaten die Religionsfreiheit ihrer Bürger einschränken. Ausnahmen müssen strenge Kriterien erfüllen: Eine Rechtsgrundlage muss vorhanden sein, die Maßnahme muss ein legitimes Ziel verfolgen und zur Erreichung dieses Ziels notwendig sein. Keines der drei Kriterien war erfüllt, argumentiert Figeľ in seiner Klage vor dem Gerichtshof. Die Grundrechtseinschränkung hatte keine klare Rechtsgrundlage.

„Religionsfreiheit gegen öffentliche Gesundheit auszuspielen, ist falsch. Gottesdienste sind für viele Menschen gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Orientierungspunkt. Ausgewogene Maßnahmen sollten in Übereinstimmung mit der Religionsfreiheit erfolgen“, erklärte Portaru.

Figeľs Klage wurde von verschiedenen Vertretern aus Kunst, Wissenschaft und Politik mit unterschiedlichem Glaubenshintergrund unterstützt. Auch die slowakische Bischofskonferenz begrüßte den Fall.

Die Menschenrechtsorganisation ADF International war in mehreren Fällen von Gottesdienstverboten und Einschränkungen der Religionsfreiheit aufgrund von Corona-Restriktionen beteiligt. In Uganda unterstützte ADF International eine Koalition von Christen und Muslimen, die gegen ein diskriminierendes Verbot religiöser Versammlungen vorging. Darüber hinaus setzte sich ADF International für die Öffnung von Kirchen in Irland, Schottland und der Schweiz ein.  

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Zensurzonen mit Grundgesetz unvereinbar

Pavica und Felix
  • Zur Diskussion über Zensurzonen um Abtreibungsbezogene Einrichtungen verweist der Menschenrechtsexperte auf bereits bestehende Gesetze gegen Belästigung und verteidigt Religionsfreiheit.
  • „Zensurzonen, Gebetsverbote und die Verbannung von Hilfsangeboten haben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat keinen Platz.“

Kann es in Deutschland Gebets- und Meinungsfreie Zonen geben? Gebetsversammlungen in der Nähe von abtreibungsbezogenen Einrichtungen stoßen auf starkes Medieninteresse. Dabei kommt wiederholt die Forderung nach Zensurzonen in bestimmten Gebieten auf.

Dr. Felix Böllmann ist Menschenrechtsexperte und Anwalt bei der juristischen Menschenrechtsorganisation ADF International, die sich weltweit für Meinungs- und Religionsfreiheit einsetzt. Die Kriminalisierung von Gebeten hält er für grundrechtswidrig:

„Bundesministerin Lisa Paus hat wiederholt angekündigt, bestimmten Versammlungen in der Nähe von abtreibungsbezogenen Einrichtungen „gesetzliche Maßnahmen“ entgegenzusetzen. Dabei wären „Belästigungen“ im Rechtssinne schon jetzt verboten und je nach Intensität sogar strafbar. Unzulässig sind beispielsweise die Blockade von Eingängen oder die Ausübung von Druck, z.B. durch Geschrei.

Die Grundrechtslage auf Seite der Beter ist jedoch auch eindeutig: Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit sind elementarste Grundrechte, die hohen Schutz genießen. Deswegen sind pauschale Zensurzonen und Bannmeilen grundrechtswidrig und mit dem Grundgesetz unvereinbar.“

Oberlandesgerichte sind sich einig

Dr. Felix Böllmann verweist auf die Gerichtsurteile der letzten Jahre: „Die Oberlandesgerichte sind sich in dieser Hinsicht einig. Das zeigt zum Beispiel der Fall von Pavica Vojnovic, der zuletzt vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden wurde. Dieser betonte im August 2022: „Dabei ist die besondere Bedeutung der … geschützten Versammlungsfreiheit zu beachten, die als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend ist und insbesondere das Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst“.

Auch Gerichte in Kassel und Frankfurt haben in letzter Zeit ähnlich Urteile getroffen und die Rechte von betroffenen Betern geschützt.“

„Egal wo man in der Diskussion über das Lebensrecht ungeborener Kinder steht, wir sollten uns einig sein über den Schutz für Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit. Zensurzonen, Gebetsverbote und die Verbannung von Hilfsangeboten haben in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat keinen Platz,“ so Böllmann weiter.

Negativbeispiel Großbritannien

„Wohin die Einschränkung von friedlichen Gebeten führen kann, zeigt ein Blick nach Großbritannien. In den letzten Monaten wurden dort mehrere Menschen aufgrund von lokalen Zensurzonen festgenommen. Die Einschränkungen stellen eine spezifische Form der Christenverfolgung dar, denn die lokalen Gesetze verbieten unter anderem das Lesen der Bibel oder das Kreuzzeichen. Die Festnahmen geschahen, weil einzelne Menschen still auf einer öffentlichen Straße beteten. Wir sollten uns in Deutschland auf keinen Fall auf diesen Weg der Zensur und Einschränkung begeben,“ warnt Böllmann, der bei ADF International die europäische Tätigkeit leitet.

 

Weiterführende Informationen

Fotos dürfen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu diesem Fall kostenlos verwendet werden.